Österreichisches historisches KFZ in Deutscher Umweltzone
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Folgendes habe ich gerade bekommen dazu vom ÖAMTC (das ist der Österreichische Schwesterklub des ADAC, der ist genauso gelb wie der ADAC )-Original Message -From: Oldtimer To: rainer.adam@gmx.at Sent: Wednesday, January 16, 2008 11:44 AMSubject: Befahren von Umweltzonen mit ausländischen OldtimerSehr geehrter Herr Adam, bezüglich Ihrer Anfrage zum Befahren von Umweltzonen mit einem österreichischen Oldtimer, hat sich nach Rücksprache mit den deutschen Kollegen gezeigt, dass in Deutschland die Verordnung zwar bereits in Kraft getreten ist, es aber noch sehr viele Unklarheiten und Probleme bei der Umsetzung gibt. Die Verordnung beinhaltet nun eine generelle Ausnahmeregelung für Oldtimer (gemäß §2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), die ein Kennzeichen nach §9 Abs.1 („H“-Kennzeichen) oder §17 (rotes „07“-Kennzeichen) der Fahrzeug-Zulassungsverordnung führen, sowie Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der EU, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Aber es ist leider noch nicht geregelt wie genau "gleichwertige Anforderungen" definiert sind und wie man diese überprüfen kann. Es wird momentan eine Lösung für dieses Problem gesucht.Sobald wir nähere Informationen darüber haben, gebe ich Ihnen natürlich Bescheid. Mit freundlichen Grüßen Katrin Rittenbacher ÖAMTC Club-Historic & Oldtimer
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HAMMER!!!Schaut doch mal bei der Virtuellen Oldtimer Zeitung um.http://www.voz.at.tt:80Zum Theme "Umweltzonen Deutschland" da wird sogar bezug auf den Beitrag in der Oldtimer-info.de genommen!PS: Der User "YRV" in der "Oldtimer-info.de" bin übrigens ICH
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Österreichisches historisches KFZ in Deutscher Umweltzone
Schaut euch das bitte mal an, ich finde das ist schon fast aberwitzig.Ganz unten ist mein ursprüngliches e-mail an die Polizei in Köln ob ich nun mit einem Österreichischen Oldtimer in eine deutsche Umweltzone einfahren darf, darauf leitet das Polizeipräsidium dies weiter an das Amt des Oberbürgermeisters, der wiederrum leitet es an den Leiter der KFZ Stelle weiter und DER wiederrum antwortet mir das er es schlicht nicht weiß und dass er dazu eine Anfrage an das Ministerium stellen muß.... HAMMER....Ich sag nie wieder was gegen die Österreichische Bürokratie, die deutsche ist um WELTEN dümmer Hier die mails:-Original Message -From: heinz-dieter.schnieders@stadt-koeln.de To: rainer.adam@gmx.at Sent: Monday, January 28, 2008 9:06 AMSubject: AW: Ausländischer Oldtimer in UmweltzoneSehr geehrter Herr Adam,diesbezüglich habe ich das zuständige Ministerium um eine Klarstellung gebeten.Sobald ich näheres weiß, melde ich mich.Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schnieders Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung Zulassungsstelle (Leitung) Max-Glomsda-Str. 4 51105 Köln Tel. 0221/221-26520 Fax: 0221/221-24233 Internet: www.Stadt-Koeln.de ----------------------------------------------------------------------------Von: Hartmann, Andrea Gesendet: Mittwoch, 23. Januar 2008 17:43An: Schnieders, Heinz-DieterCc: Keßler, BrigitteBetreff: WG: Ausländischer Oldtimer in UmweltzoneHallo Herr Schnieders,beigefügt übersende ich Ihnen die Anfrage von Herrn Adam, m.d.B. um kurze Stellungnahme.Desweiteren bin ich mir bezgl. der grundsätzlichen Handhabung \"ausländischer Oldtimer\" nicht sicher inder Handlungsweise, da diese innerhalb unserer Nachbarländer sehr unterschiedlich zu sein seint.Vielen Dank für Ihre Bemühungen.mit freundlichen