Liste Ausnahmegenehmigungen
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- Registriert:Mi 14. Nov 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hallo Oldie-Freunde,
immer öfter sieht man in letzter Zeit neue PKWs, die mit dauernd leuchtenden vorderen Blinkern herumfahren, also
nach US-Manier.
In dieser Häufung kann ich mir kaum vorstellen, dass es sich jedes Mal um Sondergenehmigungen handelt.
Könnte es sein, dass diese Beleuchtungsart inzwischen allgemein zulässig ist?
Und wenn ja, was bedeutet das für unsere Oldies? Z.B. könnte es ganz reizvoll sein, eine US-Exportversion dahingehend
zurückzurüsten.
Wer weiß etwas Genaues?
Klaus
immer öfter sieht man in letzter Zeit neue PKWs, die mit dauernd leuchtenden vorderen Blinkern herumfahren, also
nach US-Manier.
In dieser Häufung kann ich mir kaum vorstellen, dass es sich jedes Mal um Sondergenehmigungen handelt.
Könnte es sein, dass diese Beleuchtungsart inzwischen allgemein zulässig ist?
Und wenn ja, was bedeutet das für unsere Oldies? Z.B. könnte es ganz reizvoll sein, eine US-Exportversion dahingehend
zurückzurüsten.
Wer weiß etwas Genaues?
Klaus
Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Ich habe gerade mal bei meinem TÜV-Prüfer Rücksprache gehalten und er hat mir meine Vermutung bestätigt, daß "Dauerlicht" beim Blinker nur im Rahmen einer Sondergenehmigung zulässig ist. Lediglich in den USA zugelassene Fahrzeuge (z.B. von U.S.-Army-Angehörigen) fallen nicht unter diese Vorschrift.
Gruß
Tripower
Gruß
Tripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!
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- Registriert:Sa 22. Nov 2008, 01:01 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Hallo!
"Amerikanische" Blinker sind in D nach wie vor nicht zulässig.Es gibt auch keine Ausnahmegenehmigung.Aber :
Es gibt inzwischen ja die Möglichkeit der gelben seitlichen Markierungsleuchte.Die darf auch ganz vorn angebaut sein und auch etwas nach vorne leuchten.
Grüße
"Amerikanische" Blinker sind in D nach wie vor nicht zulässig.Es gibt auch keine Ausnahmegenehmigung.Aber :
Es gibt inzwischen ja die Möglichkeit der gelben seitlichen Markierungsleuchte.Die darf auch ganz vorn angebaut sein und auch etwas nach vorne leuchten.
Grüße
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Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Das könnte so sein. Trotzdem scheint es mir so, daß diese gelben Lichter ebenso nach vorn wie nach der Seite leuchten.
Wenn man bedenkt, daß auch bei vielen älteren Autos die vorderen Blinker um die Kotflügelecken herumgezogen sind, kann
eine solche "Nachrüstung" kaum vorschriftswidrig sein.
Wer kennt die Vorschriften genau? Etwa wieviel Grad Ausstrahlung nach vorn zulässig ist?
Ich jedenfalls wundere mich zunehmend über die immer zahlreicher werdenden "Amis" im Rückspiegel!
Klaus
Wenn man bedenkt, daß auch bei vielen älteren Autos die vorderen Blinker um die Kotflügelecken herumgezogen sind, kann
eine solche "Nachrüstung" kaum vorschriftswidrig sein.
Wer kennt die Vorschriften genau? Etwa wieviel Grad Ausstrahlung nach vorn zulässig ist?
Ich jedenfalls wundere mich zunehmend über die immer zahlreicher werdenden "Amis" im Rückspiegel!
