gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
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- Registriert:So 10. Apr 2011, 11:04 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo,
ich bin neu hier im Forum, das ist meine erste Frage nach einer ergebnislosen Suche.
Übermorgen möchte ich einen Oldtimer abholen (W123, Bj. 79, sehr guter Originalzustand mit H-Gutachten).
Nun meine Frage:
Wird nach dem Gutachten und Aufnahme des Autos in eine 07er Zulassung (das scheint ja ein Dokument zu sein, wo mehrere Fahrzeuge eingetragen werden) kein neuer Brief erstellt?
Ich kann doch ein Auto ohne Brief schlecht kaufen. Der alte Brief scheint noch da zu sein (die alte Zulassung habe ich in Kopie und das H-Gutachten läuft auf das alte Nummernschild).
Ich möchte das Fahrzeug mit H-Kennzeichen bewegen.
Ich habe auch nach langer Suche im Netz keine schlüssigen Antworten gefunden.
Hier scheinen ja viele Wissende versammelt zu sein.
Schöne Grüße
Tom
ich bin neu hier im Forum, das ist meine erste Frage nach einer ergebnislosen Suche.
Übermorgen möchte ich einen Oldtimer abholen (W123, Bj. 79, sehr guter Originalzustand mit H-Gutachten).
Nun meine Frage:
Wird nach dem Gutachten und Aufnahme des Autos in eine 07er Zulassung (das scheint ja ein Dokument zu sein, wo mehrere Fahrzeuge eingetragen werden) kein neuer Brief erstellt?
Ich kann doch ein Auto ohne Brief schlecht kaufen. Der alte Brief scheint noch da zu sein (die alte Zulassung habe ich in Kopie und das H-Gutachten läuft auf das alte Nummernschild).
Ich möchte das Fahrzeug mit H-Kennzeichen bewegen.
Ich habe auch nach langer Suche im Netz keine schlüssigen Antworten gefunden.
Hier scheinen ja viele Wissende versammelt zu sein.
Schöne Grüße
Tom
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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
Moin Moin !
Der neue "Brief",richtigerweise Zulassungsbescheinigung II ,wird von der Zul.stelle bei Zulassung ausgestellt.Das Fzg wurde wohl nur mit 07er Nr. bewegt,also war nicht zugelassen. Es müsste also ein alter Brief vorliegen,dieser darf nicht gestempelt sein mit "ungültig,neuer Brief (Zulassungsbescheinigung) wurde ausgestellt". Wohl darf er aber mit "ungültig " gestempelt sein oder eine Ecke abgeschnitten.
Wichtig ist auch die Frage,wann das H-Gutachten erstellt wurde.Da solltest du dich mal mit deiner Zul.stelle in Verbindung setzen,wie lange sie das Gutachten anerkennen.Ists älter als 2 Jahre,ist es wg. der damit verbundenen HU auf jeden Fall verfallen.
MfG Volker
Der neue "Brief",richtigerweise Zulassungsbescheinigung II ,wird von der Zul.stelle bei Zulassung ausgestellt.Das Fzg wurde wohl nur mit 07er Nr. bewegt,also war nicht zugelassen. Es müsste also ein alter Brief vorliegen,dieser darf nicht gestempelt sein mit "ungültig,neuer Brief (Zulassungsbescheinigung) wurde ausgestellt". Wohl darf er aber mit "ungültig " gestempelt sein oder eine Ecke abgeschnitten.
Wichtig ist auch die Frage,wann das H-Gutachten erstellt wurde.Da solltest du dich mal mit deiner Zul.stelle in Verbindung setzen,wie lange sie das Gutachten anerkennen.Ists älter als 2 Jahre,ist es wg. der damit verbundenen HU auf jeden Fall verfallen.
MfG Volker
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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
Danke.
Eine Nachfrage ergab, dass doch der Brief vorhanden ist. Hatte mich wohl verhört.
