HalloIch habe mir ein US Wohnmobil, erster deutscher Fzg-Brief von 01/1981, Baujahr aber 1979 gekauft. Laut Regelung darf ich mein Fahrzeug mit einer 07 Nummer zulassen. Es ist in verkehrssicherem Zustand, soll lediglich für Treffen mit Fans anderer amerikanischer Motorhomes genutzt werden.1. Frage: Wenn ich angehalten werde, ist eine Fahrt zu einem privaten Treffen mit anderen Fans auf einem Campingplatz erlaubt. Oder muß ein Treffen einen offiziellen Charakter haben, also von irgendeinem Verband / Verein organisiert?2. Frage (Die Wichtigste)Mein Fahrzeug habe ich vollständig hergerichtet. Muß es dringend von einem TÜV Prüfer nach §21 untersucht werden (War 20 Monate abgemeldet)? Ich habe gehört, es reicht eine Untersuchung auf die Verkehrstüchtigkeit durch einen Kfz-Meisterbetrieb aus. Stimmt das oder muß ich wirklich zum TÜV???Das ist nämlich eine Kostenfrage, da ich mit dem Gefährt (9 Tonnen zGG) jährlich zum TÜV müßte. §21 ca. 200,-DM, danach jährlich ca. 100,-DMZudem müßte ich für die TÜV Prüfung das Fahrzeug aus dem Originalzustand umbauen, was ich eigentlich nicht möchte. Da wäre z.B. die Gasprüfung mit den europäischen Richtlinien. Heißt, Originalgeräte raus und irgendwelche moderne Teile rein. Dadurch wäre das Fahrzeug nicht mehr original und sähe im Inneren auch nicht mehr klassisch aus...Ich hoffe, mein Anliegen ist klar geworden. Es geht mir bei der 07er Zulassung NICHT ums sparen, was hier Vielen vorgeworfen wird, da das Fahrzeug als Sonder KFZ sowieso begünstigt ist (LKW Steuer, Wohnmobil Versicherung) Und das ist auch gut so, bei 6,4 Liter V8 mit Vergaser

)))Ach noch was, darf ich dann mit dem Fahrzeug überhaupt zum Campen (also das Treffen) fahren????Danke und GrußVolkerP.S. Hoffe der Sprit steigt nicht wieder, ist bei meinem Motor der finanzielle Tod

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