Tüv Abnahme für Fahrzeug das seit 10 Jahren abgemeldet ist
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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- Registriert:Do 25. Mai 2006, 22:40 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Ich habe einen Mercedes W 110 gekauft,der seit 1997 abgemeldet ist.Der Fahrzeugbrief sowie die Abmeldung ist noch vorhanden. Ich möchte das Fahrzeug in nächster Zeit zur Tüv und H-Zulassung vorführen. Nun meine Frage/n:Muss für das Fahrzeug eine Vollabnahme erfolgen(wenn ja.was ist der Unterschied zu der"normalen"Abnahme? Muss eine"Vollabnahme" vom Tüv erfolgen,oder kann ich das auch bei anderen Stellen(Dekra,Gtü etc)vornehmen lassen?für eure Antworten bedanke ich mich schon im VorrausRalf
- Maxe
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- Registriert:Mo 11. Jul 2005, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Tüv Abnahme für Fahrzeug das seit 10 Jahren abgemeldet ist
Im Flossenforum hast du Antwort bekommen
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- Registriert:Sa 25. Mär 2000, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Tüv Abnahme für Fahrzeug das seit 10 Jahren abgemeldet ist
Hallo Ralf,aus dem Hecktrieb-Forum:***********************************************************Im Allgemeinen ist nur eine HU nötig. Es sei denn, es sind keine Daten mehr zu dem Fahrzeug verfügbar, das können Zulassungsbescheinigung 1, Fz-Brief, COC-Papiere etc. sein oder eben die beim KBA gespeicherten Daten. Dann würde ein §21 Gutachten fällig.In der Regel sollten solche Daten bis 84 Monate (früher halt 1 nach Stilllegung des Fz. vorhanden sein, da (seit 1.3.) die beim KBA gespeicherten Fz.-Daten erst nach 84 Monaten gelöscht werden. Kannst Du aber beispielsweise einen Fz.-Brief vorweisen, ist auch bei längerer Stilllegung kein §21 Gutachten nötig. So die generelle Regelung. Allerdings schießen da tatsächlich einige Zulassungsstellen quer. In Einzelfällen kann also trotz vorhandener Papiere passieren, daß die Zulassungsstelle ein §21 Gutachten fordert. ***********************************************************Mit fordlichen GrüssenJürgen
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- Registriert:Sa 18. Feb 2006, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Tüv Abnahme für Fahrzeug das seit 10 Jahren abgemeldet ist
Wenn sowieso eine H-Zulassung gemacht werden muss, kommt man um diese Vollabnahme eh nicht herum. Der §23 (ehemals §21c) beinhaltet diese Vollabnahme im Rahmen der H-Zulassung.Die Untersuchung ist nix anderes als eine normale TÜV Untersuchung, wo etwas genauer geschaut wird und die Prüfung eben teurer ist.GrußChris