Kennt jmd das Auto??

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ventilo
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Kennt jmd das Auto??

Beitrag von ventilo » Mo 27. Sep 2010, 16:40

ganz frühe "07" hatten auch noch "06" auf ihrem Schild, ein paar davon laufen bei uns im Club noch

1300VC
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Beitrag von 1300VC » Mo 27. Sep 2010, 20:48

Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 27.09.10 11:00:23Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 27.09.10 09:26:23Mit einer 06 dürfen Sie aber nicht an Treffen und Ausfahrten teilnehmen?Grüßewer sagt das denn? Mit ner 06er darf ich jede Art von Probefahrten durchführen ohne das ich großartig erklären muß wozu sie dienen und wo sie hinführen.Seit dem 1.3.2008 (FZV) ist das so nicht mehr richtig. Bitte hierzu die FZV studieren; die Definitionen "Probefahrt", Überführungsfahrt" sowie Prüfungsfahrt" wurden erheblich präziser formuliert und können entsprechend geahndet werden bei Nichterfüllung. Mitnichten ist die laxe Nutzung früherer Jahre noch legal.Ebensowenig, wie der H-Anforderungskatalog nicht verbindlich sein soll;bitte diesen komplett lesen, dann erklärt sich das von selbst. Im Übrigen liegt die Nachweispflicht beim Vorführer, nicht beim TüV ("Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter").Alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, welche dem Anforderungskatalog nicht entsprechen, können (theoretisch) bei jeder HU, Verkehrskontrolle oder sonstigen behördlichen Prüfung ein Mängelprotokoll bekommen welches letzten Endes zur Aberkennung des H-Status führen kann. Mir persönlich ist bereits ein Fall bekannt, wo dies umgesetzt worden ist. Auch eine technische Eintragung in den Fahrzeugpapieren kann jederzeit widerrufen und für nichtig erklärt werden, sollte sich die Unrechtmäßigkeit der Eintragung im Nachhinein herausstellen.Chris.Beitrag geändert:27.09.10 20:48:07

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Mo 27. Sep 2010, 23:29

Hallo, in der FZV ist nicht der BEGRIFF "Überführung" definiert, sondern nur die Modalitäten für den diesbezüglichen Kennzeichengebrauch. Über-Führen heißt prinzipiell "von A nach B" führen. Es ist NIRGENDS definiert, wie LANGE eine Überführung dauern darf, WOHIN eine Überführung erfolgen darf, dass der absolut kürzeste Weg genommen werden muss, dass keine Pausen/Übernachtungen erfolgen dürfen und dass Fahrtunterbrechungen mit z.B. Kommunikation von Verwandten/Bekannten untersagt sind. Zudem kenne ich keine RECHTS-Grundlage, in der eine Arbeitsanweisung eines beliehenen Unternehmers für andere beliehene Unternehmen (sagen wir mal) als "allgemeinverbindlich" erklärt wurde. Begrifflichen Gruß. Rolf

two-lane
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Beitrag von two-lane » Di 28. Sep 2010, 12:43

Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 27.09.10 20:48:54 Im Übrigen liegt die Nachweispflicht beim Vorführer, nicht beim TüV ("Die Nachweispflicht liegt beim Fahrzeughalter").Genau so,und oben wollte ich nur dezent darauf hingewiesen haben, das der Nachweis mitnichten mitels Argumenten wie:-da fahren aber noch andere so mit rum-ein Bekannter kennt jemand beim TÜV, der würde das so abnehmen-bei O.I. da schreibt einer, der kennt Polizisten, und der sagt...geführt werden sollte (bzw. zu führen ist)Eine "Argumentation" sieht anders aus...@oldierollivielleicht OT, aber in der "Branche" in der ich mich normalerweise bewege gibt es nach-Gesetzen-Richtlinien, Verordnungen, Satzungen...etc.noch eine "Dritte Stufe", man nennt diese gemeinhin:-anerkannte Regeln der TechnikK.A. ob die TÜV Süd Richtlinie nun dazu zählt - halte das aber mal für eine "klärenswerte" und interessante Frage,aber genau diese"anerkannten Regeln der Technik" sind das Fundament 90% der Schadenersatzprozesse sowie deren Urteile - also in der Branche, in der ich mich bewege......und du würdest dich wundern, wer "sowas" alles aufzustellen in der Lage sich sieht... (z.b. "der Verband der Versicherer der öffentlichen Hand")mit 3-stufig opportunistischem Grußtwo-laneBeitrag geändert:28.09.10 12:44:03

oldierolli
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Beitrag von oldierolli » Di 28. Sep 2010, 12:50

