Kurzzeitkennzeichen bzw. Fahren ohne Führerschein?
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- Registriert:Mo 11. Jun 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
HalloEin Bekannter muss einen 10 Tonner (ex-Feuerwehr) mit einem Leergewicht von ca. 5,5 Tonnen überführen, hat aber keinen 2er Führerschein.Zuhause wird er daher das Fahrzeug ohne technische Änderungen beim TÜV auf 7,49 Tonnen zzG ablasten lassen.Nun ist es ja so, daß man die technischen Daten im Kurrzeit-Schein frei angeben kann - speziell wenn kein Brief greifbar ist, könnte man da theoretisch seiner Phantasie ein wenig freien Lauf lassen (nach bestem Wissen und Gewissen?)Könnte er also bereits für die Überführungsfahrt die 7,49 Tonnen zzG in den Schein des Kurzzeitkennzeichens eintragen und damit ohne Sorgen bzgl. des Führerscheins fahren?Markus
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- Registriert:Fr 17. Aug 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Kurzzeitkennzeichen bzw. Fahren ohne Führerschein?
Ich würde mir nicht nur Sorgen um den Führerschein sondern auch um den Versicherungsschutz. Es wird sich doch wohl jemand mit Kl. 2 finden lassen-- das beruhigt dann mächtig bei der Überführung!Gruß Helmi
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- Registriert:Mi 11. Apr 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Kurzzeitkennzeichen bzw. Fahren ohne Führerschein?
Hallo Markus,die zulässigen Achslasten und das zulässige Gesamtgewicht waren (sind ?) zumindest bei Feuerwehrfahrzeugen eigentlich immer sowohl auf dem Typschild des Fahrgestells, als auch auf dem Typschild des Aufbauherstellers vermerkt. Man kann natürlich beide Schilder entfernen und den völlig Ahnungslosen mimen. Ganz so blöd ist die ggf. kontrollierende Polizei aber auch nicht immer, also würde ich es nicht drauf ankommen lassen. Da das beabsichtigte Ablasten ja kein technischer Eingriff ist, sondern eigentlich nur die Zulassung betrifft, stellt sich prinzipiell die Frage, ob ein nicht zugelassenes Fahrzeug (ggf. auch noch ohne Typschilder) überhaupt als abgelastet gelten kann, da ja selbst bei erfolgter Ablastung in der Praxis vom TÜV eine Änderung der Typschilder oftmals nicht ausdrücklich verlangt wird.Ich würde das Risiko nicht eingehen !Viele GrüßeDietrich
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Herzlichen Glückwunsch !Hier handelt es sich um eine Straftat ! Sieben Punkte und min. 6 Monate Führerscheinentzug sind Dir dann sicher. Abgesehen von der Geldstrafe, die sicherlich auch bei ca. 30 Tagessätzen liegt, muß Du den Idiotentest ablegen, bevor Du einen neuen Lappen beantragen kannst. Die Fahrschulen (die Du dann ja noch einmal besuchst) werden auch nicht billiger.Mein Tipp: las es.
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Verwende Deine Phantasie bitte ganz schnell wieder für andere Dinge und lass es unbedingt bleiben!!!DEUVET
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Moment mal!Offensichtlich wird die Aussage das "ein Bekannter" etwas vor hat, gleich auf den Fragesteller umgemünzt !!Ich habe einen 2er Führerschein, bin also auf solche Spielchen nicht angewiesen und habe nicht vor den teuer erworbenen Schein durch irgendwelche Aktionen (gleich welcher Art) aufs Spiel zu setzen !!Bei meinem Jeep gab es übrigens wegen fehlender Papiere auch keine technischen Daten die ich in den Schein des Kurzzeitkennzeichens hätte eintragen können. Da war auch die Phantasie gefragt. Die richtigen Daten wurden vom TÜV dann erst beim Vollgutachten ermittelt!MarkusÜbrigens: Mein Laster ist (trotz 2er Führerschein) abgelastet, hat kein deutsches Typenschild auf dem man irgendwelche Daten ablesen könnte und hat aussen noch immer die Beschriftungen für die 10 Tonnen. Hat noch nie jemanden interessiert![Diese Nachricht wurde von markk am 12. Dezember 2001 editiert.]