Grüßen i.A. Hartmann Stadt Köln Der Oberbürgermeister Amt für öffentliche Ordnung - Zulassungsstelle Max-Glomsda-Str. 4 51105 Köln Tel: (0221) 221-21942 Fax: ( 0221) 221-21911 ----------------------------------------------------------------------------Von: Raetz, Michael [mailto:Michael.Raetz@polizei.nrw.de] Gesendet: Mittwoch, 23. Januar 2008 16:04An: Hartmann, AndreaBetreff: WG: Ausländischer Oldtimer in UmweltzoneUnd hier die Oldtimer Anfrage… Mit freundlichen Grüßen M. Raetz ----------------------------------------------------------------------------Von: F Köln Direktionsführungsstelle V Gesendet: Donnerstag, 10. Januar 2008 08:53An: Raetz, MichaelBetreff: WG: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone Gest. 10.01. Schl. ----------------------------------------------------------------------------Von: F Köln Leitungsstab PÖA Gesendet: Donnerstag, 10. Januar 2008 08:47An: F Köln Direktionsführungsstelle VBetreff: WG: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone Mit der Bitte um Beantwortung in eigener Zuständigkeit übersandt. _______________________________________ Andreas Kossiski Polizeipräsidium KölnLeitungsstab – Presse-u.ÖffentlichkeitsarbeitWalter-Pauli-Ring 2-451103 KölnTel.: 0221 / 229 – 2103CN-Pol.: 07-341-2103Mobile: 0173-5434981E-Mail: Andreas.Kossiski@polizei.nrw.de Besuchen Sie uns auch im Internet:www.polizei-koeln.de _______________________________________ ----------------------------------------------------------------------------Von: F Köln Poststelle Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 21:33An: F Köln Leitungsstab PÖABetreff: WG: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone Weitergeleitet durch ZA 131 - Meinhardt - an: PÖA ----------------------------------------------------------------------------Von: Rainer ADAM [mailto:rainer.adam@gmx.at] Gesendet: Mittwoch, 9. Januar 2008 21:18An: info@polizei-koeln.deBetreff: Ausländischer Oldtimer in Umweltzone Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe da eine frage die sie mir hoffentlich beantworten können. Ich besitze ein Fahrzeug (Daihatsu Charade G10 Bj.12/1980 Erstzulassung 09/1981) welches in Österreich ein eingetragenes Oldtimers ist (bei uns nennt sich das \"historisches Kraftfahrzeug\" und ist so auch in den Fahrzeugpapieren eingetragen als \"historisches KFZ\". Ich habe verschieden lautende informationen erhalten, der DEUVET schrieb mir ich dürfe in die deutschen Umweltzonen damit einfahren, sogar von der FIVA habe ich ein schreiben vorliegen (siehe das im Anhang befindliche Dokument \"Nat Report FIVA dt.pdf\" ) und dazu auch ein e-mail welches ich ihnen ebenfalls an dieses e-mail angehängt habe. Jetzt lautet daher meine frage an sie. Darf ich mit einem PKW der in Österreich als Oldtimer zugelassen ist, der aber demzufolge natürlich auch eine Österreichische Zulassung hat und KEIN H- oder 07er Kennzeichen, in die Kölner Umweltzone einfahren? Österreichische wie z.B. auch Schweizer Oldtimer haben KEINE äußeren Kennzeichen die sie eindeutig als Oldtimer erkennbar machen. Da ich im Sommer nach Köln fahren möchte wäre die Antwort für mich sehr wichtig. MFG Rainer ADAMLinienamtsgasse 8/2/8A-1130 Wiene-mail: rainer.adam@gmx.at
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du reitest den Amtschimmel gerne oder tja jetzt siehst was passiert wenn ma aufgrund von öffentlichem druck und für mehr stimmen bei der nächsten wahl auf schnell schnell gesetze erlässt. Keiner hat so recht den Durchblick, und an diversen Ecken treten Mägel auf.oder wie mein Vater einmal sagte:Mit jedem Gesetzt treten auch immer dessen Lücken in Kraft
