Motorschaden
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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Hallo, das ist wieder der Beweis für einen FÖDERALEN FREIheitlichen RECHTSstaat. Aber es geht keiner auf die Barrikaden und ich kann das mangels Macht/Finanzen nicht ändern. Und für einen Weg durch die Institutionen bin ich zu alt und nicht brav genug. Gesellschaftlich abgehakten (aber dennoch zornigen) Gruß. Rolf
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Hurra,gestern war Gerichtstermin...wie von allen Seiten bereits prognostiziert,lief das ganze auf einen Vergleich hinaus.Zwar nicht die gesamte Summe, aber immerhin soviel, dass ich keine Kopfschmerzen haben muss.Irgendwie klappt es ja dann doch mit der sogenannten Gerechtigkeit Juergen
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Hallo, einen Vergleich empfinde ich meistens als Bankrotterklärung der Justiz. Ein Gericht soll üblicherweise nicht moderieren oder als Mediator auftreten und einen solchen Beschluss dann Urteil "nennen" und nicht nur formaljuristisch, sondern vorher begrifflich und faktisch genau analysieren. Wird wegen Zeitmangel (zu wenig Stellen) leider immer seltener, so wie ich es beobachte. Außer meist beim BGH und insbesondere beim BVerfG/EuGH. Ein starkes Gericht ist meist in der Lage, ein EINdeutiges URTEIL zu fällen. Als Vorbeugung gegen die o.g. Unsitte grenze ich ja immer z.B. bei Veträgen den Spielraum durch Benennung von Konsequenzen ein (wenn..., dann...; mit Zahlen/Datums-Angaben), Vermeidung unbestimmter Rechtsbegriffe (bei "angemessen" oder "alsbald" wird mir immer schlecht) oder als Zeuge klare Äußerung, dass der Unschuldige sich VORBILDLICH verhalten hat um Ansprüche aus "Betriebsgefahr" gleich aussichtslos zu machen. Rechtlich klaren Gruß. Rolf
- Th. Dinter
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....manchmal will sich der Verkäufer ja garnicht mit Dir einigen, sondern hofft darauf, daß Du aufgibst.Dann ist ein Vergleich immer noch besser.........wenn die Fa. des Gegners so lange überlebt.grußthomasBeitrag geändert:24.01.10 18:37:48
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Vor allem aber ist das Gericht aufgrund §278 I Zivilprozeßordnung (ZPO) dazu verpflichtet auf einen Vergleich hinzuwirken:"Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein."Kompletter Paragraph hier:http://dejure.org/gesetze/ZPO/278.htmlDas man in diesem Fall kein langes Urteil schreiben muß, ist für den Richter natürlich ein willkommener Nebeneffekt...
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Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 24.01.10 16:29:29Hallo, einen Vergleich empfinde ich meistens als Bankrotterklärung der Justiz. Ein Gericht soll üblicherweise nicht moderieren oder als Mediator auftreten und einen solchen Beschluss dann Urteil "nennen" und nicht nur formaljuristisch, sondern vorher begrifflich und faktisch genau analysieren. Wird wegen Zeitmangel (zu wenig Stellen) leider immer seltener, so wie ich es beobachte. (...)Und wieder einmal liegt unser Hobby-Jurist völlig daneben:Mit Prozessvergleich wird ein Vergleich bezeichnet, der im Rahmen eines Zivilprozesses geschlossen wird. Um Prozessvergleiche zu fördern hat der Gesetzgeber die Güteverhandlung auch im Zivilprozess eingeführt. Ein Vergleich kann aber in jedem Stadium des Verfahrens geschlossen werden und der Richter soll auch entsprechend immer darauf hinwirken (§ 278 Abs. 1 ZPO).Der Vergleich ermöglicht im Gegensatz zum Urteil einen viel weiteren Gestaltungsraum. Gegenstand des Vergleichs kann alles sein, was sich rechtlich regeln lässt. Weiterhin können auch Dritte, soweit sie dazu bereit sind, einbezogen werden. Zudem kennt der Vergleich keinen Sieger und keinen Verlierer, was bei Rechtsstreitigkeiten in engen Verhältnissen (Familie, Hausgemeinschaft usw.) von Vorteil ist. _________________________________§ 278 ZPO:Gütliche Streitbeilegung, Güteverhandlung, Vergleich (1) Das Gericht soll in jeder Lage des Verfahrens auf eine gütliche Beilegung des Rechtsstreits oder einzelner Streitpunkte bedacht sein. (2) Der mündlichen Verhandlung geht zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreit eine Güteverhandlung voraus, es sei denn, es hat bereits ein Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle stattgefunden oder die Güteverhandlung erscheint erkennbar aussichtslos. Das Gericht hat in der Güteverhandlung den Sach- und Streitstand mit den Parteien unter freier Würdigung aller Umstände zu erörtern und, soweit erforderlich, Fragen zu stellen. Die erschienenen Parteien sollen hierzu persönlich gehört werden. ____________________________________________Meiner Meinung nach funktioniert unser Rechtssystem ganz gut - man muß es nur verstehen!GrußTripower
