Hallo,
ist es möglich Fahrzeuge ohne Fahrzeugbrief mit 07er Nummer zu fahren, oder sind gültige Papiere Bedingung?
Standort ist NRW...
Gruß Knaudel
Fahrzeug mit 07er Nummer nur mit Fahrzeugbrief?
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- Wohnort:Köln [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Fahrzeug mit 07er Nummer nur mit Fahrzeugbrief?
In Köln mußt Du den Brief vorzeigen. Jede Stadt bzw. jeder Landkreis handhabt das aber von wenig bis ganz anders. Wie bei allen Belangen zur roten 07er Nummer.
Gewissheit wird Dir nur Deine zuständige Zulassungsstelle geben können.
Gewissheit wird Dir nur Deine zuständige Zulassungsstelle geben können.
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- Registriert:Di 1. Jul 2008, 08:59 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Fahrzeug mit 07er Nummer nur mit Fahrzeugbrief?
Moin Moin !
Natürlich sind gültige Papiere Bedingung!
Seit einigen Jahren schon ist eine Abnahme nach §23 StVZO gefordert ,wenn das Fzg mit einer 07er Nr. versehen werden soll.
Und diese Abnahme nach §23 beinhaltet eine Untersuchung nach §29 (nur möglich mit Brief,Schein oder ZBI oder ZBII) ,ansonsten wird eine Untersuchung nach § 21 gefordert. Und der §21 sieht vor ,dass die Zul.stelle den Datenvordruck des aaS in die ZBI oder ZBII umschreibt.
Also ist deine Frage wohl hinfällig ,denn in diesem Fall werden auf jeden Fall neue Papiere ausgestellt.
Im Fall ,dass noch alte Papiere vorliegen (diese sind nebenbei auch bei abgeschnittener Ecke oder als "ungültig" gestempelt trotzdem verwendbar für eine Abnahme nach §29) finde ich auf die Schnelle keine Regelung,aber es wäre in diesem Fall unsinnig ,auf die Ausstellung neuer Papiere zu verzichten ,um vielleicht 10 oder 20 E zu sparen ,denn die neuen Papiere gelten fortdauernd,wogegen das Gutachten nach §21 nach relativ kurzer Zeit verfällt.
MfG Volker
Natürlich sind gültige Papiere Bedingung!
Seit einigen Jahren schon ist eine Abnahme nach §23 StVZO gefordert ,wenn das Fzg mit einer 07er Nr. versehen werden soll.
Und diese Abnahme nach §23 beinhaltet eine Untersuchung nach §29 (nur möglich mit Brief,Schein oder ZBI oder ZBII) ,ansonsten wird eine Untersuchung nach § 21 gefordert. Und der §21 sieht vor ,dass die Zul.stelle den Datenvordruck des aaS in die ZBI oder ZBII umschreibt.
Also ist deine Frage wohl hinfällig ,denn in diesem Fall werden auf jeden Fall neue Papiere ausgestellt.
Im Fall ,dass noch alte Papiere vorliegen (diese sind nebenbei auch bei abgeschnittener Ecke oder als "ungültig" gestempelt trotzdem verwendbar für eine Abnahme nach §29) finde ich auf die Schnelle keine Regelung,aber es wäre in diesem Fall unsinnig ,auf die Ausstellung neuer Papiere zu verzichten ,um vielleicht 10 oder 20 E zu sparen ,denn die neuen Papiere gelten fortdauernd,wogegen das Gutachten nach §21 nach relativ kurzer Zeit verfällt.
MfG Volker
- Th. Dinter
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Re: Fahrzeug mit 07er Nummer nur mit Fahrzeugbrief?
....bei der früheren "Zulassung" auf 07 war das nicht nötig. Für meinen kleinen Engländer z.B. habe ich nur das V5.......
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Gibt nur noch gültige Briefe
Soweit ich informiert bin, gibt es im Rahmen der EU-Harmonisierung keine "ungültigen Briefe" mehr. Alle uralt-Briefe werden demnach wieder anerkannt, wenn das Fzg. irgendwann schon einmal in D zugelassen war. Damit sollte die Paragr23-Untersuchung ausreichen, um eine Rote 07 zu bekommen. Die Frage ist lediglich, ob die Zulassungsstelle hinterher noch eine neue ZB ausstellt, obwohl diese gar nicht benötigt wird.
Wahrscheinlich wollen die nur an den Gebühren verdienen.
Tschüss
Klaus
Wahrscheinlich wollen die nur an den Gebühren verdienen.
Tschüss
Klaus