07er + Autowäsche + Probefahrt

... 07er Kennzeichen, H-Kennzeichen etc.

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Michael Braun
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07er + Autowäsche + Probefahrt

Beitrag von Michael Braun » Mi 30. Jan 2002, 19:42

Hallo Fragen zum 07er Kennzeichena) ist die Fahrt zur Waschanlage/Waschplatz eine Wartungs- Reparaturfahrt ? [aus aktuellem Anlass - die Autos sind dreckig]Muss ich zur nächstgelegen oder darf ich mir eine im Umkreis aussuchen ?b) Ich habe einen Peugeot-Spezialisten (pensionierter Werkstattmeister, der privat noch was macht), der bei meinen Eltern in der Nähe wohnt (300 km weg).Darf ich dort hinfahren, ihn an meinem Auto schrauben lassen und dabei auch bei meinen Eltern übernachten (Wochenende) - oder wird mir das als Ausflugsfahrt ausgelegt ?GrüsseMichael P.S. noch unsicher, was ich alles darf und was nicht. Nochwas: Ich suche keine Tricks und Kniffe sondern will ehrlich mit diesem Kennzeichen umgehen ! Mir geht es also nur darum zu wissen, was erlaubt ist und was nicht !

DEUVET
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07er + Autowäsche + Probefahrt

Beitrag von DEUVET » Mi 30. Jan 2002, 20:31

Hallo RA-Wilke! darf ich zuerst oder möchtest Du? An Michael Braun:Auch das Waschen gehört zur Pflege und zum Erhalt eines Oldtimers. Und Handwäsche ist in den meisten Gemeinden ohnehin verboten. Du darfst zur Waschanlage fahren.Ebenso darfst Du eine Fahrt zu einer weit entfernten Werkstatt machen. Kein Mensch verlangt, dass Oldtimerspezialisten um die Ecke wohnen.Das sind beides sicher keine Missbrauchs-Fahrten.Viel SpaßMartin Kraut,DEUVET

ford64
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07er + Autowäsche + Probefahrt

Beitrag von ford64 » Do 31. Jan 2002, 14:52

wie, Handwäsche verboten?? Wie ist das denn nun wieder zu verstehen? Darf ich meinen Wagen nicht mehr auf meiner eigenen Grundstücksauffahrt waschen?Da geht doch auch nicht mehr ab als bei drei Wochen Regen!Und wegen den Waschmitteln kann man mich doch auch nicht belangen (Haarshampoo, Geschirrspülmittel) Das geht nämlich alles in den gleichen Kanal, egal ob ich nun mein Auto oder meine Haare wasche. Und ich glaube nicht, dass an jedem Dusch- und Toilettenabwasserabfluss auch ein Ölabscheider angebracht sein muss??!OK, in meinem Szenario kommen solche Extreme wie Unterbodenwäsche usw. nicht vor...Ist die einfache oberflächliche Fahrzeugwäsche auf dem eigenen Grund und Boden jetzt wirklich schon illegal?verwunderter Gruss

RA-Wilke
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Beitrag von RA-Wilke » Do 31. Jan 2002, 15:10

In den meisten Städten ist die Handwäsche auf einem Grundstück ohne Ölabscheider wirklich verboten (auch wenn es das eigene ist). Begründung: Auf Deinem Auto sammeln sich mit der Zeit Ablagerungen, die in den Auspuffgasen der vor Dir herfahrenden Autos enthalten sind, hauptsächlich Öl natürlich. Diese Mischung löst sich dann bei der nächsten Wäsche und kann ins Grundwasser gelangen.Der Vergleich mit der Haarwäsche ist gar nicht so falsch, meistens sammelt sich in den Haaren aber nicht die gleiche Menge an Öl und Fett wie bei einem Mittelklassewagen...