Zulassung lief also über 07er Nummer.
Die alten Dokumente sind auch all vorhanden.
Dann kann ich meinen ersten Oldtimer ja Dienstag in Empfang nehmen.
cu Tom
Eine Nachfrage ergab, dass doch der Brief vorhanden ist. Hatte mich wohl verhört.
Zulassung lief also über 07er Nummer.
Die alten Dokumente sind auch all vorhanden.
Dann kann ich meinen ersten Oldtimer ja Dienstag in Empfang nehmen.
cu Tom
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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
@ schreihalz / Volker
Hinweis
Auch Fahrzeuge ,
die mit einem Roten 07-Kennzeichen bewegt werden
haben natürlich eine ZULASSUNG - eine 07-Zulassung !!!
Kennzeichen/Zulassung zur wiederkehrenden Verwendung
im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO
vom 15.09.1994 für Oldtimer-Fahrzeuge

Hinweis
Auch Fahrzeuge ,
die mit einem Roten 07-Kennzeichen bewegt werden
haben natürlich eine ZULASSUNG - eine 07-Zulassung !!!
Kennzeichen/Zulassung zur wiederkehrenden Verwendung
im Rahmen der 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO
vom 15.09.1994 für Oldtimer-Fahrzeuge

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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
Die 49. gibts aber schon lange nicht mehr.
Grüße
Grüße
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War es doch nie
Rote Nummern, egal ob 04, 06 oder 07 waren noch nie eine Zulassung sondern gestatten nur
ganz bestimmte Fahrten unter strengen Auflagen!
Gerade darum gibt es sie ja, um zu signalisieren @Achtung, Fahrzeug ist nicht zugelassen"
Das weiss jedes Vorschulkind!
Klaus
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Klaus
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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
Bist Du sicher,daß das nicht erst mit der "neuen" FZV geändert worden ist?
Grüße
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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
Ja, bestimmt. Denn ich habe den Werdegang der Roten 07 von Anfang an begleitet und kannte teilweise die Leute persönlich, die massgeblich am Zustandekommen dieser Regelung beteiligt waren. Der Ausgangsgedanke war, die Rote Händlernummer auch für Privatleute, sprich vor allem Oldtimersammler zugänglich zu machen, zu weitgehend den gleichen Konditionen.
Auf diese Weise sollten Fahrzeuge größerer Sammlungen ohne TÜV und ohne Brief, sprich ohne Betriebserlaubnis jederzeit zu Probefahrten und zu Treffen bewegt werden können. Während des ersten halben Jahres war das sogar noch steuerfrei. Natürlich konnte das keine reguläre Zulassung sein, aber das wollte von den ursprünglichen Initiatoren auch niemand.
Leider ging kurz darauf das ganze im Kompetenz- und Restriktionswirrwarr der Länder, Regierungsbezirke, Zulassungskreise und Zulassungsstellen unter, als jede beteiligte Behörde ihre eigenen, zusätzlichen Restiktionen und Bedingungen draufsattelte, die dem Sinn der vom Minister Wissmann erdachten Regelung stellenweise völlig zuwider liefen und mancherorts die Nutzung der Roten 07 unmöglich machte. Schuld daran waren z. T. auch die Oldtimerzeitschriften sowie der ADAC, der die Rote 07 als neues, sogar steuerfreies "Wechselkennzeichen" für Oldies proklamierte. Daneben viele Mißbraucher, die die Landesbehörden zusätzlich misstrauisch machen mussten.
Das konnte auf Dauer nicht gut gehen! Doch rechtlich war dagegen nichts zu machen, denn die "49 Ausnahmeverordnung" war eben nur eine Ausnahme, auf deren Inanspruchnahme niemand einen Rechtsanspruch hatte und deren Auslegung vollkommen der Länderhoheit unterworfen war.
