Guten Abend,
sicherlich werden die Alteingesessenen des Forum angesichts dieser nicht eben seltenen Frage die Augen verdrehen, leider bin ich aber trotz Forensuche nicht gänzlich fündig geworden...
Will mich aber noch kurz vorstellen, bin ja neu hier. Ich bin Nils, 27, aus Berlin. Vor 14 Tagen habe ich mir meinen ersten Oldtimer gekauft, Marke Cadillac, (Basis)modell Series 62, Baujahr 1962. Ich muss gestehen, dass der Kauf gegen die meisten Ratschläge verstieß, die man zum Oldtimerkauf bekommt Was das Auto selbst angeht, habe ich aber Glück gehabt, es ist nämlich tatsächlich so gut wie vom Verkäufer versichert. Unrestaurierter, unverbastelter Originalzustand, fast kein Rost, der größte Teil der Elektrik, Motor und Getriebe funktionieren. Trotzdem ist nach fast 2 Jahrzehnten Standzeit einiges zu tun, aber nichts, womit man nicht rechnen musste. Soviel zum erfreulichen Teil.
Was mir Kopfzerbrechen bereitet, ist die Zulassung. Das Fahrzeug hat keinerlei Papiere. Ich verfüge über einen Kaufvertrag, den Kaufvertrag des Vorbesitzers mit dem Vorvorbesitzer (beglaubigte notarielle Kopie, welche ich erstellen ließ) und zwei alte - deutsche - Kennzeichen. Es ist eine Baden-Württembergische Nummer ( HN ), die letzte HU ist 1995 abgelaufen. Ein Datenblatt ist beim Tüv Süd angefragt. Das Auto ist durch eine Reihe von Händlerhänden gegangen, die Spur desjenigen, der das Auto zuletzt angemeldet hatte, ist nicht mehr auffindbar.
Damit war ich die Woche schon auf der Zulassungstelle, um mich zu informieren, was zu tun ist. Die Dame erklärte sich für nicht zuständig, Fälle wie meiner würden nur an einem anderem Standort bearbeitet. Immerhin hat sie ihren Computer bemüht und mir mitteilen können, dass weder über die Fahrgestellnr., die Karrosserienr., noch zu dem alten Kennzeichen irgendwelchen Daten vorlägen. Ich hoffe doch, dass sie die Daten beim KBA abgerufen hat, aber das es sich nicht um ein altes Berliner Kennzeichen handelt war ja offenkundig. Nächste Woche habe ich nochmal einen Termin bei der - angeblich - zuständigen Stelle und hoffe, dass man mir dort genauer sagen kann, welche Schritte erforderlich sind.
Das Problem ist, dass auf der Zulassungsstelle jeder etwas anderes sagt, und jeder - vorsichtig ausgedrückt - einen anderen Kenntnisstand und andere Auffassungen hat.
1) Mir wurde gesagt, ich könnte keine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass die Papiere nicht mehr auffindbar sind. Das müsse der letzte Halter tun, zumal ja im Kaufvertrag steht "ohne Papiere".
2) Eine Aufbietung könne in Berlin nicht gemacht werden, dass müsste die letzte Zulassungstelle in Baden-Württemberg machen. Als ich dort angerufen habe, wurde mir gesagt, dass könnte nur der letzte Halter machen...
3) Ein neuer Brief wäre an einen gültigen TÜV gebunden.
Ziemlich verwirrend das Ganze. Die einschlägigen Oldtimerseiten und -foren im Internet beschreiben das ja relativ einfach - ich hatte mich vor dem Kauf zumindest grundlegend informiert - aber die Call Center und die Schalter der Zulassungsstellen haben alle möglichen Ideen, was zu tun ist. Bei einem Anruf wurde mir sogar gesagt, ich bräuchte eine AU für den Brief, obwohl die meines Wissens nach vor Bj. 1969 überhaupt nicht erforderlich ist?!
Meine Bitte deshalb: Könnt Ihr mir bitte sagen, was ich wirklich brauche? Wer ist wirklich zuständig? Gibts in Berlin irgendwelche Besonderheiten, irgendwelche Tips? Gibts im Zweifelsfall einen vernünftigen Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt?