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Hallo, zur gütlichen Einigung brauche ich keinen PROZESS zu führen, sondern kann das im Vorfeld über Ombudsleute/Mediatoren. Das ist BILLIGER als teure Prozesskosten, die das Endergebnis BEIDER schmälern. Also lieber vorher zu Verbraucherzentralen und Ombudsleuten. Und ein Rechtssystem, was erst oft nach vielen JAHREN zum End-Ergebis führt, halte nicht nur ich für "wenig gesund". Deshalb "Augen auf" bei Vertragsabschlüssen und DETAILLIERT formulieren MIT benannten Konsequenzen. Letzteres widerspricht aber dem Juristen-Ethos und wird als "unprofessionell" angesehen. Na klar, gibt weniger zu tun. Die Juristen HIER meine ich aber nicht persönlich. Gruß. RolfIch hatte nicht klar genug formuliert: ...ein Gericht soll NACH MEINER ANSICHT (weil dann Prozess überflüssig) nicht moderieren...Beitrag geändert:25.01.10 12:48:37
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Hallo Rolf,ich dagegen möchte immer eine Gerichtsentscheidung in Zivil-Auseinandersetzungen mit höherem Streitwert (3stellig und mehr), damit eine "rechtgültige" Entscheidung vorliegt, die dann nachträglich, weil mein Kontrahent sich es vielleicht wieder anderst überlegt und neu auftarokt, nicht umgestoßen werden kann. Dafür bin ich immer bereit die Anwalts-/Gerichtkosten zu übernehmen. Es kommt immer darauf an um welche Beträge es geht.GrußJosef
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Zitat:Original erstellt von oldierolli am/um 25.01.10 12:46:56Hallo, zur gütlichen Einigung brauche ich keinen PROZESS zu führen, sondern kann das im Vorfeld über Ombudsleute/Mediatoren. Das ist BILLIGER als teure Prozesskosten, die das Endergebnis BEIDER schmälern. Also lieber vorher zu Verbraucherzentralen und Ombudsleuten. Soweit die Theorie. In der Praxis sieht das allerdings anders aus: In der Regel geht jede Partei vorprozessual davon aus, in vollem Umfang Recht zu haben (und zu bekommen) und lässt kaum Bereitschaft erkennen, zu Gunsten einer gütlichen Einigung ein Stück zurück zu rudern. Auch als Anwalt stösst man da meist auf taube Ohren (häufigstes Statement des Mandanten:"Es geht mir ja garnicht so sehr um das Geld - es geht mir um das Prinzip!")Erst wenn der Richter im Prozess auf die jeweiligen Risiken und Anforderungen (z.B. an die Beweisführung) hinweist und einen Vergleich ausdrücklich anregt, kommt Bewegung in die Sache.Einige Bundesländer hatten ja mal durch obligatorische Vorschaltung eines Schiedsgerichtstermins eine Entlastung der Gerichte herbeizuführen versucht - jedoch ohne Erfolg. Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten, die tatsächlich im Rahmen eines solchen Schiedsgerichtsverfahrens beigelegt wurden, war verschwindend gering.Auch muß man wissen, daß sich eine große Zahl zivilrechtlicher Streitigkeiten nicht an Rechtsfragen entscheidet, sondern an Beweisfragen. Oftmals stellt sich erst im Zuge der gerichtlichen Auseinandersetzung heraus, wo Beweisprobleme bestehen und wie prozessentscheidend diese sind. Dann ist es i.d.R. erheblich besser, sich im Rahmen eines Vergleichs zu einigen, als mit ungewissenem Risiko weiter zu prozessieren. Letztlich kann auch noch entscheidend sein, ob der Prozessgegner zum Ende eines Verfahrens - was man möglicherweise sogar mit entsprechendem Urteil gewonnen hat - überhaupt noch leistungs(zahlungs-) fähig ist. Hat der nämlich bis dahin die Finger gehoben, kann ich mir mein schönes Urteil über das Bett hängen. Im Rahmen eines Vergleichs wird i.d.R. bereits vor dem Richter geklärt, ob die vereinbarte Zahlung auch geleistet werden kann und der Termin wird kurzfristig fixiert. Hier ist das Risiko, dem nackten Mann in die Tasche greifen zu müssen, erheblich geringer.Mit praktischen GrüßenTripower
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@ Tripower, danke insbesondere für die Anmerkung, dass die BEWEIS-Fragen meistens das Problem sind. Jeder Richter ist für beweiskräftige Dokumente etc. dankbar, wodurch eine Entscheidung sehr beschleunigt wird. Gruß. Rolf