07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
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Ich habe ein nicht alltägliches Problem: Im September letzten Jahres hatte ich einen Termin für meinen Oldtimer mit 07-er Kennzeichen bei meiner Werkstatt zwecks Abgasuntersuchung und technischer Durchsicht (Rechnungen von damals sind vorhanden). Diese Werkstatt ist 50 Meter von meiner Arbeitsstätte entfernt und so fuhr ich meinen Oldtimer morgens in die Werkstatt. Abends nach der Arbeit holte ich mein KFZ ab und fuhr nach Hause. Dabei passierte mir ein Unfall, der mich ca. 7500,-DM Reperaturkosten kostete. Da ich keine Vollkasko hatte, mußte ich die Gesamtsumme voll übernehmen. Die Frage: Kann ich die Unfallkosten als Werbungskosten (auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause) absetzen?Für Hinweise bin ich sehr dankbar! Michael
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Hallo Michael.Nur mal ganz wage: Ich könnte mir vorstellen, daß genau das nicht geht oder willst Du etwa wirklich widerrechtlich mit einem 07er Kennzeichen von der Arbeit gekommen sein? Doch wohl nicht. Allerdings wäre es natürlich kein Problem wie Du diese Fahrt gemacht hast. Nämlich indem Du bei Deiner Werkstatt warst. Nur eben war der primäre Grund dieser Fahrt der Werkstattaufenthalt und nicht die Fahrt zur Arbeit. Ja, etwas verzwickt das Ganze. Experten ran!Thomas
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07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Danke! Es ist wirklich nicht leicht! Der Grund der Fahrt ist nach StVZO ok (Werkstatttermin).Der zweite Teil ist das Steuerrecht für mich als Arbeitnehmer. Danach habe ich noch nicht mal eine Umwegfahrt von der Arbeitsstätte nach Hause unternommen, da die Werkstatt auf dem Weg liegt.Der primäre Grund der Nutzung dieses PKW war der Werkstatttermin. Zufällig oder glücklicherweise liegt diese Werkstatt gleich neben meiner Arbeitsstätte(Öffnungszeiten Mo. - Fr. 07:30 bis 17:00Uhr), sodass ich Doppelwege vermeiden kann. Ich werde mich wohl dahingehend intensiv beraten lassen müssen.Michael Nord
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07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
In der Tat verzwickt! Ich glaube mich an einen ähnlichen Fall zu erinnern, oder war es Deiner der in einem anderen Beitrag schon mal auftauchte?Mein 'juristisches Wissen' sagt mir entweder oder, also entweder zur Werkstatt ( mit o7´er Nummer und Oldie, dann Pech, weil der Unfall steuerlich nicht absetzbar ist (stimmt´s?) oder zur Arbeit mit einem Fahrzeug, das zu diesem Zweck nicht zugelassen war, dann Ärger, großen unter Umständen. Und das war glaube ich in dem Fall auch so, da lagen Werkstatt und Arbeitsstelle in unmittelbarer Nähe, das Ganze soweit ich erinnere aber ohne Unfall aber mit Polizeikontrolle.Das Ganze muß auch verhandelt worden sein und stand glaube ich im Oldtimermarkt oder Motorklassik. Hier ist der primäre Zweck der Fahrt entscheident, und der heißt wegen der Umstände ( Nutzung des 07´er kennzeichens )Werkstatt. Und ich denke mal das bei einereventuellen Verhandlung nix anderes rauskommt. Was meint unser lizenzierter RA denn dazu???Klaus Jansen
07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Hallo und guten Morgen,Ihr habt so viel gesunden Menschenverstand, dass Ihr gar keinen Juristen braucht (bzw. braucht man Juristen ja immer erst dann, wenn der gesunde Menschenverstand aussetzt!). Aber zum Thema: Die Zuteilung eines 07er Kennzeichens geht ja bereits mit steuerlichen Vorteilen einher. Dafür sind die Verwendungsmöglichkeiten eben eingeschränkt, Fahrten zur Arbeit dürfen mit dem 07er-Auto nicht stattfinden. Wenn jetzt bei einer Fahrt, die vom eigentlichen Verwendungszweck nicht mehr gedeckt ist, ein Unfall passiert, kann der Halter hieraus wohl keine weiteren steuerlichen Vorteile mehr ziehen und die Reparatursumme nicht als Werbungskosten steuerlich absetzen. Das ganze geschah jetzt ohne große Literatursichtung, wenn wir also einen Steuerrechts-Experten im Forum haben, lasse ich mich gern belehren.Auf jeden Fall würde ich die Fahrt als Werkstattfahrt ausgeben, denn bei einer Fahrt zur Arbeit könnte das Strassenverkehrsamt auf die Idee kommen, dem Halter das 07er-Kennzeichen wegen Unzuverlässigkeit zu entziehen.
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07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
8 Semester Jura lieber (Oldtimer) Kollege Wilke *ggg* Klaus
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07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Ich frage mich dann, in Bezug der Erklärung des Hrn. Wilke, wie es mit der steuerlichen Begünstigung eines H-Kennzeichens aussieht?Kann ich da den Arbeitsunfall auch nicht steuerlich absetzen, weil ich ja schon steuerlich begünstigt bin?Das H-Kennzeichen unterliegt ja schließlich keiner Nutzungseischränkung wie das 07er.Würde mich dann interessieren!GrussAndreas Schuster
07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Hallo Andreas,Genau das ist der Unterschied! Beim 07er gibt's die Steuervergünstigung MIT Nutzungseinschränkung und beim H-Kennzeichen OHNE. Die Überlegung des Gesetzgebers dahinter ist wahrscheinlich, dass viele Oldiefahrer einem über 30 Jahre alten Auto nicht den regelmäßigen Weg zur Arbeit zumuten wollen.
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07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Ich bitte den Moderator, diesen Beitrag zu löschen!Das Problem ist tatsächlich nicht lösbar, da das Steuerrecht hier kontrovers zur Nutzung eines PKW mit einem 07-KZ steht! Danke für die Beiträge!
07-er Kennzeichen und Unfall auf dem Weg von der Arbeitsstätte nach Hause
Hallo, also damit es auch jeder versteht: ein Termin in der Werkstatt ist auf dem direkten Weg zu erledigen, die Fahrt zur Arbeit (auch wenn sie auf dem Weg liegt, ist kein direkter Weg. Auf dem Weg liegen auch noch immer Geschäfte und Kneipen und Bekannte und Sonnenstudio und, und, und auch noch der tägliche Weg zu Arbeit), dafür ist das 07-er Kennzeichen nicht gedacht.Tschüß Christoph