Interesante/traurige Geschichte. Brauche Hilfe!
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- Registriert:Mo 26. Jun 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Ich könnte mir vorstellen, daß der Typ behauptet: Das andere (sofern es das geben würde, natürlich nur)Fahrzeug wäre der von Dir erworbene Wagen. Mit Rostlöchern etc. aber das war eigentlich gar nicht Dein Auto. Nur Du könntest es dann evtl. nicht beweisen, daß es nicht Dein Auto ist, wenn die Nummer nicht auf der Quittung stehen würde. Also wenn der Wagen frischen TÜV hat, auf dem Untersuchungsbericht vom TÜV keine Hinweise auf evtl. Rostansätze im tragenden Bereich sind, können da doch unmöglich solche Rostlöcher zum Vorschein kommen wie der angibt. Stimmt doch irgendwas nicht, oder? Also: Ansehen und sich davon selbst überzeugen.Thomas
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- Registriert:Fr 9. Feb 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo !!!Wandlung plus Schadensersatz gibt nur bei sog. arglistiger Täuschung seitens des Verkäufers. Argl. Täuschung heeißt dabei Vorsatz. Soll heißen: Du wußtest von dem defekten Motor und von dem Rost (?) und Dir kam es gerade drauf an, den Herrn S zu "bescheißen". ('Tschuldigung, aber ich hasse aus eigener Erfahrung dummschwätzige Käufer, die nachher noch mit nem Anwalt kommen, bloß weil sie selber keine Ahnung haben oder nen Oldtimer mit ihrem Neuwagen verwechseln.)Wie sieht es aus: Vom Motor wußtest Du nichts, denn woher soll man bei einem 30 Jahre alten Auto wissen, wann ein Aggregat kaputt geht. Vom Rost wußtest Du auch nichts, dafür spricht als Indiz der TÜV-Bericht. Also fällt der Schadensersatz schon mal flach. Bleibt die Wandlung. Hier bist du vor Gericht (wie auch auf hoher See) in Gottes Hand. Mein Tipp: Stell Dich doof !!!Wenn der Typ sich auch doof stellt, dann stell dich noch dööfer !!!Vor Gericht kommt es nie gut, wenn man als Verkäufer mit den Eigenarten eines Oldtimers als zu vertraut erscheint. Wenn der Herr S sich seinerseits dann als armer unwissender Mensch darstellt, der von Dir übers Ohr gehauen wurde, dann kannst Du Dir denken, wie die Sache ausgeht. Hier könnte man u.U. einen Vorsatz herleiten. Mach niemals nie ein Schuldeingeständnis !Sag immer, es sei für Dich selbstverständlich gewesen, daß ein so altes Auto nur ohne Gewährleistungszusage verkauft würde. Dies sei immerhin auch bei weit jüngeren und damit kalkulierbareren Autos die Regel. Laß Dich nicht ins Bockshorn jagen. Bleib bei deiner Linie. Wäre gut, wenn Du Werkstattrechnungen hast. Sag, Du hättest an der Karre immer jeden Scheiß reparieren LASSEN, und mit dem TÜV hättest Du halt gedacht, der Wagen wäre OK. Und verkauf nie wieder ein Auto (schon gar nicht ein altes) ohne detailierten Kaufvertrag (bekannte Mängel auflisten und unterschreiben lassen) mit ordnungsgemäßem Gewährleistungsausschluß. Viel GlückVolker(P.S.: Wenn der Typ nochmal bei Deinen Eltern anruft, dann laß diese ihn wegen nächtlicher Ruhestörung anzeigen..., Angriff ist die beste Verteidigung)
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- Registriert:Sa 13. Jan 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Vielen Dank! Dem stimme ich zu.Der Rost war vom TÜV-Prüfer im TÜV-Bericht vermerkt worden, kann aber ja nicht schlimm gewesen sein, denn er bekam ja TÜV mit geringen Mängeln. Und den Käufer habe ich auch drauf aufmerksam gemacht und bin den TÜV-Bericht mit ihm zusammen durchgegangen (Bremswerte...).Also vorsätzlich beschissen habe ich ihn ganz bestimmt nicht!Das mit dem Schadensersatz finde ich ja echt am Härtesten!