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Stimmt, ich reite gerne darauf rum *rofl* NEIN, nicht auf der Geisha *gggg*
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-Original Message -From: heinz-dieter.schnieders@stadt-koeln.de To: rainer.adam@gmx.at Cc: andrea.hartmann@stadt-koeln.de ; brigitte.kessler@stadt-koeln.de ; barbara.metzmacher@stadt-koeln.de Sent: Tuesday, February 12, 2008 12:53 PMSubject: AW: Ausländischer Oldtimer in UmweltzoneSehr geehrter Herr Adam,zunächst bitte ich für die verspätete Antwort um Nachsicht.Ich habe in dieser Sache das zuständige Verkehrsministerium um eine Information ersucht, diese habe ich erst jetzt erhalten.Das Ministerium hat mitgeteilt, dass auch ausländische Oldtimer die Umweltzone befahren können, wenn sie die Kriterien erfüllen, die an die im deutschen Zulassungsbereich registrierten Oldtimer gestellt werden. Dies bedeutet, dass die Fahrzeuge mindestens 30 Jahre alt und weitestgehend im Originalzustand sein müssen. Ich unterstelle, dass Fahrzeuge, die im Ausland - hier Österreich/Schweiz - den Oldtimerstatus erhalten, das Kriterium \"Originalzustand\" erfüllen, hinsichtlich des Alters der Fahrzeuge gibt es in den verschiedenen Ländern aber unterschiedliche Regelungen. Es gibt Länder, da wird ein Fahrzeug bereits mit 20 Jahren als Oldtimer eingestuft, andere Länder anerkennen diesen Status erst mit 35 Jahren.In Ihrem Fall - Erstzulassung des Fahrzeuges 09/1981 - bedeutet dies nun, dass das Fahrzeug die Kölner Umweltzone nicht befahren darf.Zu der Frage der äußeren Kenntlichmachung des Oldtimer-Status von ausländischen Fahrzeugen (in Deutschland \"H\"- oder \"07\"-Kennzeichen\" muss die weitere Entwicklung abgewartet und das Handling den Gegebenheiten/Erfordernissen angepasst werden.Die Fahrer/Halter ausländischer Fahrzeuge werden sich gegebenenfalls mit einer Bußgeldanzeige konfrontiert sehen, nach Vorlage der jeweiligen Fahrzeugzulassung, der das Datum der Erstzulassung zu entnehmen ist, wird dieses Verfahren dann einzustellen sein.Für evtl. weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Schnieders Stadt Köln Amt für öffentliche Ordnung Zulassungsstelle (Leitung) Max-Glomsda-Str. 4 51105 Köln Tel. 0221/221-26520 Fax: 0221/221-24233 Internet: www.Stadt-Koeln.de
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Zitat:Die Fahrer/Halter ausländischer Fahrzeuge werden sich gegebenenfalls mit einer Bußgeldanzeige konfrontiert sehen, nach Vorlage der jeweiligen Fahrzeugzulassung, der das Datum der Erstzulassung zu entnehmen ist, wird dieses Verfahren dann einzustellen sein. Ein schlechter Scherz diese Rechtsansicht
so nach dem Motto erst verhängen wie eine Bußgeldanzeige weil das funktioniert für die Behöre immer ohne Risiko und nach der Strafwürdigkeit fragen wir dann später. Nachgeben kann die Behörde immer noch. Auch ohne Risiko.

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Da gebe ich dir absolut Recht... Verteilen wir mal lieber \"knöllchen für alle\" und wenn wir gut drauf sind und du alles beweisen kannst dann VIELLEICHT lassen wir das Knöllchen wieder fallen.....Da könnte man ja jetzt mit der Unschuldsvermutung kommen und sagen \"ihr unterstellt ja zuerst eine Schuld\"....Ich hab auch noch bei der FIVA nachgefragt was die dazu sagen da man mir bereits vorher geschrieben hatte das ich \"ohne probleme in die deutsche Umweltzone einfahren dürfe\".Außerdem trau ich es mich ja fast gar nicht schreiben, aber ich habe heute eine in etwa gleichlautende Anfrage nach Berlin geschickt. Lustig wirds erst wenn Berlin das erlauben würde, Köln es aber verbietet. Dann haben wir die perfekte Bananenrepublik Deutschland gefunden....
