Autoverkauf
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- Registriert:Di 24. Jul 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
hallo,wie verhält sich das eigentlich mit einemauto das man zum verkauf anbietet und dasnach dem verkauf und einer längeren abholfahrt des käufers, getriebeprobleme hat.mir ist nämlich soetws passiert, ich habe ein auto verkauft "im guten gewissen das alles o.k. ist" ( es hatte bis dato auch keine probleme !) der käufer hat ein kaufvertrag vorgelegt mit besehen wie gekauft......usw der auchdie rechtliche grundlage für das geschäft bildete.muß ich dem käufer eine reparatur des getriebes zahlen, kann er rechtlich gegen mich vorgehen. ???cu steve
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- Registriert:Di 20. Feb 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo Steve,rechtlich vorgehen gegen Dich kann er immer, und sei es noch so abstrus. Die Frage ist letztlich nur, auf was der Richter erkennt, basierend auf der geltenden Rechtslage.Du schreibst "gesehen wie gekauft", meinst vermutlich aber gekauft wie gesehen. Ich bin kein Anwalt, aber habe schon so manches gelesen im Bereich Kfz-Recht, und auch schon einige Dutzend Autos ge- und verkauft (zum Glueck immer ohne Probleme) Wenn im Vertrag noch zusaetzlich steht "unter Ausschluss jeglicher Gewaehrleistung", dann bist Du aus dem Schneider, es sei denn, man wiese Dir Arglist nach (das wuerde aber Deine Kenntnis des Mangels vor dem Verkauf voraussetzen, und diese hattest Du ja angabegemaess nicht). "Gekauft wie besehen" beinhaltet die Problematik, dass Du damit im Prinzip nur die Haftung fuer augenscheinlich erkennbare Maengel ausschliesst. Ein kommender Getriebedefekt laesst sich aber mit dem Auge kaum diagnostizieren, ist also auch nicht ausgeschlossen. Nun kann man argumentieren, dass der Kaeufer bei einem derart alten Wagen jederzeit mit dem Ausfall von Komponenten rechnen muesse, und das aufgetretene Problem also kein Mangel im rechtlichen Sinne sei.So weit ich die Sache sehe (man korrigiere mich bitte, wenn jemand mehr weiss!!), wird das auf das Ermessen des Richters hinauslaufen.Ich wuerde erstmal Ansprueche ablehen und abwarten, was die Gegenseite macht. Wenn Dir ein Brief von einem Anwalt zugeht, solltest Du Dich auch professioneller Hilfe versichern, damit Waffengleichheit herrscht. Dann siehst Du schon...Viel Glueck!
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- Registriert:Di 3. Apr 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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ich glaube Nobbi hatt rechtmann muss dir beweisen das ein Versteckter mängel war aber es kommt wirklich auf den Richter an guter Tip meinerseits :möglichst nicht vor Gericht ziehen man weisnie was dabei raus kommt auf jeden fallviele kosten das kann ich versprechen einige dich im guten aussergerichtlich Armin
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- Registriert:Mi 23. Mai 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hi,GANZ wichtig ist aber daß in deinem Vertrag die klausel "unter ausschluß jeglicher gewährleistung steht"wenn nicht hast du GANZ schlechte karten.du mußt nach dem gesetz normal (für bewegliche sachen) 6 monate garantie geben.der käüfer kann sonst auf minderung bestehen (teilbetrag rückerstattung)oder wandlung (rückgängigmachung des vertrages)oder schadensersatz bis in höhe des vollen kaufpreises..kann ja mal meine story kolportieren..hatte mal nen 74er Jensen Healey Cabrio aus californien importiert mit rostfreier karosse aber der üblichen runtergerittenen technik.habe dann die bremsanlage überholt, und den wagen angeboten für 12,900 mit tüv.kam jemand und wollte ihn kaufen.allerdings in einer anderen farbe.wir haben uns auf einen kaufpreis von 18,000 geeinigt.vor lauter freude, daß er nun verkauft wurde, fiel der kaufvertrag leider sehr dürftig aus, da standen nur 2 adressen, nicht mal ein datum, die fz bezeichnung und -nummer sowie der kaufpreis drin.so nahm das verhängnis seinen lauf.angezahlt wurden 3000 in bar und ein euroscheck von 5000,- der letzte beitrag von 5000 sollte bei auslieferung folgenhabe dann licht umgerüstet und neue reifen aufziehen lassen und dann tüv bekommen.dann lackieren lassen, der wagen war vorher weiß und jetzt sollte er schwarz sein.dann bei auslieferung wurde bemängelt, daß das hardtop nicht mehr der hit war (über das wir vorher nie gesprochen hatten), das softtop hatte ich in L.A. noch neu machen lassen, ebenso die sitze und den teppich.die letzte rate wurde dann ebenfalls als euroscheck bezahlt.so weit so gründann eine woche später ein brief von der bank, der scheck war storniert worden.habe dann noch die garantiesumme von 400,- geholt und dann zum anwalt. die rechtschutzversicherung hat gleich abgewunken, da der wagen nie auf meinen namen zugelassen war...lange rede:habe auf vertagserfüllung geklagt und verloren, da die gegenpartei eine reparaturrechnung in höhe von 40.000 vorlegen konnte. die beseitiging technischer mängel spielte da nur ne nebenrolle, das meiste war ne vollrestauration mit ledersitzen und soundsystem....