- Th. Dinter
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- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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hi,ich habe so den Eindruck, daß ihr alle noch nie richtigen Ärger hattet (ich Gott sei Dank auch nicht, habe aber diverse aus nächster Nähe miterlebt).Nach allen bisherigen Schilderungen bleibe ich bei meiner Einschätzung, daß man Federn lassen wird bei der Geschichte. Es ist natürlich klar, daß der Käufer jetzt richtig draufhaut, damit er nacher wenigstens das maximal Mögliche bekommt. Und wenn unter Zeugen die Zusicherung, daß Fahrzeug sei technisch i.O. gemacht worden ist, dann darf gerade ein Diesel nicht innerhalb 300km einen kapitalen Motorschaden haben. Ich bin natürlich davon ausgegangen, daß zumindest das stimmt. Was "Rostlöcher" angeht, kann man natürlich sehr unterschiedlicher Meinung sein. Und der Käufer wird das entsprechend darstellen. Vielleicht ist es auch gar kein großer Schaden und der Käufer hat aufgrund der negativen Erfahrung einfach keinen Spaß an dem Auto und versucht das auf diese Weise zu lösen.Nur was kommt: jetzt muß der Schaden festgestellt werden. Gutachter, Demontage etc.etc. Für mich ist die Frage, ob da letztlich vom Kaufpreis was übrig bleibt.Ich bin der Letzte, der unseriösen Menschen (hier dem Käufer) das Wort reden würde, nur bedenkt die Kostenseite. Es ist etwas anderes, bei eimem 60000,- DM-Auto über einen Motorschaden von 15-20tdm zu streiten, als bei einem 4,5tdm-Auto über einen Schaden der dann den Wert des Fahrzeugs übersteigt.Übrigens kann bei zugesicherten Eigenschaften, z.B. "technisch i.O.", die sich dann als haltlos erweisen (Motorschaden), der Käufer schon Wandlung verlangen und wird sie auch rechtlich bekommen. Es ist die Frage, ob man es bei dem Wert darauf ankommen läßt. Immer vorausgesetzt, daß die Schilderungen des Käufers eine gewisse Substanz haben und hier nicht betrogen werden soll. Dagegen spricht aber die geringe Summe, das lohnt sich für einen richtigen Betrüger doch fast nicht.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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- Registriert:Mi 2. Mai 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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hallo,also von der logischen seite hat der käufer einfach pech gehabt. wie weiter oben schon geschrieben wurde; bei einem alten auto wo nicht schriftlich garantiert wurde, das der motor überholt wurde, hat der käufer null chancen. wenn man so blöd ist und sowas ohne belege, rechnungen etc. glaubt, hat man es nicht anders verdient. da es ohne größere beanstandungen tüv bekommen hat, kann es auch mit dem rost nicht so schlimm sein. ansonsten bekommt den ärger dann nach meiner rechtsauffassung der mensch vom tüv. weil, rostlöcher entstehen nicht in 1 oder 2 monaten(-->frischer tüv)mfg fks750
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Voooorsicht, nicht dass da vor lauter Rechtsempfinden alles schief läuft. Sicher, Sie sind reingelegt worden, offensichtlich, ohne Kaufvertrag sieht es einfach ganz übel aus. Aber jetzt sollte man nicht so tun, als ob doch einer gemacht worden wäre. Jeder kann alles behaupten, die Anwälte freuen sich, und das bei einem Streitwert von DM 4.500.-, das deckt wohl kaum den Betrag, der von Bremer an die Anwälte abzudrücken ist. Also nicht gleich zu den Juristen schicken, die wollen meist das Ding durchziehen (ihr Ding) Und dann noch Gutachen.... Kosten DM 150.- bis 300.- p.Stunde ! Es hilftr nichts,. mit einem Bekannten, der das Auto kennt (nicht verwandt , beim Gespräch SIEZEN, auch wenn es uncool ist)als Zeugen nach Reckl.fahren und sich die Kiste noch mal ansehen, ob es noch das Auto ist, um das es geht, endlich mal ein Protokoll anfertigen, evtl. geänderte Teile festhalten etc. von allen unterschreiben lassen, Fotos... Und dann, anstatt das ganze Geld für Anwälte etc auszugeben, DM 1000.- zur endgültigen Regelung wieder rückerstatten, alles bestätigen lassen, Sache damit abgeschlossen, lassen Sie den Gauner dann ruhig sich über seine Klugheit freuen.Dann das Ganze unter Lebenserfahrung abhaken, schwören, nie mehr ohne Vertrag, Freundin in Arm nehmen, Studium durchziehen, nach ein paar Monaten taugt das Ganze nur noch dazu, in der Kneipe als "Mensch-stell-Dir-vor-was-mir-passiert-ist" zu erzählen. Das Leben ist schön...
