Merkwürdige Geschichte
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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- Registriert:So 14. Mär 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Zusammen,nem Kumpel ist die Tage ne echt merkwürdige Geschichte passiert:Vor ca 2 Wochen kaufte er ein W123 für 1800 € , beschrieben als in gutem Zustand,ca 130000km, nicht zugelassen, ohne TÜV, mit Brief, nicht fahrbereit.Im Kaufvertrag steht „Bastlerfahrzeug“. Soweitsogut. Eingebaut war bereits ein Ersatzmotor, zahlreiche Nebenaggregate fehlten noch. Ausgemacht war noch, dass mein Kumpel, der Käufer „K“, auf dem Grundstück (Garagenvorplatz) des Verkäufers „V“den Merc fahr- und TÜV- fertig machen darf. Das Garagengrundstück ist ca 15 km vom Wohnhaus des Verkäufers entfernt.K hat nen Auto-Trailer so hat er, als Gegenleistung für die Bastelmöglichkeit, für V ein Fahrzeug, ca 450 km entfernt, mit dem Hänger abgeholt.Soweit eitel Sonnenschein, am Sonntag ging’s ans Basteln. Diverse Elektrik und Schläucheanschließen, Tempomat, Anlasser, Lima, Krümmer und weiß der Deubel wat noch.Es hat nix gepasst. V(!) wurde das langsam zuviel. Er begann zu choleriken (Schlechtes Gewissen, Methode?) und verjagte K. V hatte noch KH vor seinem Haus stehen, mit nem Deichselkondom gesichert. Der Diebstahlschutz gehört zum Hänger, ist also Eigentum von K.V wollte den Hängerschlüssel nicht rausrückenStatt dessen hängt V den Hänger von K an sein Auto und düst davon, einen dumm schauenden K zurücklassend. K ruft die Polizei, dass ihm gerade der Hänger geklaut wird. Polizei kommt, nimmt alles auf, sagen aber, es wäre ne zivilrechtliche(?) Sache, sie könnten nicht viel machen. V ist mit dem Hänger zu sich nach Hause gefahren. K geht Montag mit Zeugen zu V nach Hause, möchte seinen Hänger zurück und ausserdem den Kaufvertrag wandeln, es passt ja nix von den Teilen.V wird immer cholerischer und stößt gegen K wilde Drohungen aus. Ähnliches am Dienstag.K ruft wieder die Polizei. Da V den Hängerschlüssel immer noch nicht rausrückt flext K, unter Polizeischutz, die Diebstahlsicherung seines eigenen Hängers ab, um den Hänger wegziehen zu können.Mittwoch und Donnerstag wird K bombardiert von Droh-Anrufen und –SMS von V. V wirft K Terror, Bedrohung, Umweltschädigung (Ölverlust des W123) Hausfriedensbruch und Anderes vor.V und sein Clan fahren „Streife“ um das Garagengrundstück, wohl um K abzufangen, wenn er den 123 abholen will.Zur Stunde sieht es so aus: W123 ist gefleddert. Seitliche Schürzen, Kleinteile, Lenkrad und Stossstange fehlen, eine Seitenscheibe eingeschlagen, Innenausstattung demoliert, Lack zerkratzt. V hat die Originalbereifung mit schönen Alus gegen einen Satz Gammelräder ausgetauscht. Der vormals schöne Merc ist nun ne Ruine.Die Polizei sagt, geht sie nix an, der Anwalt ist ratlos.Hat einer von Euch ne Idee, wie K sich weiter verhalten soll.Er möchte am Liebsten den Vertrag wandeln und dien 123er an V zurückgeben, was dieser natürlich nicht will.Viele GrüsseT
- oldsbastel
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- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Da bleibt eigentlich nur die Strafanzeige - der Staatsanwalt muss der Sache dann erstmal nachgehen - und das zivilrechtliche Verfahren.