Vielen Dank im Voraus, Nils
Zulassung ohne Papiere - widersprüchliche Angaben
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Re: Zulassung ohne Papiere - widersprüchliche Angaben
Hallo, für Zulassungsstellen gilt "gesamtdeutsches Zulassungsrecht", also Extrawürste zu Lasten von Haltern gibt es nicht. Für Fz. ohne "Brief" muss eine "Vollabnahme" gemacht werden; das ist nur TÜV/DEKRA vorbehalten. Ein Datenblatt braucht man dann nicht mehr selbst zu beschaffen. Die separate H-Abnahme kann jede Prüforganisation vornehmen. Nach meiner Einschätzung hat Herr Schwarz von der Zulassungsstelle in der Jüterboger Str. eine "besondere Kompetenz". Bitte nicht die Abzocknummer 115 anrufen, sondern über 90269... reingehen oder E-Mail-Anfrage, die binnen 2 Tagen beantwortet wird. Der Vorstzende des Cadillac-Clubs heißt Amir Jabado. Achso: vor 1.7.69 ist KEINE AU notwendig. Gruß. Rolf
- Th. Dinter
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Re: Zulassung ohne Papiere - widersprüchliche Angaben
...das mit dem "gesamtdeutschen Zulassungsrecht" ist schon richtig Rolf, aber auch hier gilt: Berlin ist was Besonderes(jedenfalls meinen das Verwaltungen und Politik...). Dabei glänzt man dort jedoch hauptsachlich mit Nicht- und Halbwissen....und schikaniert die "Bittsteller"...
@ Nils: für ein Fahrzeug ohne Papiere reicht normalerweise der Kaufvertrag und die Unbedenklichkeitserklärung vom KBA.
Die kann eben nicht nur der letzte Halter machen lassen sondern eigentlich jeder, der die VIN kennt....
Diese Beschenigung dient ja letztlich nur zur Feststellung, daß das Fhrz. nicht als gestohlen gemeldet ist.
Wenn Du also mit einem Kurzzeitkennzeichen beim TÜV/Dekra eine Hauptuntersuchung machen läßt und dann mit Kaufvertrag und Unbedenklichkeitsbescheinigung(die kann man übrigens per mail abrufen) zur Zulassungsstelle gehst, sollte einer Zulassung nichts im Weg stehen(Versicherungskarte natürlich auch noch).
Aber laß Dir das nochmal von der Zul-Stelle bestätigen, am besten schriftlich....
gruß
thomas
@ Nils: für ein Fahrzeug ohne Papiere reicht normalerweise der Kaufvertrag und die Unbedenklichkeitserklärung vom KBA.
Die kann eben nicht nur der letzte Halter machen lassen sondern eigentlich jeder, der die VIN kennt....
Diese Beschenigung dient ja letztlich nur zur Feststellung, daß das Fhrz. nicht als gestohlen gemeldet ist.
Wenn Du also mit einem Kurzzeitkennzeichen beim TÜV/Dekra eine Hauptuntersuchung machen läßt und dann mit Kaufvertrag und Unbedenklichkeitsbescheinigung(die kann man übrigens per mail abrufen) zur Zulassungsstelle gehst, sollte einer Zulassung nichts im Weg stehen(Versicherungskarte natürlich auch noch).
Aber laß Dir das nochmal von der Zul-Stelle bestätigen, am besten schriftlich....
gruß
thomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Re: Zulassung ohne Papiere - widersprüchliche Angaben
Hallo!
Jede Zulassungsstelle in D kocht da ihr eigenes Süppchen.Und eine HU wird wohl kaum reichen,da die technischen Daten nicht vorliegen.
Grüße
Jede Zulassungsstelle in D kocht da ihr eigenes Süppchen.Und eine HU wird wohl kaum reichen,da die technischen Daten nicht vorliegen.