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JETZT isses endlich amtlich und somit für alle klar was er zu erwarten hat:-Original Message -From: K.D. (e-mail adresse von mir entfernt)To: Rainer ADAM Sent: Monday, February 18, 2008 11:27 AMSubject: AW: Ausländischer Oldtimer in UmweltzoneSehr geehrter Herr Adam,vom ADAC haben wir nun folgende aktuelle Info (Stand 2/08) bekommen:Freie Fahrt für OldtimerOldtimer mit deutscher Zulassung, die ein \"H\" (historisches) Zulassungskennzeichen bzw. ein rotes\"07\" -er Kennzeichen führen, dürfen im Rahmen einer generellen Ausnahmegenehmigung Umweltzonenauch ohne Plaketten befahren.Diese Ausnahme gilt auch für Oldtimer mit ausländischer Zulassung. Die Fahrzeuge sollten dannähnliche Anforderungen erfüllen, die für die Zuteilung des deutschen \"H\" -Kennzeichens bzw. derroten 07-er Zulassungsnummer gelten. Als Grundvoraussetzung gilt hier ein Fahrzeug-Mindestaltervon 30 Jahren. Zudem muss sich das Fahrzeug in einem guten Erhaltungszustand befinden. Nichtakzeptiert werden unpassende Umbauten, wie z.B. zum \"Hot Rod\".Der Oldtimerstatus eines ausländischen Fahrzeuges wird auch durch den international anerkanntenOldtimer-Fahrzeugpass des Oldtimer-Weltverbandes FIVA (Fédération Internationale des VéhiculesAnciens) belegt. Zu bekommen ist dieser bei den jeweiligen FIVA-Clubs in den entsprechenden Ländern- siehe www.fiva.orgEine Kopie der nationale Zulassungsbescheinigung, aus welcher das Fahrzeugalter ersichtlich ist,sowie ggfs. den FIVA-Pass sollte man im geparkten Fahrzeug deutlich sichtbar auslegen.mfgD.K.ÖAMTC
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HEUTE bekam ich den überhämmer aus Berlin, fast schon zum lachen, wenn es nicht ernst wäre.....-Original Message -From: Umweltzone@SenGUV.Berlin.de To: rainer.adam@gmx.at Sent: Wednesday, February 27, 2008 3:02 PMSubject: AW: Österreichischer Oldtimer in Deutscher Umweltzone?Sehr geehrter Herr Adam, in der novellierten Fassung der Kennzeichnungsverordnung steht, dass Oldtimer (gemäß § 2 Nr. 22 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung) mit H-Kennzeichen oder einem roten Kennzeichen mit der Anfangsnummer 07 ohne Plakette oder ohne Ausnahmegenehmigung in der Umweltzone fahren dürfen. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union, einer anderen Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Türkei zugelassen sind, wenn sie gleichwertige Anforderungen erfüllen. Diese Regelung ist für die österreichische Oldtimer so auszulegen, dass die Bescheinigung Ihres Amtes, das Ihren Oldtimer registriert hat, wahrscheinlich „Amt für Denkmalschutz in Österreich“, die Gleichwertigkeit mit dem H-Kennzeichen nachweist. Insofern kommt ein Fahrzeughalter nicht darum herum, diese Bescheinigung mitzuführen und als Kopie hinter die Windschutzscheibe zu legen.Ich hoffe, Ihnen mit dieser Information weiterholfen zu haben und stehe für Rückfragen gerne zur Verfügung. Ich wünsche Ihnen im Herbst eine gute Fahrt nach Berlin. Mit freundlichen GrüßenIm Auftrag Efthalia NulisSenatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz- III D 23 -Brückenstraße 6, 10179 BerlinTel.: + 49 - 30 - 9025 - 2346Fax.: +49 - 30 - 9025 - 2425efthalia.nulis@senguv.verwalt-berlin.de