Klaus
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Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Hallo, ich bin ja nun wahrlich kein Regulierungsfeteschist, aber es war ja mal Sinn von Vorschriften, dass Beleuchtungsvorrichtungen im Verkehrsgeschehen schnell und eindeutig erkennbar sein sollten. Durch das Globalisierungschaos ist aber vieles aufgeweicht worden, so unübersichtlich wie die uneinheitlichen Anleitungen/Menüführungen bei Elektronikmüll. Mich wundert nur noch, dass es keine Tagesleuchten/Rückleuchten in Gestalt z.B. eines Violinschlüssels/Sexmerkmalen etc. gibt. Der Gipfel wäre (ist aber ja verboten), wenn Neonazis sich solche Leuchten in Form von Hakenkreuzen anbauen könnten. Ich erwarte aber schlüssigerweise, dass der TÜV sich bei nur mäßiger Abweichung zwischen linker und rechter Leuchte (Reflektor/Farbe/Sprung) ähnlich kulant gibt. Gruß. Rolf
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Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Moin Moin !
MfG Volker
Ist natürlich nicht zulässig,aber da heute die Fzge für den Weltmarkt hergestellt werden,sind sie technisch fast in allen Dingen identisch. Jeder Depp kann in wenigen Sekunden das Steuergerät auf die US-Version umprogrammieren und damit kundtun,das er ein Persönlichkeitsproblem hat.immer öfter sieht man in letzter Zeit neue PKWs, die mit dauernd leuchtenden vorderen Blinkern herumfahren, also
nach US-Manier.
In dieser Häufung kann ich mir kaum vorstellen, dass es sich jedes Mal um Sondergenehmigungen handelt.
Könnte es sein, dass diese Beleuchtungsart inzwischen allgemein zulässig ist?
MfG Volker
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Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Altopelfreak hat geschrieben:Das könnte so sein. Trotzdem scheint es mir so, daß diese gelben Lichter ebenso nach vorn wie nach der Seite leuchten.
Wenn man bedenkt, daß auch bei vielen älteren Autos die vorderen Blinker um die Kotflügelecken herumgezogen sind, kann
eine solche "Nachrüstung" kaum vorschriftswidrig sein.
Wer kennt die Vorschriften genau? Etwa wieviel Grad Ausstrahlung nach vorn zulässig ist?
Ich jedenfalls wundere mich zunehmend über die immer zahlreicher werdenden "Amis" im Rückspiegel!
Klaus
Die Seitenmarkierungsleuchte darf ganz vorn angebaut sein und auch nach vorne strahlen.(Ich meine mal was von 15 Grad ab Karossenebene gelesen zu haben.Diese darf nicht auch als Blinkleuchte verwendet werden.Es gibt aber gelbe Gehäuse in denen 2 Leuchten sind:Einmal Dauerlicht seitlich und einmal Blinker.Hatten Volvo LKW schon in den 90ern.
Grüße
Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Dem möchte ich widersprechen, die lichttechnischen Einrichtungen (sprich Scheinwerfer, Blinker usw.) z.B. der US und Europa Version unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. In den USA gibt es z.B. weder Leuchtweitenregulierung noch Nebelschlußleuchten, dafür oft rote Blinker hinten. So etwas kann man nicht per Software umprogrammieren. Im Gegenteil: Durch den vermehrten Einsatz moderner LED-Leuchten und CAN-Bus Syteme ist es heute sogar oft unmöglich ohne Zugang zu Hersteller-Informationen ein US-Fahrzeug für den Betrieb in Europa umzurüsten.schreyhalz hat geschrieben:[...]
Ist natürlich nicht zulässig,aber da heute die Fzge für den Weltmarkt hergestellt werden,sind sie technisch fast in allen Dingen identisch. Jeder Depp kann in wenigen Sekunden das Steuergerät auf die US-Version umprogrammieren und damit kundtun,das er ein Persönlichkeitsproblem hat.
[...]
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Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Also das ist doch alles reichlich mysteriös!
Trotz einiger interessanter Antworten scheint es bisher keine Klarheit zu geben. Die Vermutung mit
der eigenmächtigen Umprogrammierung auf US-Beleuchtung, die sich bei drohender Kontrolle wieder umschalten lässt, klingt ja plausibel.
Dennoch scheint es Zweifel daran zu geben.