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- Registriert:Mo 5. Jan 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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?Also, mir fällt dabei auf:- Wenn ich ein Auto kaufe nehm ich es mit, da fang ich nicht erst an rumzubasteln und notfalls pack ich es auf nen Trailer und weg.- Wenn er den Hänger als gestohlen gemeldet hat, hätte ein Staatsanwalt tätig werden müssen, vor allem wenn der Hänger bei "V" aufzufinden war.-Ich hätt den Wagen als der Typ Streife gefahren ist, mit nem Hänger abgeholt, notfalls mit Polizei und anschließend direkt Strafanzeige erstattet.Aber, das ist wohl nun alles zu spät.Das Problem bei der ganzen Sache ist, das er nun 1800€ bezahlt hat und dafür blosnoch nen Haufen Schrott hat. Ich würde nun "V" erstmal wegen Diebstahl der Alufelgen und Vandalismus anzeigen.Normalerweise ist in den meißten Rechtsschutzversicherungen eine Art Vertragsrechtsschutz mit drinnen.Nun fall mir für ein Gerichtsverfahren ein paar Ansatzpunkte ein:-Verkäufer hat das Fahrzeug demoliert. Dies ist Sachbeschädigung und dafür zahlt er eine saftige Strafe und natürlcih Schadensersatz, in diesem Fall wohl max 1800€ und evtl. noch mehr, wenn der Wagen mehr wert war.Dies dürfte aber nicht zu beweisen sein, es sei denn ein Nachbar hat ihn z.B. bei der Demontage gesehen, aber ob der aussagt??-Verkäufer hat seine Vertragsleistung nicht erfüllt, weil der Vertrag erst mit Abholung des Fahrzeuges gültig wurde und die ist nicht erfolgt. Somit ist das Fahrzeug immernoch Eigentum des Verkäufers und es ist sein Auto, aber dein Geld.Das müsste dann mal ein Anwalt prüfen.-Auf jeden Fall sollte man gegen "V" Strafanzeige erstatten. Dies kann zum einen Richtung "Betrug" gehen, weil er z.B. garnicht vor hatte, das Fahrzeug komplett zu verkaufen sondern nach Gelderhalt noch schlachten wollte, zum anderen Richtung auf jeden Fall wegen Bedrohung und wie gesagt, Diebstahl des Hängers.Ansonsten wäre es am besten, wenn du bei "V" irgendwelche Teile findest, die Nachweislich zu dem Mercedes gehören, Fotos machen und zu nem Anwalt und zur Kripo, die ist für sowas zuständig.Anwälte können mit dem Grünen immer viel besser als Normalsterbliche.Ansonsten wundert mich das aber doch alles...mfg, Mark
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"der Anwalt ist ratlos."Ist denn die ganze Welt verblödet...
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Hallo Trax,ich denke, der Anwalt ist nicht ratlos sondern hat lediglich keine Lust für 1800 Euro Streitwert den etwas verworrenen Sachverhalt aufzuklären.Frank
- piksieben
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Pardon, aber wer für 1800,- EUR eine Bastelbude im 123er Stil kauft, dem kann, glaube ich, nicht mehr geholfen werden.Der Rest der Geschichte schreit denn auch: 'Erfahrungen sind entweder schmerzhaft oder teuer, manchmal aber auch beides'.Natürlich gibt es Wege und Mittel, gegen einen solchen Verkäufer vorzugehen--aber mal ehrlich: Lohnt der Aufwand?Es gibt für den Vandalismus weder Zeugen noch Beweise, die vertragliche Nebanabrede ist vermutlich genauso wenig beweisbar, der 'gestohlene' Hänger wurde unter 'staatlicher Aufsicht' wieder dem Eigentümer 'übergeben' und alleine die Kosten vor Klage würden dem Käufer bestimmt nochmal die Kaufsumme aus der Tasche ziehen--Fazit: Schrott versilbern, Rest abschreiben und gut is....Sorry, hartes Urteil, aber realistisch.Viele GrüßeTanja
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Die Möglichkeiten gegen V vorzugehen sind vielfältig, - jedoch mit nicht unerheblichen Kosten verbunden (Gerichts- und RA-Gebühren). Einzelheiten zur Rechts- und Beweislage führen an dieser Stelle zu weit ....Angesichts der möglicherweise diffizilen Beweislage würde ich gerichtliche und anwaltliche Hilfe nur in Anspruch nehmen, wenn ich bezüglich des Kostenrisikos auf eine Rechtsschutzversicherung Rückgriff nehmen kann.Wenn der RA tatsächlich "ratlos" ist, empfehle ich den Wechsel zu einem motivierteren und kompetenteren Kollegen.Mit advokatischem GrußTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!
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Moin!Herzliches Beileid. Das "Schlachten" des zurueckgebliebenen Autos muss man dem Herren sicherlich aufwendig beweisen. Die rechtlichen Hintergruende kenne ich leider nicht. Weshalb die Polizei nicht gegen den Herrn wg. des Haengers vorgegangen ist, das kann ich sagen. Da es eine (muendliche aber rechtlich bindende) Vereinbarung zur Ueberlassung des Haengers gab, ist es rechtlich kein Diebstahl sondern eine Unterschlagung gewesen. Das ist keine Strafsache sondern eine Zivilangelegenheit. Zivilprozesse muss man selbst bezahlen. Ich wuerde schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen. Gruss,xmasius
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Zitat:Original erstellt von xmasius:Moin!Da es eine (muendliche aber rechtlich bindende) Vereinbarung zur Ueberlassung des Haengers gab, ist es rechtlich kein Diebstahl sondern eine Unterschlagung gewesen. Das ist keine Strafsache sondern eine Zivilangelegenheit. Gruss,xmasiusAlso in meinem StGB steht Unterschlagung noch als Straftat drin...Frank