neue 5 1/2 zoll felgen für buckel und zone .
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
@ SparElch:oh ja, bitte eine Kopie!Bei mir ist gar keine Felgengrösse eingetragen, allerdings verschiedene Reifengrössen. Ich kann mir also im Prinzip was passendes (technisch sinnvoll natürlich) aussuchen. Mit einer Kopie bin ich dann hoffentlich auf der sicheren Seite wenn mal jemand gezielt nachhakt,Wie ist eigentlich festgelegt, welche Reifenbreite auf welcher Felgenbreite gefahren werden darf? Da gibt es meines Wissens nach doch immer Überschneidungen, oder?Es grüsst derKnutder gerade plant seine 13 Jahre alten Pneus zu ersetzen und über die richtige Grösse grübelt.
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Hallo, wenn auf der Felge 613014 eingeschlagen ist, sollte diese Freigabe von Volvo reichen.Gruss aus dem karnevalistischen RheinlandNorbert
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offiziell reicht eine Freigabe heutzutage nicht mehr, Du brauchst eine ABEdie wird es für die China Plagiate aber wohl kaum geben, zumal deren Importeure offensichtlich kalte Füße bekommen haben
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Hallo zusammen,also bei den Felgen steht dabei "mit Zertifikat vom TÜV Rheinland".Siehe Link.http://www.w-und-g.de/Produk...014_tief ... e.htmGrüße Daniel
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hilft Euch auch nicht wirklich weiter, oder?
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Ich habe heute morgen mit einem Insider gesprochen.Antwort: eine ABE ect. für legales Fahren wird es bei den Nachbau-Kronprinzen wohl auch nie geben.Hilft euch aber wohl auch nicht so weiter Beitrag geändert:15.02.10 11:55:49
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Hey,ne ABE braucht man ja nur wenn die Teile nicht eingetragen sind, oder täusche ich mich da?Bis jetzt hatte ich für Felgen immer eine ABE, ausser das waren zu fette Teile die dann extra Abgenommen werden.Bei meinem 854er mußte ich sogar eine Einzelabnahme machen lassen weil nur Festigkeitsgutachten....(8,5 * 17 ET 13) war etwas weit draussen  .Kann man mit einem Tüvgutachten die Felgen dann nicht eintragen lassen?Grüße Daniel
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Hallo Zusammen, ich möchte nochmal auf einen alten Thread hinweisen: http://volvoniacs.oldtimer-i...ssages.afp?xid=948305Wenn die Felgen von W&G eine ET 15 haben können es eigentlich keine 613014 sein ( ET 10).Der Nachbau wäre dann eine 613017 oder KPZ 6136 B.     GrussNorbert
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				rennelch
 
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leute .ob das hinhaut?ich hab da meine zweifel.auf meinen neuen herstellerbescheinigungen von VCC für die alten felgen 544 bzw 144 ist explizit aufgeführt,das NUR ne abnahme  nach § 19.3 zusammen mit §21 möglich ist.das bedeutet ,das NUR ne einzelabnahme auf die  verantwortung des prüfers geht.ob sich prüfer dann bei erkennbar neuen felgen ohne sonstigen unterlagen  aus dem fenster  lehnen,wage ich zu bezweifeln .nur ne alte nummer auf neuen felgen einschlagen  nützt wohl wenig.ohne herstellermarkierung usw ? denn wohl jeder tüv-prüfer hat schon mal bei zone oder buckel die alten 5 1/2 zoll eingetragen .und weiss ,worauf er achten muss .einzige möglichkeit :felgen mit dieser nummer waren schon früher eingetragen .ansonsten habe ich da heute meine zweifel.wer sie eingetragen bekommt,kann deshalb hier gerne mal nen erfahrungsbericht einstellen .grüsse uli
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Hallo uli,Du spricht also gerade von einem "Fake", einer Replika. Man kann doch nicht einfach ein Original unkontrolliert nachbauen - dann die originalen Bezeichnungen applizieren und erwarten, dass dadurch die originalen Eigenschaften erreicht werden.Dass ist doch genau so, als würde ich eine falsche Rolex kaufen: sieht genauso aus, geht richtig (dank chinesischem Quarzwerk) und das Armband ist auch fast wie das Original - ist aber trotzdem keine Rolex! Und wird nie eine sein und wird nie alle verdeckten(!) Eigenschaften einer Rolex haben.Moment, werden einige sagen, eine Felge ist keine Rolex: - Stück Stahl - platthauen - Löcher in das Felgenbett - Ring drumrum, festschweissen, und fertig.Und warum gibt es dann Röntgeräte in den (deutschen) Felgenfabriken? Und warum sind die Firmen heute alle nach DIN ISO 9100 zertifiziert? Und warum hatten die vor DIN ISO containerweise Ausschuss auf dem Hof?Fragen über Fragen, die jeder heute für sich selbst beantworten muss.GrussJens
			