Erst die Überführung der Roten 07 in die neue "FZV" hat hier klare Verhältnisse geschaffen. In manchen Punkten zum Vor- in anderen zum Nachteil für uns. Vor allem die ursprüngliche Altersgrenze von 20 Jahren wurde nun auf 30 angehoben.
Am Grundprinzip der 07er-Regelungen hat sich jedoch nie etwas Wesentliches geändert.
Klaus
Auf diese Weise sollten Fahrzeuge größerer Sammlungen ohne TÜV und ohne Brief, sprich ohne Betriebserlaubnis jederzeit zu Probefahrten und zu Treffen bewegt werden können. Während des ersten halben Jahres war das sogar noch steuerfrei. Natürlich konnte das keine reguläre Zulassung sein, aber das wollte von den ursprünglichen Initiatoren auch niemand.
Leider ging kurz darauf das ganze im Kompetenz- und Restriktionswirrwarr der Länder, Regierungsbezirke, Zulassungskreise und Zulassungsstellen unter, als jede beteiligte Behörde ihre eigenen, zusätzlichen Restiktionen und Bedingungen draufsattelte, die dem Sinn der vom Minister Wissmann erdachten Regelung stellenweise völlig zuwider liefen und mancherorts die Nutzung der Roten 07 unmöglich machte. Schuld daran waren z. T. auch die Oldtimerzeitschriften sowie der ADAC, der die Rote 07 als neues, sogar steuerfreies "Wechselkennzeichen" für Oldies proklamierte. Daneben viele Mißbraucher, die die Landesbehörden zusätzlich misstrauisch machen mussten.
Das konnte auf Dauer nicht gut gehen! Doch rechtlich war dagegen nichts zu machen, denn die "49 Ausnahmeverordnung" war eben nur eine Ausnahme, auf deren Inanspruchnahme niemand einen Rechtsanspruch hatte und deren Auslegung vollkommen der Länderhoheit unterworfen war.
Erst die Überführung der Roten 07 in die neue "FZV" hat hier klare Verhältnisse geschaffen. In manchen Punkten zum Vor- in anderen zum Nachteil für uns. Vor allem die ursprüngliche Altersgrenze von 20 Jahren wurde nun auf 30 angehoben.
Am Grundprinzip der 07er-Regelungen hat sich jedoch nie etwas Wesentliches geändert.
Klaus
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Re: War es doch nie
Selbstverständlich hat z.B. die rote 06er-Nummer EINE ZULASSUNG ! Was steht denn wohl auf dem roten Heftchen drauf ?Altopelfreak hat geschrieben:Rote Nummern, egal ob 04, 06 oder 07 waren noch nie eine Zulassung sondern gestatten nur
ganz bestimmte Fahrten unter strengen Auflagen!
Gerade darum gibt es sie ja, um zu signalisieren @Achtung, Fahrzeug ist nicht zugelassen"
Das weiss jedes Vorschulkind!
Klaus
Es ist eben eine restriktive Zulassung, für die genannten Fahrten unter Auflagen.
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Re: gibt es keinen Brief nach H-Gutachten und 07 Nummer?
§ 17 Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Wieso benötigt man keine Zulassung wenn die 07/06/04 DOCH eine Zulassung ist?
Rechtskundige mögen mich belehren.
Auch kann ich mich erinnern,daß diese Änderung zu noch größeren Problemen bei der 07 er Nutzung im Ausland führte?
Grüße
(1) Oldtimer, die an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen, benötigen hierfür sowie für Anfahrten zu und Abfahrten von solchen Veranstaltungen keine Betriebserlaubnis und keine Zulassung, wenn sie ein rotes Oldtimerkennzeichen führen. Dies gilt auch für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge. § 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Wieso benötigt man keine Zulassung wenn die 07/06/04 DOCH eine Zulassung ist?
Rechtskundige mögen mich belehren.
Auch kann ich mich erinnern,daß diese Änderung zu noch größeren Problemen bei der 07 er Nutzung im Ausland führte?
Grüße