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Na aus Fehlern wird man Klug oder Klüger.Ich bleibe dabei, Fotos mit Zollstock und Tageszeitung wenn man keine Datumsanzeige auf den Bilder hat.Na was seit ihr für leichtgläubig.Ja dies ist kein Misstrauen, aber zur eigenen Sicherheit und wer das nicht macht muss Lehrgeld zahlen.Pech gehabt, ich will Dir nicht unterstellen das du dies geplant hast, weg damit hauptsache Kohle, solche Fälle gibt es genug.Aber nicht versuchen schlau zu sein, gibt immer noch schlauere oder welche die darauf nur aus sind andere zu betrügen.Trotzdem würde ich an deiner Stelle mir keine Bange machen lassen hart bleiben, vielleicht (auch keine Unterstellung, ABER?) brauchte auch dieser Käufer günstig Teile und wie schnell ist sowas umgebaut etc. Ja man sollte einfach die beim Namen nennen, so viele gibt es davon auch nicht.Schade ist das, dass in so einem Fall, es gibt keinen Rechtsanwalt der sagt ich übernehme den Fall und Geld gibt es Ja dann vom Verlierer oder später.Die sagen ja ich übernehme den Fall, aber erst Geld, den was der Rechtsanwalt hat, das hat er.Na Herr Wilke ein Angebot der Güte, WIE WÄRS?[Diese Nachricht wurde von trabanti am 07. Mai 2001 editiert.]
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Na ja, ein Kaufvertrag wurde ja wohl gemacht, eben nur kein schriftlicher....Es stellt sich wirklich die Frage, ob Autokaufverträge nicht per Gesetz dem Schriftformerfordernis genügen sollten.Na ja, hinterher ist man immer schlauer....und 5 Mark in's Phrasenschwein.GrußSven[Diese Nachricht wurde von Fenrir am 07. Mai 2001 editiert.]
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Hallo, die Sache hört sich nicht gut an, wenn der Käufer bei den Verkaufsgesprächen einen Zeugen zu seinen Gunsten hatte und kein schriftlicher Kaufvertrag vorliegt ist die Sache eh verloren. Sind die beiden abgebrüht genug kann da sogar Vorsatz bei rumkommen, also Zähne zusammenbeissen und vorsichtig und unverbindlich, vor allem ohne Gefühlsausbrüche nachfragen was er nun will.Meistens ist die Sache dann mit einem Tausender erledigt, den man aber nicht von sich aus anbieten sollte. Also viel Glück noch und bitte mal berichten was daraus geworden ist.
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Also, den Tausender habe ich ihm schon angeboten, da er echt unberechenbar ist und ständig meine Eltern kontaktierte. Ein Schuldanerkenntnis könnte er daraus machen, weiß ich, aber ich werde klarstellen, dass ich das nur angeboten habe, um besonders meinen Eltern Ruhe zu verschaffen, denen das nämlich sehr an die Nieren und (leider auch) an die Gesundheit geht!Zum Kaufvertrag: Ich hatte auf jeden Fall meine Freundin als Zeugin, und er hat auch wiederholt, bevor(!) er sich bei einem Anwalt schlau gemacht hat, bestätigt (im nächtlichen Gespräch vor Zeugin), das er wisse, dass er ohne Gewährleistung gekauft hat.Aber das zu beweisen geht eben leider nur vor Gericht....