Folgekennzeichen
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Wer weiss näheres über die Verwendung von Folgekennzeichen hinter Oldtimertraktoren (Zugmaschine Ackerschlepper)?Gibt es Sonderregelungen, die die Verwendung eines kleinen ungebremsten Anhängers, Bj. vor 1970, zu dem keine Papiere existieren, unter dem gleichen (schwarzen) Kennzeichen wie das Zugfahrzeug gestatten? Das Zugfahrzeug selber hat eine Zul. Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h.
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Folgekennzeichen
Das kommt auf das Zugfahrzeug an.Was ist es denn?Martin, DEUVET
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Folgekennzeichen
Zugmaschine Ackerschlepper Kloeckner Humboldt Deutz, Typ F1 L514, EZ 20.02.1954,schwarzes Kennzeichen, 11kw, Hubraum 1330 ccm, Höchstgeschwindigkeit 20km/h
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Folgekennzeichen
So etwas hatte ich vermutet. Zulassungsfrei sind Anhänger bis 25 km/h nur im land- und forstwirtschaftlichen Bereich.Ein Kennzeichen brauchen sie da nicht. Aber sie brauchen eine Betriebserlaubnis, wenn sie nach dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr kamen.Auch mit einem "schwarz" zugelassenen Traktor kann man einen zulasungsfreien Anhänger ziehen, wenn der Einsatzzweck land- und fortswirtschaftlich ist, also man entweder eine Landwirtschaft betreibt oder zumindest sich vom Ortslandwirt bescheinigen lässt, dass man den Traktor zur Pflege von Obstbauwiesen etc. benutzt (aber dann kann man auch meistens ein grünes Kennzeichen bekommen).Ist der Traktor als Zugmaschine schwarz zugelassen, benötigt auch der mitgeführte Anhänger eine Zulassung und auch ein eigenes Kennzeichen - unabhängig von der Geschwindigkeit.So ist das leider.Mit besten GrüßenMartin Kraut, DEUVET[Diese Nachricht wurde von DEUVET am 17. März 2002 editiert.]
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Folgekennzeichen
Wie ist es mit der Regelung bei roten Oldtimer-Wechselkennzeichen: Hier soll die Mitführung eines Hängers zulassungsfrei unter Folgekennzeichen möglich sein, falls auf dem Anhänger Teile des Zugfahrzeuges mitgeführt werden? Falls dem so sein sollte, ist dies evt. auf schwarze Kennzeichen übertragbar?
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Folgekennzeichen
Eine Regelung, das ein Folgekennzeichen möglich ist, wenn Teile des Zugfahrzeuges mitgeführt werden, gibt es nicht. (Welche Teile denn? Ersatzteile etwa?)Insofern ist hier auch nichts auf das schwarze Kennzeichen übertragbar.Wohl ist es aber möglich, ein historisches Gespann (!), bei dem Anhänger und Zugwagen in etwas zeitgleich hergestellt wurden und ein historisches Enseble bilden, mit gleichem Kennzeichen (Folgekennzeichen) zu versehen.Die Zulassungsstelle sollte das aber genehmigen, sonst kann es Ärger mit unwissenden Streifenpolizisten geben.Versicherungstechnisch ist das kein Problem, denn ein Anhänger ist in Betrieb immer mit dem Zugwagen mitversichert.Erfahrungsgemäß wehren sich aber viele Zulassungsstellen gegen diese Auslegung und verweigern auch gerne ein drittes Kennzeichen.Diese Kombination ist aber nicht auf schwarz zugelassene Fahrzeuge übertragbar, auch dann nicht, wenn es sich um ein Zugfahrzeug mit H-Kennzeichen handelt und der Anhänger zeitlich dazu passt.GrüßeMartin Kraut, DEUVET
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Folgekennzeichen
Hallo Martin,ich bin im Besitz eines Gespannes, auf alle von dir genannten Merkmale zutreffen. Im Fahrzeugschein des Anhängers ist sogar die FIN des einzig erlaubten Zugfahrzeuges eingetragen. Trotzdem beharrt die Zulassungsstelle auf dem Standpunkt, das die Ausstellung eines Folgekennzeichens in der 49. nicht vorgesehen ist und ein Anhänger immer "normal" zugelassen werden muß. Gibt es eine Verordnung in der das ausdrücklich geregelt ist?Viele Grüße gazmann