... stimmt, was du brauchst fällt eher unter therapeutische Hilfe.Altopelfreak hat geschrieben: Für solche Fälle brauche ich diesen Berufsstand von Rechtsverdrehern nicht!
Chris.
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
... stimmt, was du brauchst fällt eher unter therapeutische Hilfe.Altopelfreak hat geschrieben: Für solche Fälle brauche ich diesen Berufsstand von Rechtsverdrehern nicht!
Altopelfreak hat geschrieben:Zitat"Wenn jemand unser Know How verschenkt oder ohne mein Einverständnis nutzt, dann kann ich durchaus ganz schön giftig werden."
Am Verschenken von persönlichen Angriffen hat wohl kaum jemand Interesse!
Doch, das ist etwas anderes: Das UrhR will das (unkontrollierte) Verbreiten von geschützten Werken verhindern, also das Zurverfügungstellen an eine unbekannte Vielzahl von Personen. Die Weitergabe des besagten Plans an einen Freund oder eine begrenzte Personengruppe (i.d.R. nicht mehr als 10) ist zumeist nicht zu beanstanden. Die Weitergabe an eine unüberschaubare Menge dagegen wohl. Daß das im WWW der Fall ist, bedarf hier wohl keiner weiteren Erörterung. Zudem liegt beim "Präsentieren" am Stammtisch ja gar kein "Verbreiten" vor, denn es besteht für den Rest der Gruppe ja regelmäßig keine Möglichkeit, sich ohne weiteres Kopien des Plans anzufertigen - was im WWW ja bekanntlich anders ist.Altopelfreak hat geschrieben: Es wäre also nichts anderes, als würde ich den Schaltplan mit zum Stammtisch nehmen und das Elektrikproblem vor versammelter Mannschaft zur Diskussion stellen.
Eben doch - und da hast Du wohl ein massives Verständnisproblem: Den Plan hast doch nicht Du erstellt, sondern ein anderer! Der hat sich die Mühe gemacht und so einen Plan gezeichnet und beschriftet. Also hat auch nur er das Recht zu entscheiden, an wen und zu welchen Bedingungen er sein Werk weitergibt, ob er es verschenkt oder verkauft und ob die Anfertigung und Weitergabe von Kopien davon gestattet oder nicht. Wenn Du jetzt den Plan einfach ins Netz stellst, wird es sicherlich eine Reihe von Leuten geben, die es sich ersparen, den Plan zu kaufen, was sie vielleicht sonst gemacht hätten. Ob sie dafür in einen Laden gehen müssten oder den Rechteinhaber kontaktieren, spielt hier überhaupt keine Rolle. Fakt ist, daß Du etwas verschenkst, was Dir gar nicht gehört und daß Du Dich als hilfsbereiter Wohltäter gerierst, in dem Du ein (Verbreitungs)Recht in Anspruch nimmst, was Du gar nicht hast.am Posten eines Schaltplans verdiene ich weder etwas, noch schmücke ich mich mit fremden Lorbeeren
Natürlich hat der Kerl das Emblem rechtens eingetragen in den 90ern.. dabei den Rechtenachfolger von Zündapp ausgebootet und sich eine Geldruckmaschine geschaffen.. er hat nach geltendem recht gehandelt..Tripower hat geschrieben:Hier geht es augenscheinlich nicht um Urheber- sondern um Markenrecht!
Das ehemalige Unternehmen "Zündapp" hatte sich - aus wohl nachvollziehbarem Grund - sein Markenemblem ("Flügel") schützen lassen. Dies deshalb, damit sich nich andere mit den Federn von Zündapp schmücken und eigene wirtschaftliche Interessen unter Nutzung des Images von Zündapp verfolgen. Dabei gab Zündapp ja im Einzelfall die Möglichkeit, gegen Zahlung einer Lizenzgebühr den Namen, bzw. das Markenzeichen zu verwenden und somit (auch) vom guten Ruf der Marke zu profitieren. Zwar gibt es Zündapp als Unternehmen nicht mehr, die Markenrechte bestehen aber offensichtlich bei irgendwelchen Rechtsnachfolgern weiter, die diese rechtmäßig erworben haben, sei es aufgrund einer Erbschaft oder durch käuflichen Erwerb. In jedem Fall ist das Markenrecht und die sich daraus ergebenden Ansprüche weder rechtlich, noch nach meiner Überzeugung, moralisch zu beanstanden. Wer vom "guten Ruf" von Zündapp profitieren möchte, in dem er Produkte mit dem Markenlogo bewirbt und verkauft, muß eben hierfür einen Obolus entrichten. Hieran kann ich nichts verwerfliches erkennen. Die zitierten Verkäufer der Ersatzteile machen das ja auch nicht aus Altruismus, sondern möchten daran verdienen! Warum also nicht auch der Markeninhaber?
Eigentlich wollte ich hierzu ja gar nichts schreiben, aber das laienhafte Gezeter über angebliche Ungerechtigkeiten und die schon infantile Hetze über die Daseinsberechtigung des Berufsstandes der Anwälte, hat mich nun doch zu diesem Beitrag motiviert. Der Satz "ich glaube dieses ausufernde "Urheberrecht" dient nur noch dazu, erfolglosen und gefrusteten Juristen ein vermeintlich rechtschaffenes Betätigungsfeld zu geben" ist nach meiner Einschätzung an Naivität und Ignoranz kaum noch zu überbieten. Dies insbesondere, weil gerade das Urheberrecht aufgrund seiner komplexen Struktur regelmäßig von besondes qualifizierten (und meist auch erfolgreichen) Juristen bearbeitet wird.
Mit kopfschüttelden Grüßen
Tripower