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zur online-petition > Kurzzeitkennzeichen weiterhin ohne TÜV und AU
um was geht es - die Geschichte:
925. Sitzung des Bundesrates 19.09.2014, Beginn: 9:30 (Beginn: 9.31 Uhr Schluss: 12.31 Uhr)
da wurden mal eben (salopp ausgedrückt: im Schweinsgalopp) 65 (fünfundsechzig!) Tagesordnungspunkte und 8 'Beschlüsse im vereinfachten Verfahren' in 3 Std. durchgewunken:
hier die tagesordnung mit 65 tops und 8 Beschlüssen im vereinfachten Verfahren
und hier der stenografische bericht der 925. sitzung
unter Top 56 findet sich dies:
"335/14 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften"
hier dann der abgenickte Beschluss
Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den gewünschten Änderungen in Kraft setzt:
http://www.bundesrat.de/DE/plenum/plenu ... =section-1
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Kurzzeitkennzeichen nur mit HU und Fahrzeugdaten
Der Bundesrat hat der Fünf-Tages-Zulassung neue Regeln verordnet: Bald ist eine gültige HU Voraussetzung für das Kurzzeitblech. Außerdem trägt das Amt die Fahrzeugdaten ein.
Private Überführungs- oder Probefahrten mit abgemeldeten Fahrzeugen waren bisher kein Problem. Die Zulassungsstellen bieten speziell dafür das Kurzzeitkennzeichen an: Für rund 75 Euro ist der Wagen fünf Tage lang versichert und darf am Straßenverkehr teilnehmen. TÜV und AU sind keine Bedingung für das 03er- oder 04er-Blech, nur verkehrstauglich muss das Auto sein.
So viel Freiheit gibt es im Straßenverkehr selten. Deshalb kam es häufig zu Mißbrauch. Mit einem Kennzeichen wurden oft mehrere Autos oder nicht eintragungsfähige Umbauten bewegt. Das soll sich nun ändern: Der Bundesrat hat einer neuen Regelung zugestimmt.
Nach dem Beschluss vom 19. September 2014 muss der Antragssteller bei der Zulassungsstelle Auskünfte zum Fahrzeug machen. Alle Daten werden maschinell in den Fahrzeugschein eingetragen. Bisher durfte das nachträglich und handschriftlich geschehen. Damit will das Verkehrsministerium vermeiden, dass ein Kennzeichen für mehrere Fahrzeuge genutzt wird.
Der Bundesrat ergänzt, dass das Bußgeld für einen nicht mitgeführten Fahrzeugschein auf 20 Euro erhöht werden soll. Immerhin: Jede Zulassungsstelle darf jetzt ein Kurzzeitkennzeichen ausgeben, nicht mehr nur die Filiale im heimatlichen Zulassungsbezirk.
Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung dürfen nun mit der Fünf-Tageszulassung nicht mehr im Straßenverkehr bewegt werden. Nur die Fahrten zur Prüforganisation oder zur Werkstatt sind erlaubt. Das funktioniert allerdings mit entwerteten Kennzeichen und der Bestätigung einer KFZ-Versicherung.
Damit wird es noch schwerer, abgemeldete Fahrzeuge ohne TÜV zu kaufen. Ein Transport auf eigener Achse ist für Privatpersonen fast unmöglich. Käufer sind auf Anhänger oder Speditionen angewiesen.
Laut Angaben der Auto Bild sollen durch die neue Regelung 40 Prozent weniger Kurzzeitkennzeichen ausgegeben werden. Der Bund erwarte Mindereinnahmen von rund fünf Millionen Euro.
Quelle: AutoBild/MotorTalk
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Mit (alt)fordlichen Grüßen
Jürgen alias jawolf30