Vertrauen und Anschiß

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Eintopf
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Beitrag von Eintopf » Do 14. Mär 2002, 01:42

Hallo,ich habe ein Auto, um das ich mich nicht mehr kümmern konnte (fahrbereit und TÜV) verkauft.Haben wollte es unbedingt ein weitläufiger Bekannter. Da er "etwas klamm" ist, ließ ich mich ausnahmsweise mal darauf ein, den Betrag ( € 500,- )in zwei Monatsraten überweisen zu lassen.Es kam, wie Ihr es Euch denken könnt:Die Knete fließt nicht. Nun meine Frage: Im Kaufvertrag ist ein ausdrücklicher Eigentumsvorbehalt verankert. Welchen Mahnweg muß ich einhalten, bis ich mir das Auto wieder holen kann?Was ist mit den Arbeiten, die der "Käufer" während dieser Zeit daran vorgenommen hat?Bin für jeden Tipp dankbar.Peter
Beste Grüße,

Peter

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ford64
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Beitrag von ford64 » Do 14. Mär 2002, 14:24

schick doch mal Luigi mit dem Geigenkasten vorbei...sowas sorgt i.d.R. für Komplettheit aller Teile oder sofortiger Zahlung des Restbetrags.

Roland MK4
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Beitrag von Roland MK4 » Do 14. Mär 2002, 16:12

Oje. Es bewahrheitet sich immer wieder, wer von dem Grundsatz: "Hier Kohle, da Auto!" abweicht ist jedesmal ins Knie gef...Ein weiterer Grundsatz heißt: "Wer den Brief hat, hat das Auto!" und Kaufvertrags-Papier ist geduldig. Da gab es doch kürzlich einen Fall, wo einer einen morschen 190SL ohne Papiere gekauft hat. Nach der Vollrestauration stand plötzlich der alte Eigentümer mit dem auf wundersame Weise aufgetauchten alten Brief vor der Tür und wollte das Auto zurück. Die Rechtslage sah dann so aus, daß der Restaurator das Auto rausrücken sollte. Stand im Markt, oder Klassik. Wie es dann ausgegangen ist weiß ich nicht, aber in so einem Fall kann man seine eigenen Arbeiten an einem Auto in den Wind schreiben. Nur hat in Deinem Fall wohl der "Käufer" den Brief. Was meinen denn die hier vertretenen RAs dazu?Trotzdem viel Spaß,Roland

ford64
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Beitrag von ford64 » Do 14. Mär 2002, 18:31

@ Roland: Ich bin kein RA, aber ein paar Ungereimtheiten gibt es da doch noch:Wenn der Brief nicht mit dem Fahrzeug verkauft wurde, müsste das in einem halbwegs ordentlichen Vertrag erwähnt sein. Somit ist der Verkäufer haftbar, legt er doch mit der Unterschrift die Eidesstattliche Versicherung ab, dass das Fahrzeug zum Verkaufszeitpunkt sein rechtmässiges Eigentum war.Somit kann der Restaurator in deinem Beispiel ihm beim drohenden Prozess kräftig ans Bein ***** Wenn er zudem die Rechnungen aufgehoben hat, kann er sich vom vermeintlichen Besitzer einen Grossteil des investierten Geldes zurückerstatten lassen (Quelle: ein Kriminalkommissar der Polizei Rheinlandpfalz, Name dem Verf. bekannt)Und wenn der Brief verloren gemeldet wurde und das Fahrzeug länger als vier Jahre abgemeldet war, sieht das mit der Rechtslage wohl auch anders aus.Schliesslich kann man auf Oldtimermärkten auch schon mal alte Fahrzeugbriefe kaufen.Nettes Szenario- Brief ergattert, fix nachsehen ob es das dazugehörige Auto noch gibt und mal eben einklagen - fertig ist der neue Besitz? Nein meine Herren, soooo einfach gehts nun doch nicht.Grussp.s.: ich bitte um etwaige Belehrung durch RAs mit fundiertem Fachwissen, ich selbst hatte leider nur drei Semester Baurecht

Old Cadillac
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Beitrag von Old Cadillac » Do 14. Mär 2002, 19:27

Hallo Peter.Ich hoffe, Du hast den KFZ Brief noch? Dann: Falls irgendwie möglich : Auto abholen. Ein Rechtsstreit dauert ewig! Wir kennen das aus eigener Erfahrung aus unserer Pfandleihe. Wenn Dein Bekannter so stur ist und Dir so das Geld nicht gibt, wird er wohl kaum auf einen RA hören und dann das Geld rausrücken. Thomas

Eintopf
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Beitrag von Eintopf » Do 14. Mär 2002, 23:28

Oje, das hört sich ja alles ermutigend an..Den Brief hat er natürlich, da er das Auto ja anmelden mußte. Ich dachte immer, daß ein Eigentumsvorbehalt ( von beiden unterzeichnet) ausreicht??Hört man nicht immer wieder, daß der Brief nicht unbedingt den Besitz beweist?Schade, daß wir hier den Amis nie die positiven Sachen nachmachen, sonst wäre ich einfach mit einem Polizisten da reinspaziert und hätte mein Auto wieder. Wie verhalte ich mich weiter? Erstmal drei Mahnungen, oder ? Wenn ich nachweisen kann, daß er davon ausgegangen sein muß, das Auto nicht bezahlen zu können, ist das doch eine Betrugshandlung, oder?Wenn das Strafrecht greift, entstehen mir doch außerdem keine Gerichtskosten, oder?Was sagen die RAe dazu??
Beste Grüße,

Peter

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Beitrag von P2 » Fr 15. Mär 2002, 01:25

Hallo Peter,im Zeitschriftenhandel gibt es für wenig Geld offizielle Mahnbescheide, besorg Dir einen und ab damit, daß ist meiner Meinung nach die beste Basis für einen eventuellen späteren Rechtsstreit und Dein Käufer bekommt vielleicht einen SChreck und rückt das restliche Geld raus oder setzt sich mit Dir in Verbindung.Viel GlückElmar

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Beitrag von Andreas Sinnhuber » Fr 15. Mär 2002, 01:26

Wo nichts zu holen ist, kostet ein Rechtsstreit nur Geld, und zwar DEIN Geld.Bei 500 Euro Streitwert würde ichs lassen.Alternative: Auto zurückholen, ggf. mit Nachdruck. Ist schliesslich noch Dein Eigentum.Als nicht zu empfehlende, weil wahrscheinlich illegale Methode:Nummernschilder abschrauben und den Kollegen wegen Unterschlagung des PKW anzeigen. Da dürfte es bei der Zulassungsstelle schwierig werden, neue Schilder zu bekommen.Und: das Auto fährt nicht, bis die Kohle da ist. Manch einer findet noch ein Sparschwein, wenn er sonst zu Fuß gehen muss...GrußAndreas

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Beitrag von Old Cadillac » Fr 15. Mär 2002, 12:01

Hallo Peter.Na ja, Du aknnst ja schriftlich mal ein bißchen auf den Busch klopfen also mit Androhung von gerichtlichem Mahnverfahren etc. Evtl. wirkt es ja. Na ja... war natürlich nicht so optimal den Brief ihm zu überlassen. Er sollte natürlich möglichst beim Eigentümer bleiben. Aber hätte, wäre, wenn nützt nichts mehr.Evtl. geht es bei dem Typen ja auch, daß Du den Wagen einfach zurück bekommst? Oder weigert er sich da auch?. Thomas

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Beitrag von nikolaus » Sa 16. Mär 2002, 00:16

........das mit dem LUIGI von ford64 gefällt mir eigentlich am besten!!nikolaus

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