Grüße
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- Beiträge:184
- Registriert:Fr 1. Feb 2008, 01:45 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Zulassung ohne Papiere - widersprüchliche Angaben
Hallo Nils,
mein Glückwunsch zum Oldie und mein Beileid wegen der Zulassung. Ich habe selbst einen MGA und einen E-Type. Der E kam auch aus USA und hatte keinen Title. Das war sehr schwierig auf dem Berliner Amt. Ich mußte den Vorbesitzer (Brandenburger) anschreiben der mir schriftlich versichern mußte das keine Ansprüche Dritter bestehen und ich mußte den Vor-Vorbesitzer und Importeur des E-Types anschreiben. Auch der sollte mir schriftlich bestätigen das der E ohne Papiere importiert wurde.
Das lag aber schon 12 Jahre zurück und der Importeur konnte von mir nicht mehr ausfindig gemacht werden.
Ich hatte dann ein langes Gespräch mit dem damaligen Leiter der Zulassungststelle. Der war aufgeschlossen meinem Problem gegenüber und wir setzten dann eine selbst formulierte Erklärung an Eidesstatt auf. Ihm reichte der zurück gekommene Brief an den Importeur mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" und die Erklärung des Vorbesitzers.
Liegt aber auch schon wieder 10 Jahre zurück. Trotzdem würde ich das Gespräch mit dem Leiter suchen und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Beim E hatte ich ein Datenblatt von Jaguar zum TÜV, beim MG A hatte ich nur Briefkopien von anderen MG A`s. Wichtig war eine eingeschlagene FIN - passend zur aufgenieteten Plakette im Motorraum. Keine Ahnung wie es bei den Ami´s ist.
Eine KBA sagt nur aus dass das Auto als nicht gestohlen gemeldet ist. Das heist aber nicht das es nicht gestohlen sein könnte. Es ist vieleicht nur noch nicht angezeigt worden. Die wird im übrigen von der Zulassungsstelle bei Anmeldumg selbst online abgefragt.
Ich habe auch von einer zentralen Stelle in USA gehört wo man eine Kopie des letzten Titels beantragen kann. Soll es in jedem US-Statt geben. Aber dazu habe ich keine Infos.
Grüße
Martin
mein Glückwunsch zum Oldie und mein Beileid wegen der Zulassung. Ich habe selbst einen MGA und einen E-Type. Der E kam auch aus USA und hatte keinen Title. Das war sehr schwierig auf dem Berliner Amt. Ich mußte den Vorbesitzer (Brandenburger) anschreiben der mir schriftlich versichern mußte das keine Ansprüche Dritter bestehen und ich mußte den Vor-Vorbesitzer und Importeur des E-Types anschreiben. Auch der sollte mir schriftlich bestätigen das der E ohne Papiere importiert wurde.
Das lag aber schon 12 Jahre zurück und der Importeur konnte von mir nicht mehr ausfindig gemacht werden.
Ich hatte dann ein langes Gespräch mit dem damaligen Leiter der Zulassungststelle. Der war aufgeschlossen meinem Problem gegenüber und wir setzten dann eine selbst formulierte Erklärung an Eidesstatt auf. Ihm reichte der zurück gekommene Brief an den Importeur mit dem Vermerk "unbekannt verzogen" und die Erklärung des Vorbesitzers.
Liegt aber auch schon wieder 10 Jahre zurück. Trotzdem würde ich das Gespräch mit dem Leiter suchen und versuchen gemeinsam eine Lösung zu finden.
Beim E hatte ich ein Datenblatt von Jaguar zum TÜV, beim MG A hatte ich nur Briefkopien von anderen MG A`s. Wichtig war eine eingeschlagene FIN - passend zur aufgenieteten Plakette im Motorraum. Keine Ahnung wie es bei den Ami´s ist.
Eine KBA sagt nur aus dass das Auto als nicht gestohlen gemeldet ist. Das heist aber nicht das es nicht gestohlen sein könnte. Es ist vieleicht nur noch nicht angezeigt worden. Die wird im übrigen von der Zulassungsstelle bei Anmeldumg selbst online abgefragt.
Ich habe auch von einer zentralen Stelle in USA gehört wo man eine Kopie des letzten Titels beantragen kann. Soll es in jedem US-Statt geben. Aber dazu habe ich keine Infos.
Grüße
Martin