Hallo, in D gibt es (noch?) eine Gewalten-TEILUNG. Die sog. "dritte Stufe" gehört GOTTSEIDANK nicht dazu (in der DDR waren es Stasi etc.) und dem müssen allle Bürger entgegenwirken. Gruß. Rolf

two-lane
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Beitrag von two-lane » Di 28. Sep 2010, 13:04

Sag mal Rolf, es ist bestimmt nicht deine "bewusste" Absicht, aber wo ziehst du den Begriff "dritte Stufe" denn gerade hin?Unter die "Anerkannten Regeln der Technik" fallen z.B. sämmtlich DIN-Normen in unserm "wunderschönen gewaltengeteiltem Lande".Gruß two-lanePS, fällt mir noch ein:Und diese werden größtenteils auch nur von "beliehenen Unternehmen" aufgestellt und für "allgemeinverbindlich" erklärt.Allerdings gibt es keinen "universellen gesetzgeberischen Zwang", sich danach zu richten - das ist wohl richtig.Beitrag geändert:28.09.10 13:03:12

TR-Surfer
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Beitrag von TR-Surfer » Di 28. Sep 2010, 13:16

Hallo Rolf und twolaneZitat:noch eine "Dritte Stufe", man nennt diese gemeinhin:-anerkannte Regeln der TechnikHier mische ich mich als öbuv Sachverständiger (Öffentlich bestellt und vereidigt ), im übrigen nichtr fürm Kfz sondern für ein Spezialgebiet im Bauwsen ein.Irgendwie hast Du, twolane, da, meiner Ansicht nach etwas nicht richtig verstanden/gewürdigt. Die anerkannten Regeln der Technik http://de.wikipedia.org/wiki...te_Regeln_der_Technik gehören meiner Ansicht nach zu den Beweismitteln und nicht zu einer irgendwie gearteten 3ten Rechtsebene. Was es damit auf sich hat ist in dem Wikipediaartikel wenn auch nicht absolut richtig ganz brauchbar beschrieben. Als Sachverständiger sollte man diese für sein Fachgebiet schon intus haben und auch dem Gericht darlegen können. Schwierig wird es für uns Sachverständige dann wenn weder der Richter noch die Parteien und derern Vertreter (Rechtsanwälte), sich mit den technischen Sachverhalten auseinandersetzen wollen. Dann können auch noch so sachkundige Erläuterungen eines Sachverständigen nichts zur Rechtsfindung beitragen.Die Fragestellung zum 06 und 07er Kennzeichen hat nichts mit den anerkanten Regeln der Technik zu tun, denn dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage. Da spielt dann "üblicher Gebrauch" wie es bei technischen Sachverhalten die nicht oder fehlerhaft (ist nicht selten) in technischen Normen beschrieben sind überhaupt keine Rolle.Im Klartext: Es nützt einem nichts wenn der Nachbar oder die Autofabrik immer unbehlligt Dinge mit der 06 gemacht haben und man selber dafür Punkte und Geldbußen kassiert.Mit verregneten Grüssen aus der HolledauPeter

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » Di 28. Sep 2010, 15:55

K.A. ob die TÜV Süd Richtlinie nun dazu zählt - halte das aber mal für eine "klärenswerte" und interessante Frage,two-laneBeitrag geändert:28.09.10 12:44:03[/quote]Der Anforderungskatalog ist inzwischen eine verbindliche Arbeitsanweisung des Verkehrsministeriums für Sachverständige/PIs.Grüße

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Beitrag von oldierolli » Di 28. Sep 2010, 16:50

Hallo, das muss dann aber auch VERÖFFENTLICHT worden sein. WO bitte? Gruß. Rolf

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Beitrag von wagalaweia » Di 28. Sep 2010, 18:23

§ 23 Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als OldtimerZur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer im Sinne des § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs erforderlich. Die Begutachtung ist nach einer im Verkehrsblatt nach Zustimmung der zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie durchzuführen und das Gutachten nach einem in der Richtlinie festgelegten Muster auszufertigen. Im Rahmen der Begutachtung ist auch eine Untersuchung im Umfang einer Hauptuntersuchung nach § 29 durchzuführen, es sei denn, dass mit der Begutachtung gleichzeitig ein Gutachten nach § 21 erstellt wird.Kannst ja mal Verkehrsblätter wälzen.Grüße

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