Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?
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Welcher neue Porsche hat denn rote Blinker? Ist mir zumindest hier noch nicht aufgefallen. Aber Du hast Recht, sowas geht mir auch ziemlich auf den Keks. Fett*rsch Autos mit kurzem Nummernschild (M - P 5) weil es ja soooo cool aussieht etc.Immerhin haben Porsche, Benz undwernoch ja jetzt das Abbiegelicht erfunden, da könnte es vielleicht möglich sein, das auch bei meinen Amis aus den Siebzigern eintragen zu lassen Warum es beim TÜV keine Mädchen gibt? Vielleicht sind sie zu schlau *duck*Wegen den roten Blinkern; ich werde halt versuchen sie zu argumentieren; Warnblinkschaltung muß eh rein, denn die Standard-US ist wirklich ein Risiko. Ich denke, da geht mit Vernunft doch noch einiges. Es wird doch kein TÜV'ler verlangen, daß ich Anbaublinker vom Motorrad an den Cadillac schraube nur um gelbe Blinker zu haben?Wenn das mit meinem Resturlaub hinhaut, werde ich dieses Jahr vielleicht sogar die Zeit haben das selber durchzuziehen.Zoe
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Zitat:Original erstellt von Zoe am/um 30.01.07 18:26:07Fett*rsch Autos mit kurzem Nummernschild (M - P 5) weil es ja soooo cool aussieht etc.Warum so neidisch? Jeder Ami-Fahrer freut sich über sowas. Warum also nicht auch Porsche-Fahrer und das übrige Fußvolk? Und unter Motorradfahrern ist die Jagd auf 20er Kennzeichen ohnehin üblich.
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Blinker "amerikanischer Stil" für Oldtimer nicht mehr zulässig?
Auch hier gilt:Bestandsschutz der Betriebserlaubnis, selbst bei ´ner Vollabnahme wg. verfallenem Brief!Ich hab in 1990 für kurze Zeit nen Chevy-Blazer-K5 gefahren, EZ. 1977 in DE.Offiziell von GM-Deutschland über Bremerhaven importiertes und hier offiziell verkauftes Fahrzeug.Bei dem waren sämtliche Beleuchtungseinrichtungen mit Ausnahme der Scheinwerfer (na ja, für die Standard-7"-Sealed-Beam gibbet ja auch genug Alternativen) unverändert, sogar die vorderen Sidemarker funktionierten so wie ursprünglich geschaltet:Dauerlicht bei eingeschalteter BeleuchtungBlinken im Gleichtakt bei ausgeschalteter Beleuchtung,Blinken im Gegentakt bei eingeschalteter Beleuchtung.("Hingen einerseits am Standlicht, andereseits an den jeweiligen Hauptblinkern).Und hinten gabs die US-Übliche Einkreisschaltung in NUR-ROT.Ein Mitglied der "Grünen Rennleitung" meinte mal, sich darüber profilieren zu müssen, er wurde aber vom TÜV bei der Fahrzeugvorführung zurückgepfiffen in meinem Beisein:Ist so mal abgenommen worden, damit Bestandsschutz.Ergänzung:Baugleiche Fahrzeuge, die selbst importiert wurden, mußten zu dem Zeitpunkt jedoch umgerüstet werden, was hier meistens durch Zusatz-Blinker oder Umfunktioniern der Rückfahrscheinwerfer mittels gelber Birnen (die gabs auch damals schon )und ersatzweisem Anbau eines externen Rückfahrscheinwerfers vorgenommen wurde.In der ehem. DDR war man da übrigens, gerade beim Volga-M21, weitaus rigider:Dort mußte irgendwann (Zeitraum mir unbekannt, aber Tatsache ist mir bestätigt) umgerüstet werden, eben meist auch derart, daß die Rückfahrscheinwerfer gelb "getüncht" wurden.In dieser Hinsicht war man dann wohl wieder relativ nachsichtig ob der Realisation.Wie sinnvoll das dann wahr, steht wohl woanders...
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Zitat:Original erstellt von oldsbastel am/um 30.01.07 18:59:50[quote]Original erstellt von Zoe am/um 30.01.07 18:26:07Fett*rsch Autos mit kurzem Nummernschild (M - P 5) weil es ja soooo cool aussieht etc.Warum so neidisch? Jeder Ami-Fahrer freut sich über sowas. Warum also nicht auch Porsche-Fahrer und das übrige Fußvolk? Und unter Motorradfahrern ist die Jagd auf 20er Kennzeichen ohnehin üblich.[/quote]Das ist kein Neid sondern nur Frust über die "Verschwendung" der raren kurzen Nummern. Hättest Du mal miterlebt was die Zulassungsstelle an Zirkus veranstaltet, weil keine kurze Nummer mehr frei ist, und Du Dein "STA - BB 1234" eben nicht auf ein kleines Taferl bekommst, würdest Du Dich auch über Knilche freuen, die offenbar sinnfrei mit solchen raren, begehrten kurzen Nummern rumfahren ohne sie wirklich zu benötigen.Zoe
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Zitat:Original erstellt von Barkas-AL am/um 30.01.07 21:36:07Auch hier gilt:Bestandsschutz der Betriebserlaubnis, selbst bei ´ner Vollabnahme wg. verfallenem Brief!Ich hab in 1990 für kurze Zeit nen Chevy-Blazer-K5 gefahren, EZ. 1977 in DE.Offiziell von GM-Deutschland über Bremerhaven importiertes und hier offiziell verkauftes Fahrzeug.Das ist halt leider nicht der Fall wenn die EZ nicht in Deutschland stattgefunden hat.Zoe
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und selbst wenn der Wagen immer in D zugelassen wäre muß man z.B. Beleuchtung und Spiegel nachrüstenda gibt es keinen "Bestandsschutz"
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@ zoe:Hab ich geschrieben, daß GM ein gebrauchtes 7 bereits im Ausland zugelassenens Fahrzeug importiert hat...???Ich sprach von eime Neufahrzeug, welches in DE erstmals zugelassen wurde.@ ventilo:Was "Nachrüsten"...?Alle für den Betrieb erforderlichen Leuchten und auch Spiegel sind doch wohl bei einem Neufahrzeug dran, auch Amis hatten 1977 schon Spiegel...Wo hab ich eigentlich Spiegel erwähnt?!?)Da mußte nix nachgerüstet werden.Wie schon geschrieben:Bis auf die Scheinwerfer, welche ja durch handelsübliche 7"-H4-Einsätze ersetzt wurden vor der Zulassung in DE, war in 1977 keine weitere Umrüstung erforderlich, da das Fehrzeug als EG-Konform von GM/Opel bestätigt war.Und wenn das (wenn auch damals) so zulässig bzw. möglich war, gilt das bis zur endgültigen Ausserbetriebsetzung.