Erinnert mich an einen Knudsen-Taunus-Fahrer, der Anfang der 80er ständig mit vorderen Dauerblinkern herumfuhr, die sich im Falle drohender Kontrolle
per Geheimschalter abschalten liessen. Obwohl es m.W. den Taunus nie für den USA-Export gab, meinte er auf meinen entspr. Einwand damals, dass diese
Beleuchtung dem Us-orientierten Design des Autos doch gut zu Gesicht stehen würde.
Achtet mal auf den Strassen darauf! In diesem gehäuften Ausmass ist die Erscheinung mit den bislang vorgebrachten Theorien nicht zu erklären. Ich kann mir
auch nicht vorstellen, dass so viele ganz normale Autofahrer sich derart für solche Spezialitäten interessieren und sich infolgedessen so viel Mühe geben, damit
ihr ego aufzupolieren. Da gäbe es gewiss einfachere Möglichkeiten.
Ich tippe eher auf einen serienmässigen Auslieferungszustand, der sich nur noch nicht allgemein herumgesprochen hat.
Tschüss
Klaus
Trotz einiger interessanter Antworten scheint es bisher keine Klarheit zu geben. Die Vermutung mit
der eigenmächtigen Umprogrammierung auf US-Beleuchtung, die sich bei drohender Kontrolle wieder umschalten lässt, klingt ja plausibel.
Dennoch scheint es Zweifel daran zu geben.
Erinnert mich an einen Knudsen-Taunus-Fahrer, der Anfang der 80er ständig mit vorderen Dauerblinkern herumfuhr, die sich im Falle drohender Kontrolle
per Geheimschalter abschalten liessen. Obwohl es m.W. den Taunus nie für den USA-Export gab, meinte er auf meinen entspr. Einwand damals, dass diese
Beleuchtung dem Us-orientierten Design des Autos doch gut zu Gesicht stehen würde.
Achtet mal auf den Strassen darauf! In diesem gehäuften Ausmass ist die Erscheinung mit den bislang vorgebrachten Theorien nicht zu erklären. Ich kann mir
auch nicht vorstellen, dass so viele ganz normale Autofahrer sich derart für solche Spezialitäten interessieren und sich infolgedessen so viel Mühe geben, damit
ihr ego aufzupolieren. Da gäbe es gewiss einfachere Möglichkeiten.
Ich tippe eher auf einen serienmässigen Auslieferungszustand, der sich nur noch nicht allgemein herumgesprochen hat.
Tschüss
Klaus
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Re: Liste Ausnahmegenehmigungen
Moin Moin !
MfG Volker
selbstverständlich werden weder die Leuchten oder die Farben umprogrammiert,aber deren Ansteuerung ! Die Kabelsätze und Steuergeräte sind identisch,nur die Leuchten werden marktspezifisch verbaut.Genauso erfolgt heute die Umprogrammierung nach Anbau einer AHK. Sowohl Hard- als Software hält natürlich jede Vertragswerkstatt für ihre Modelle vor.Auch das Motormanagement wird vielfach durch Umprogrammierung derart geändert,dass verschiedene Leistungsstufen mit ein und derselben "Hardware" zur Verfügung stehen,mit durch nichts zu erklärenden Preisaufschlägen selbstverständlich.Dem möchte ich widersprechen, die lichttechnischen Einrichtungen (sprich Scheinwerfer, Blinker usw.) z.B. der US und Europa Version unterscheiden sich zum Teil erheblich voneinander. In den USA gibt es z.B. weder Leuchtweitenregulierung noch Nebelschlußleuchten, dafür oft rote Blinker hinten. So etwas kann man nicht per Software umprogrammieren. Im Gegenteil: Durch den vermehrten Einsatz moderner LED-Leuchten und CAN-Bus Syteme ist es heute sogar oft unmöglich ohne Zugang zu Hersteller-Informationen ein US-Fahrzeug für den Betrieb in Europa umzurüsten.
MfG Volker