Hinweis:SEAT hat geschrieben:Moien,
Garagen auf dem eigenen Grundstück benötigen nach Auskunft des örtlichen Bauamts bei unter 50m² und unter 3.20m Höhe keine Baugenehmigung![]()
...Die Genehmigungsfreiheit entbindet nicht davon,
...durch öffentlich rechtliche Vorschriften...an bauliche Anlagen ... Anforderungen einzuhalten,
-...vorgeschriebenen Anzeigepflichten nachzukommen...,
...sowie sonstige...erforderliche behördliche Entscheidungen einzuholen...


kurzum, nicht vergessen das Ganze bei der Gemeinde anzuzeigen

SEAT hat geschrieben: .Der Boden ist grob betoniert. Ist dort Feuchtigkeit vorprogrammiert oder kann man da irgendetwas isoliertechnisch machen?
Zu ersterem, wer soll da was "sachverständig" zu sagen können, ohne das gesehen zu haben?
Grundsätzlich:
-Boden gilt als "feucht"
-Feuchtigkeit kann/wird kappilar transportiert
-Kappilartransport kann man unterbinden
Damit ist der zweite Teil beantwortet. Ob da
-bereits Maßnahmen getroffen wurden (z.B. "Kiesschicht" unter dem Beton)
-Maßnahmen erforderlich sind
-und welcher Aufwand da betrieben werden soll/kann/muß/gewollt ist...???
Achso,
..."grobe Steine (Natursteine???) sind (mit passendem Mörtel) "sehr gut" (da kappillarbrechend)
...Hanglage ist "kritsch" zu untersuchen.
kurzum, müsste man sehen...
Gruß Uwe