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Sorry, Markk, da habe ich nicht genau hingeschaut. Ich wollte Dich keinesfalls verdächtigen ...Dann kannst Du Deinem Bekannten ja bei der Überführung behilflich sein Ein deutsches Typenschild ist vorgeschrieben, auch für Deinen Laster - das wurde bisher wahrscheinlich einfach übersehen, weil es selbstverständlich ist.Auch muss die Tonnagenangabe an der Karosserie entfernt bzw. korrigiert werden - wurde sicher auch nur nicht bemerkt.Trotzem gelten obige Warnungen (für Deinen bekannten) und sind Ernst zu nehmen - zumal ja die Daten feststehen.beste GrüßeDEUVET
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Kurzzeitkennzeichen bzw. Fahren ohne Führerschein?
Hallo Markus,Betr. Typschilder: Ich kenne nicht die Vorgeschichte Deines Magirus, wenn es aber ein irgendwann einmal für den kommunalen Brandschutz beschafftes Fahrzeug ist, dann hatte es auch irgendwann einmal besagte zwei Typschilder. Eines für's Fahrgestell, und eines nach DIN 14502 für das ganze Fahrzeug, also incl. Aufbau. Das für's Fahrgestell war meist vorn rechts auf dem Rahmenkopf, das nach Feuerwehrnorm immer in der Fahrertür.Trug Dein Fahrzeug jedoch einmal einen Aufbau aus den vom Bund beschafften Serien für den Katastrophenschutz, sieht die Sache wieder anders aus. Diese Fahrzeuge entsprachen in vielen Punkten eh nicht der Feuerwehrnorm und hatten ein seperates Aufbautypenschild meist rechts vorn aussen am Koffer. Diese feuerwehrspezifischen Typschilder interessieren natürlich nicht den TÜV, Feuerwehrfahrzeuge werden für ihre Tauglichkeit zum öffentlichen Brandschutz zumindest bei Indienststellung jedoch noch durch eine weitere Institution geprüft, und hier sitzen oft die wahren Erbsenzähler...Wie Martin schon sagte, das Typschild für's Fahrgestell ist Pflicht. Daß sich in der Praxis oft niemand dafür interessiert äußert sich eben auch darin, daß der TÜV beim Ablasten oftmals nicht ausdrücklich die Änderung dieses Schildes verlangt.Viele GrüßeDietrich
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Kurzzeitkennzeichen bzw. Fahren ohne Führerschein?
@Dietrich: Dank Deiner Tips habe ich gerade das Typenschild entdeckt - es befand sich unter einer millimeterdicken Schicht Schmiere ! Es wurde natürlich nicht abgeändert - das zzG steht noch auf 10 Tonnen.Danke für die Tips zum Auffinden des Schilds!Vorne rechts am Koffer ist natürlich auch ein Schild des Kofferherstellers und dessen Seriennummer, genauso wie an der Kiste des Fahrersitz an der sich ein Schild mit der "Erzeugnisreihennummer" befindet.@Deuvet: Bei modernen LKW (und auch Pickups) sieht man die aussen aufgepinselten zulässigen Gewichte für Achsen und Gesamtgewicht schon seit einiger Zeit nicht mehr - daher habe ich hier im Forum mal nachgefragt ob man das in der Zwischenzeit wohl abgeschafft habe und dies wurde mir bestätigt - also ist es vermutlich egal welche Gewichte bei mir noch aufgepinselt sind (zumal das Auto im Frühjahr neu lackiert wird - da verschwinden die Gewichtsangaben sowieso erst mal - aber vielleicht male ich sie aus Nostalgie ja wieder drauf!?)Viele GrüßeMarkus
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Hallo Markus!Du hast natürlich recht, die Gewichtsangaben an der Karosserie sind schon seit einigen Jahren abgeschafft. Manchmal lebe ich zu sehr in der Oldtimer-welt Grüße, Martin