Vollabnahme für H-Kennzeichen

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mafu1943
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Vollabnahme für H-Kennzeichen

Beitrag von mafu1943 » So 11. Apr 2010, 09:44

Lt.DEKRA Ing. braucht es keine Vollabnahme wenn Orig. Brief vorhanden ist.Bekam für meinen Oldie §29 nach 24 Jahren Standzeit. =G=russ Mafu

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Brummi
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Vollabnahme für H-Kennzeichen

Beitrag von Brummi » So 11. Apr 2010, 13:06

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 09.04.10 19:16:51Die 7 Jahre sind längst überholt! Längst! Wie wäre es mal, sich über die aktuelle Lage zu informieren, bevor man Leuten derart falsche Tips gibt?GrußMichael Hallo Michael,wie wär es denn, wenn Du Deine Behauptung durch geschriebene Auszüge untermauern würdest. Die 7 Jahresfrist ist erst zum 1.3.2007 eingeführt worden, davor waren es 18 Monate und noch länger zurück nur 12 Monate.Du kannst soviel googeln wie Du willst, ich finde nur die 7-Jahres Frist.Danach ist eine Vollabnahme erforderlich, wenn kein alter Brief vorhanden ist.Hier nochmals ein Zitat, welches ich im Internet gefunden habe. Mein früheres Posting ist ein Zitat von unserer Zulassungsstelle welches öffentlich im Internet abgedruckt ist. Das soll alles nicht stimmen? Neues Recht ab 01.03.2007:Künftig entfällt sowohl die vorübergehende Stilllegung als auch die endgültige Abmeldung. An deren Stelle tritt künftig die „Außerbetriebssetzung“. Dies hat u.a. zur folge, dass auch bei längerer Außerbetriebssetzung (über18Monate) keine Löschung mehr eintritt, Vielmehr können diese Fahrzeuge max. 7 Jahre lang (so lange bleiben diese beim KBA gespeichert)wieder ohne Neuabnahme zugelassen werden. Es ist lediglich eine Hauptuntersuchung erforderlich. Dies bringt eine Erleichterung für den Halter, der außerdem die Kosten für eine Neuabnahme einspart. Viele GrüßeHaraldBeitrag geändert:11.04.10 13:29:12

wagalaweia
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Beitrag von wagalaweia » So 11. Apr 2010, 13:18

"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."Üblicherweise gilt ein alter Brief als ausreichende Datenbestätigung.Gruß Wala

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Sierra
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Beitrag von Sierra » So 11. Apr 2010, 15:05

Hallo Harald,ich habe keine geschriebenen Auszüge, nur praktische Erfahrungen (Herbst 2008, Juni 2009) und Aussagen der Zula-Mitarbeiter. Dazu ein Gedächtnis, das mir sagt, daß das mit dem Rüffel seitens der EU so war. Die Anhebung von 18 Monaten auf 7 Jahre war ihnen nicht genug.Dabei hat mich verblüfft, daß die Regelung auch für vorher stillgelegte Fahrzeuge gilt. Kay hat entspr. Paragrafen schon genannt.GrußMichaelBeitrag geändert:11.04.10 15:06:11

schreyhalz
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Beitrag von schreyhalz » So 11. Apr 2010, 15:43

Moin Moin !Zitat:"Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden."Üblicherweise gilt ein alter Brief als ausreichende Datenbestätigung.Genauso ist es ! Im Klartext: 7 Jahre nach Abmeldung werden die Daten gelöscht,dann kann das SVA kein Datenblatt mehr ausdrucken,wenn der alte Brief nicht mehr vorhanden sein sollte. Ist dieser jedoch vorhanden,liegen die Daten vor und es ist auch nach 7 oder mehr Jahren keine Vollabnahme erforderlich.Die Daten liegen natürlich auch bei einem entwerteten Brief vor !MfG Volker

oldierolli
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Vollabnahme für H-Kennzeichen

