Kann starker Ölverbrauch den G-Kat schädigen?

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oldierolli
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Kann starker Ölverbrauch den G-Kat schädigen?

Beitrag von oldierolli » Di 20. Okt 2009, 00:30

@ Volker: habe gerade nochmal nachgelesen. In der FZV § 2 Nr. 5 steht "nationale TYPGENEHMIGUNG" eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit. Dieser Begriff steht ÜBERGEORDNET der ABE. Also brauche ich mich nicht zu korrigieren. Gruß. Rolf

schreyhalz
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Kann starker Ölverbrauch den G-Kat schädigen?

Beitrag von schreyhalz » Di 20. Okt 2009, 12:44

Moin Moin !Zitat:nationale Typgenehmigung: die behördliche Bestätigung, dass der zur Prüfung vorgestellte Typ eines Fahrzeugs, eines Systems, eines Bauteils oder einer selbständigen technischen Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Allgemeine Betriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;Wer lesen kann , ist im Vorteil. Die nationale Typgen. IST die ABE.Zur Unterscheidung Absatz 6:Zitat:Einzelgenehmigung: die behördliche Bestätigung, dass das betreffende Fahrzeug, System, Bauteil oder die selbständige technische Einheit den geltenden Bauvorschriften entspricht; sie ist eine Betriebserlaubnis im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes und eine Einzelbetriebserlaubnis im Sinne der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung;Das ist eine EBE.Wie ich schon schrieb,darf zur Änderung der Schadstoffklasse oder der Plakettenart nur eine ABE herangezogen werden.Selbstverständlich müssen alle in der ABE genannten Voraussetzungen erfüllt sein.Das heisst im Klartext : Es ist möglich,in einen Golf 1 ohne Schadstoffklasse einen Motor aus dem Golf 2 mit G-Kat einzubauen und per Einzelabnahme eintragen zu lassen,da sich das Abgasverhalten nicht verschlechtern wird.Allerdings darf die Schadstoffklasse dabei nicht geändert werden.Es bleibt also lediglich das gute Gefühl,etwas für die Umwelt getan zu haben.MfG Volker

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 20. Okt 2009, 16:49

@ Volker wg. Wortklauberei: Du hattest den Begriff TYPPRÜFUNG abgelehnt. Aus der erfolgreichen Prüfung ergibt sich aber eine Typgenehmigung. Nach § 2.5 IST SIE eine ABE im Sinne der StVZO. Übrigens lese ich nirgends, dass eine Schadstoffklasse 1000 Jahre irreversibel ist. Also bleibt demnächst nach einem Umbau auf Elektromotor die Schadstoff(!)Klasse erhalten??? Gruß. Rolf

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