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Hallo !Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages gem. § 463 BGB kommt bei arglistiger Täuschung, d.h. Vorsatz in Betracht. Dies ist bei Getriebeproblemen und einem längeren Zeitablauf faktisch auszuschließen, zudem trifft den Käufer i.d.R. die Beweislast (bzgl. des Vorsatzes, nicht der Getriebemacke !). Schadensersatz kommt ebenfalls beim Nichtvorliegen zugesicherter Eigenschaften in Betracht, d.h. wenn man das defekte Getrieb z.B. wahrheitswidrig als neuwertig angepriesen hätte. Hier hätte man z.B. den Betrag auszugleichen, den der Käufer für den KAuf eines ähnlichen Autos in mangelfreiem Zustand aufbringen müßte sowie mögliche Fahrtkosten oder Verdienstausfall etc. Das ist hart aber fair, betrifft es in aller Regel doch nur diejenigen, die wirklich bescheißen wollen. Und die trifft es zurecht. Wandlung oder Minderung gem. §§ 459, 462 BGB käme in Frage, wenn die Haftung für Sachmängel nicht vom Verkäufer ausgeschlossen worden wäre. "Gekauft wie gesehen" reicht dafür nicht, der "Ausschluß jeglicher Gewährleistung" ist als Vertragsbestandteil erforderlich. ("Gekauft wie gesehen" ist eher dafür gedacht, daß einer den Wagen mit CD-Wechsler und Alu-Felgen anpreist und dann bei der Übergabe ohne Radio und Räder verkauft)In diesem Fall muß der Verkäufer entweder mit dem Preis nachgeben oder aber den Wagen (mit kaputtem Getrieb) zurücknehmen. Das Wahlrecht zwischen Rückgabe und Preisminderung liegt dabei beim Käufer. Im Einzelfall kommt es natürlich auch auf den Richter an. Manch einer kennt sich mit der Materie aus und entscheidet differenziert, andere entscheiden so, daß die Sache möglichst unkompliziert vom Tisch ist. Das sind halt auch nur Menschen. Wenn die Streithähne außerdem einigermaßen bei Sinnen sind, dann regeln sie sowas außergerichtlich, was sowohl billiger als auch i.d.R. für beide Parteien besser ist. (Der Anwalt wird natürlich erzählen, man solle "Bis nach Karlsruhe gehen".)Warum ist es besser ?Selbst wenn man vor Gericht gewinnt muß man seinen Anspruch erst mal durchsetzen, und dafür braucht man i.d.R. schon wieder den nächsten Anwalt. Ich frage mich bei diesen Problemen bloß immer, warum die Leute nicht vorgefertigte Kaufverträge verwenden. Die gibts beim ADAC, manchmal in Autozeitungen bzw. Gebrauchtwagenratgebern und anderswo kostenlos. Mit diesen Dingern ist man auch als "Laie" immer auf der sicheren Seite, da sie auf die gesetzlichen Gegebenheiten angepaßt sind. So longVolker
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Hallo zusammen,ich greife ein altes Thema nochmal auf.Wie seht Ihr in Bezug auf die Gewährleistung das alte Thema "Verkaufslackierungen"?Im Detail: Ich kaufe bei einem Oldtimerhändler ein Auto mit teilweise neuer Lackierung. Nach einiger Zeit blühen die Rostflecken wieder auf, es zeigt sich, dass Durchrostungen einfach überspachtelt und überlackiert wurden.Der Verkäufer behauptet, davon nichts gewußt zu haben. Er habe den Wagen vorm Lackieren nicht gesehen, sondern ihn fertig lackiert übernommen.Hat man eine Chance auf Nachbesserung?