Beitrag von oldierolli » Mo 12. Apr 2010, 00:27

Hallo, Volker hat auf den Punkt gebracht, was ich auch zuletzt ergoogelt habe, aktuell ab Ende 2009. Bei nicht vorhandenem Brief wird doch über TÜV/DEKRA ein Datenblatt erstellt werden? Oder ist es jetzt auch möglich, von ANDEREN Organisationen zu erhalten und werden die anerkannt? Also müsste es bei nicht vorhandenem Brief so sein, von TÜV/DEKRA ein Datenblatt zu beschaffen und die HU irgendwann bei GTÜ etc.? Gruß. Rolf

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Beitrag von schreyhalz » Mo 12. Apr 2010, 11:19

Moin Moin !Die Daten liegen mit einem Datenblatt nicht vor,wenn nicht zusätzliche Nachweise über die EZ und letzten Halter bekannt sind.Wäre m.E. also nicht anwendbar,es sei denn,man hätte bsp. andere Papiere für das Fzg.,aus denen daiese Angaben zweifelsfrei hervorgehen (z.B. dänische Papiere).Des weiteren ist das Verfahren mit einem Datenblatt auch für ältere Fzge nicht anwendbar,i.A. nur für deutsche Fzge und in grösserer Stückzahl importierter ab EZ etwa Mitte der 60er Jahre,da zum einen eine ABE erstellt worden sein muss und in dieser auch alle heute notwendigen Angaben stehen müssen.Das ist bei älteren Fzgen gerade bei Geräuschangaben nicht der Fall,so dass zwangsläufig der aaS eine Geräuschmessung durchführen muss.Gerade bei deutschen Fzgen ab den 80ern wird es dann wieder schwierig,weil der Fzgtyp nicht oder nur unter gewaltigem Aufwand zu ermitteln ist,da unterschiedliche Fzge oft eine identische ABE besassen und sich lediglich in der Ausführung unterschieden,so besitzt bspw. der Golf 2 die gleiche ABE wie der Jetta und wurde zudem in zig Varianten gefertigt,was aber mit Hilfe des Datenblattes nicht zu erkennen ist.Hier hilft nur die Einsicht in die ABE weiter,darauf hat aber i.A. nur der aaS an der Stelle die Möglichkeit.MfG Volker

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Beitrag von oldierolli » Mo 12. Apr 2010, 15:05

@ Volker: wie ist es denn bei DEUTSCHEM Fz., wenn ich einen ANDEREN Brief des Fahrzeugtyps vorlege? Oder wenn ich vom Hersteller ein Datenblatt mit allen erforderlichen Daten vorlege? Gruß. Rolf

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Vollabnahme für H-Kennzeichen

Beitrag von Gordini » Mo 12. Apr 2010, 16:24

Zitat:Original erstellt von Sierra am/um 09.04.10 19:16:51Und wenn Ihr es noch so oft wiederholt, Leute, das ist Quatsch! Sorry für die deutlichen Worte, aber der Blödsinn scheint sich hartnäckig zu halten.P.S.: D hat von der EU eine auf den Deckel gekriegt, Briefe dürfen nicht mehr verfallen. Also darf auch nicht jede Zula anders handeln!100% richtig, Briefe verfallen nicht mehr!

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Vollabnahme für H-Kennzeichen

Beitrag von Tooba » Mo 12. Apr 2010, 22:57

Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 12.04.10 00:27:21Oder ist es jetzt auch möglich, von ANDEREN Organisationen zu erhalten und werden die anerkannt? Also müsste es bei nicht vorhandenem Brief so sein, von TÜV/DEKRA ein Datenblatt zu beschaffen und die HU irgendwann bei GTÜ etc.?Warum so umständlich? Das Datenblatt kann auch der GTÜ-Prüfingenieur anfertigen, die Ingenieure der GTÜ haben genauso Zugrif auf die Daten des KBA wie die "großen" Organisationen. Also den GTÜ-PI die HU machen und die Datenbestätigung ausdrucken, unterschreiben und mit dem Rundsiegel abstempeln lassen. Sollte die Zulassungsstelle das Dokument nicht akzeptieren (es gibt leider noch ein paar der ewig gestrigen), sollte ein Hinweis an den Behördenchef auf die genannten §§ ausreichen.Gruß - Kay

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