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Zitat Barkas AL:"Ergänzung:Baugleiche Fahrzeuge, die selbst importiert wurden, mußten zu dem Zeitpunkt jedoch umgerüstet werden, was hier meistens durch Zusatz-Blinker oder Umfunktioniern der Rückfahrscheinwerfer mittels gelber Birnen (die gabs auch damals schon )und ersatzweisem Anbau eines externen Rückfahrscheinwerfers vorgenommen wurde."Wenn Du 1990 einen mal einen 77er hattest:Woher willst Du wissen ob der jemals vorschriftsmäßig umgerüstet wurde oder ob ein Vorbesitzer da mal gebastelt hat?Zweierlei Recht gibt es nicht.Einzige Möglichkeit:Ausnahmen im Brief eingetragen-aber das war ja wohl nicht?GrüßeBeitrag geändert:31.01.07 09:51:59
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Auch wenn GM damals die Konformität eines US-sealed Beam Scheinwerfereinsatzes bestätigt hat ist er es definitiv nicht.Ein TÜV Prüfer, der genau hinschaut, wird dies erkennen und zu Recht bemängeln. Da gilt m.W. auch nicht die berühmte "in-etwa Wirkung" wie bei den anderen Beleuchtungseinrichtugen.Alternativ wäre ein lichttechnisches Gutachten beizubringen, wie bei modernen US-Import Fahrzeugen üblich.Weisse Blinker vorne sind auch nicht zulässig, egal ob immer so ausgeliefert und bei der Vollabnahme "übersehen".Nachgerüstet werden müssen in jedem Fall z.B. die Warnblinkanlage, Blinker überhaupt sowie hinten zwei Schlussleuchten. Das war bei Vorkriegsfahrzeugen nicht immer der Fall.Das gleiche gilt für den Außenspiegel.Natürlich drücken viele Prüfer schon mal ein Auge zu - aber ein Anspruch darauf besteht keinesfalls.
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Sagt mal, könnt ihr nicht lesen???@ uwm121:Ich habe von Blinkern / Rückleuchten geschrieben, und NICHT davon, daß an diesem Fahrzeug die Sealed-Beam-Einsätze noch installiert oder gar "genehmigt" waren.Bitte ALLES lesen!@ ventilo:Dasselbe wie oben:L E S E N!Dieses Fahrzeug war als Neufahrzeug im Jahre 1977 von GM-Deutschland offiziell über das hieseige Händlernetz verkauft, vom Vorbesitzer erstmalig zugelassen, und 13 Jahre genutzt.Ich habe es 1990 von diesem (inzw. ca. 70-jährigen Herrn) unmittelbar erworben, das Fahrzeug war bis zu diesem Zeitpunkt vom verkaufenden Händler betreut worden, das ist garnix umgebaut worden, bis auf einen aussenliegenden Reseverad-Halter hinten (gab mehr Platz im Innenraum, denn das Fahrzeug war gleichzeitig Geschäftsfahrzeug für den Ladenbetrieb).Und diese Fahrzeug war beleuchtungstechnisch völlig unverändert ggü. dem USA-Auslieferungszustand, eben mit AUSNAHME der erwähnten Sealed-Beam-Scheinwerfer, die durch (damals noch) Bilux-Einsätze ersetzt waren. (Hab dann H4 eingebaut, da die Bilux eh nicht mehr die Besten waren)Und dieses muß ja nun wohl VOR der Erstzulassung durch GM oder den Händler vorgenommen sein worden, denn mit den Selad-Beam-Dinger wäre ein Erstzulassung in DE ja nicht möglich gewesen.Und da das FAhrzeug offiziell genau SO, und NICHT anders zugelassen worden ist, darf es auch so bleiben, und genau dieser Sachverhalt wurde dem falsch informierten Grünling vom Sachverständigen belegt, schriftlich und in meinem Beisein!So, und von mir jetzt ENDE hierzu, wenn ihr nicht alles und vollständig lesen könnt, ist das nicht emin Problem.Punkt!