Import aus den USA
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- Registriert:Mi 30. Jul 2003, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Nach meinen Informationen und Erfahrungen darf man bei allen Vorkriegsfahrzeugen auf den verminderten Einfuhrzoll hoffen- alles nach 1945 fällt in der Regel immer in den Standardsatz. Ausnahmen sind da nur wirkliche Einzelstücke und extreme Raritäten.Als einzige Alternative gibt es wohl wirklich nur, wenn man einen über Rotterdam einführt- da braucht man aber einen befreundeten Holländer, der als Zwischenhändler fungiert.Steffen
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Hallo,Zitat:"Klar, die Autos der Soldaten dürfen an Deutsche (oder wen auch sonst) verkauft werden. Hier fallen ganz normal Zoll und Steuern an. Genau so, als würdest Du sie aus einem Nicht EU-Land einführen."Das würde mich doch etwas genauer interessieren: Wieso gibt es beim Kauf von Autos der US-Soldaten diese Sonderregelungen? Zumal es sich hier meist um gebrauchte deutsche PKW (in oft schlechtem Zustand) handelt, die deutschen Boden nie verlassen haben.Ich kann mir kaum vorstellen, dass die Nationalität des Vorbesitzers zollmässig eine Rolle spielt. Oder muss ich jetzt aufpassen, wenn ich einen alten Ford von einem Türken kaufe, solange die Türkei noch nicht der EU beigetreten ist?TschüssKlaus
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Die "Soldatenautos" sind keine in Deutschland zugelassenen Autos.In dem kleinen blauen Feld sind nicht die Europasterne, sondern das Nato-Zeichen, und es ist auch nicht das Deutschland "D" zu sehen, sondern das Kürzel USA. Somit müßtest Du auch Zoll und Steuern für einen BMW von einem Streitkräfteangehörigen bezahlen. Ganz genau so, als wenn Du in in Texas erwerben würdest.Autos von einem Türken oder Australier kannst Du beruhigt erwerben, wenn der Wagen eine deutsche Zulassung hat.Grüße
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@ GeronimoEs sind immer im Normalfall für solche Autos die älter sind als 30 Jahre 10 % Zoll und dann 16 % EUST auf den errechneten Wert zu entrichten. Wobei der Kaufpreis + ausländischer Fracht mit als Rechengrundlage genutzt wird. Beispiel : 10000,- + 1000,- Fracht = 11.000,- + 10 % = 12100,- + 16 % EUST = 14036,- Unterliegt jetzt ein Fahrzeug diesem Passus der besonderen Seltenheit, Sammlungswürdigkeit etc. ist es zollfrei einzuführen und nur ein verminderter EUST Satz anzuwenden eben 7 %.Bei Fahrzeugen vor 1950 ist das relativ einfach zu ereichen. Bei Fahrzeugen die älter sind als 30 Jahre aber noch nach 1950 gebaut wurden, ist das schwieriger. Bremen winkt gleich ab und dann kommt es auf die Zollstelle an. Oldenburg war da immer sehr loyal mit den Leuten die was einführen. Wie gesagt, mein Bekannter hat da auch seine 50s Autos mit reinbekommen wo Bremerhaven das voll verzollt haben wollte. GrüßeTom
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Hallo,Zitat:"Somit müßtest Du auch Zoll und Steuern für einen BMW von einem Streitkräfteangehörigen bezahlen. Ganz genau so, als wenn Du in in Texas erwerben würdest."Was ich immer noch nicht verstehe, wieso bei Autos die Zollfrage von der Zulassung abhängig gemacht wird. Wie sieht die Sache denn aus, wenn - wie meist bei Oldtimern - gar keine Zulassung mehr vorhanden ist, bzw. das Auto vorher abgemeldet/stillgelegt wurde?Dann wäre es doch nicht anders, als wenn ich von dem Amerikaner ein Fahrrad oder ein anderes Liebhaberobjekt kaufen würde!TschüssKlaus
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Natürlich hängt es nicht davon ab, ob ein Fahrzeug zugelassen ist. Wenn das unklar ausgedrückt war, bitte ich um Nachsicht. Ein Auto ist zolltechnisch im Grunde nichts anderes als ein Rasenmäher oder eine Stehlampe.Oben wurde 16% EuSt auf 110% Wert gerechnet. Die EuSt wird aber nur auf die 100% berechnet. Im Beispiel also auf 11.000 Euro. Zoll wird nicht versteuert.
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Zitat:Original erstellt von Frank the Judge:Oben wurde 16% EuSt auf 110% Wert gerechnet. Die EuSt wird aber nur auf die 100% berechnet. Im Beispiel also auf 11.000 Euro. Zoll wird nicht versteuert.Einspruch, Euer Ehren:EUSt = EUSt-Wert * Abgabensatz (z.B. 16%)EUSt-Wert = Zollwert + zum EUST-Wert gehörende Kosten + Abgabenbeträge/ZölleAlso der Zoll wird definitiv mit versteuert.Als zum EUSt-Wert gehörende sonstige Kosten gelten darüber hinaus z.B. Teile der Überführungskosten. Grüße, Ralph