DEUVET
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Beitrag von DEUVET » Do 31. Jan 2002, 15:53

ok, ok, RA-Wilke - Du warst schneller!Schon vor 18 Jahren wusch ich in Braunschweig ein Auto auf dem Hof und wunderte mich über eine Zündapp Combinette, die kurz in den Hof fuhr, wieder umdrehte und kein Versicherungskennzeichen sondern ein städtisches Kennzeichen trug. Wenige Tage später bekam ich eine Ordnungswidrigkeit über 20 Mark zugestellt.erkundige Dich lieber erst bei Deiner Gemeinde, bevor Du dich noch mal in ein saberes Auto setzen willst Ein Hoch der RegelungswutMartin

Renault52
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Beitrag von Renault52 » Do 31. Jan 2002, 16:19

Nix gegen Umweltschutz, aber mit welcher Inkonsequenz hier überreguliert wird, zeigt auch folgendes Beispiel:Schüttet jemand einen halben Liter Altöl in den Ausguss, dann ist das eine Straftat.Schüttet er sich den gleichen halben Liter Altöl über den Blaumann und wäscht diesen dann in der Waschmaschine, ist das ganz legal. In beiden Fällen landet das Altöl im örtlichen Abwasser und damit in der gleichen Kläranlage. Hieraus kann man ableiten, daß es eigentlich nicht grundsätzlich verboten ist, irgendwelche Umweltgifte über das Abwasser zu entsorgen, sondern nur, dieses auf dem einfachsten direkten weg zu tun. Das nenne ich Konsequent !Viele GrüßeDietrich

ford64
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Beitrag von ford64 » Do 31. Jan 2002, 19:11

Gibt es vor Gericht einen Unterschied zwischen abspritzen, dampfstrahlern und erstes mit ein paar Tropfen superalternativöko-Geschirrspüler?Und welche Massnahmen sieht die Gemeinde vor, wenn es regnet und das Regenwasser sozusagen eine Umweltverschmutzung begeht?Darf die Hausfrau ihren Schmutzwassereimer noch in den städtischen Gully entleeren?Merke: Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter.Ich muss doch sagen, wenn sich ein angeblicher Umweltfrevel mit 20 Mark Ordnungsgeld aus der Welt schaffen lässt, kanns ja wohl nicht so dolle gewesen sein. Abgesehen davon sind die 20 Mark (jetzt 10 Euro?) bald schon billiger als die Fahrzeugwäsche bei unseren lieben Tankstellen.Lasst uns alle einen Ölabscheider kaufen!Gruss

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Beitrag von P2 » Fr 1. Feb 2002, 10:52

Es ist auch Abhängig welches System Eure Gemeinde / Stadt hat. Bei einem gemischten Abwassersystem (Haushaltabwasser und Gulli gehen zusammen) ist es wohl kein Problem, jedenfalls von der reinen Umweltschutzseite, Stichwort ölverschmierter Blaumann.Wenn es ein getrenntes System ist (Beide Abwasser kommen nicht zusammen) dann macht ein Verbot Sinn, jedenfalls von dem Umwelschtuzgedanken, da die Gulliabwasser anders aufbereitet werden.Alles andere ist sicher mal wieder Geldschneiderei.GrußElmar

Rene E
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07er + Autowäsche + Probefahrt

Beitrag von Rene E » Fr 1. Feb 2002, 15:38

Wo kann ich denn dann überhaupt legal mein Auto waschen. Für einen Käfer sind die modernen Waschstraßen zerstörerisch. Und bei den Selbstwaschanlagen mit "Kärcher" steht ausdrücklich "Handwäsche verboten" und es kommt auch jemand angerannt und macht einen an, wenn man mal länger als 3 Minuten mit dem Lappen den Dreck aus den Ecken wischt (Dann verdient der Waschplatz ja nichts und ist blockiert). Wir MÜSSEN doch unsere Oldtimer gerade in den Ritzen und Ecken sorgfältig ausputzen. Denn genau da sammelt sich der Dreck der zu Rost führt. Da kann die Türaußenhaut z.B. ruhig dreckig sein.

FKS 750
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07er + Autowäsche + Probefahrt

Beitrag von FKS 750 » Fr 1. Feb 2002, 15:52

zum abspühlen von "Ablagerungen, die in den Auspuffgasen der vor Dir herfahrenden Autos enthalten sind": es ist doch unterm strich egal, ob die bei meinem abspühlen ins erdreich gelanegn oder durch regen von meinem auto gespühlt werden oder aber ohne den umweg über ein auto zu nehmen direkt mit dem niederschlag (stichwort saurer regen) ins erdreich gelangen. oder nicht?irgentwie finde ich das verbot nicht ganz logisch.....mfg franz

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