Nardi Lenkrad
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- Registriert:Sa 27. Nov 2004, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Bei einem Unfall mit einem unserer alten Schätzchen wird das Lenkrad sicher das kleinste Problem sein Sehe ich auch so Bin aber auch ein Mensch, der beim Fahradfahren keinen Sturzhelm trägt
Nardi Lenkrad
bei nem unfall wird das lenkrad das kleinste problem sein ????warum wohl werden die alten holzlenkräder verboten bzw nicht mehr zugelassen ?richtig ,die splittergefahr bei nem unfall .speziell,wenn die starre lenksäule sich in den innenraum schiebt.und das lenkrad am fahrer zersplittert .so schön wie nardis sind ,würde ich trotzdem (ich habe noch zwei stück)so ein lenkrad nicht montieren .zu meiner eigenen sicherheit.wobei es bei eventuellen schadenersatzansprüchen bei unverschuldetem unfall durch verletzungen durchs zersplitterte holzlenkrad richtig probleme mit versicherungen geben kann .aus sicherheitsgründen besser : die R-sport lederlenkräder von momo mit energieaufnehmenden gitternaben und nabenpolster .sind in buckel,144 und oscar drin .denn ich achte auf meine sicherheit.grüsse uli
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Nardi Lenkrad
Hallo zusammen,ich habe mich in der letzten Zeit intensiver mit Eintragungspflichten beschäftigt und muss wagalaweia recht geben! Die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Volvo sagt lediglich aus, dass man keine technische Bedenken gegen eine Montage hat. Rechtlich bedeutet dies aber, dass sowohl für das Lenkrad, als auch für die Nabe eine Abnahme gemäß §19.2 STVZO erfolgen muss, d.h. ein Tüv-Ingenieur schreibt ein Gutachten, zu welchem die Unbedenklichkeitsbescheinigung mitgebracht wird, die Änderung wird danach seitens Straßenverkehrsamt in die Papiere eingetragen. So ists richtig!Denn die ABE des Lenkrades gilt nicht für den 142!Die unmittelbaren Folgen auf den Fahrer bei einem Crash sind da noch eine ganz andere Frage...Grüße und "easy on the gas pedal"NiklasPS: Das ist wie mit den Reifengrößen, die NICHT in der Fahrzeug-ABE enthalten sind. Um die einzutragen zu lassen (§19.2), braucht man auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung, bzw. Herstellerbescheinigung. Diese dient dann dem TÜV-Ingenieur lediglich als Hilfe bei der Eintragung.Beitrag geändert:21.05.10 15:12:03