Steuerpflich bei fahren eines ausländischen Fahrzeugs
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Hallo Ventilo,die Reglung betrifft meines Wissens nur Fahrzeuge die länger als 3 (?) Monate in Spanien sind und da kann ich auch nur für die Kanaren sprechen. In einem deutschen Touristen- und Residenten-Forum tobt gerade ein Meinungskrieg zu diesem Thema (die sind noch besser drauf in Sachen "Streitkultur" als wir hier )GrußGerrit
- piksieben
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Steuerpflich bei fahren eines ausländischen Fahrzeugs
Ich stelle gerade fest, dass die "Hälfte" meiner Nachbarschaft Steuerhinterzieher ist--weil sie in D mit luxemburger Kennzeichen auf ihren Dienstwagen unterwegs sind...
Steuerpflich bei fahren eines ausländischen Fahrzeugs
das macht Sinn, werden doch deutsche Knöllchen in Luxemburg nicht weiter verfolgt
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- Registriert:Fr 19. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Steuerpflich bei fahren eines ausländischen Fahrzeugs
Hallo, äääh: "Steuerhinterziehung"? Meines Wissens ist zur Begriffs-Erfüllung eine ABSICHT erforderlich. Wenn ich aber nun, nachdem ich heute den "fremden" PKW nur 1 Tag fuhr, am nächsten Tag beim Finanzamt formlos aber "orrdäntlich toitsch" eine "steuerliche Erklärung bzw. Anmeldung zur Steuer" vornehme mit der Erwartung, mir für 1 Tag die Steuer zu erheben und die ich dann auch GERNE zahle, dann habe ich NIEMALS eine Steuerhinterziehung begangen! (Es geht doch hier wohl nur um Steuerrecht, und nicht um Verkehrsrecht...?) Jedenfalls hat die Dame bei der EU-Hotline auch heiter reagiert, als ich "typisch deutsch" sagte. Es gibt auch eine EU-Rechtsauskunft: ec.europa.eu/citizensrights. Europäischen Gruß. Rolf(Ergänzung: es mag sicherlich auch Fälle geben, in denen man "irrtümlich" Steuern hinterzogen hat)Beitrag geändert:09.04.10 00:03:00
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Steuerpflich bei fahren eines ausländischen Fahrzeugs
Die deutschen Angehörigen (Freundin, Ehefrau...) der hier stationierten US-Soldaten dürfen die Privatfahrzeuge ihrer amerikanischen Ehemänner/ Freunde/ ... auch NICHT so ohne Weiteres fahren.Als Butch von unserem ehemaligen Schrauberclub ad hoc jemanden brauchte, der seinen Chevy in die etwa vier Kilometer entfernte Schrauberbude überführt, hat er sofort und vehement abgelehnt als ich mich anbot - sowohl ich als auch er würden große Schwierigkeiten bekommen, wenn die deutsche oder die US-Militärpolizei (und damit dann auch wieder die deutsche) das zufällig mitbekommen hätte. Eine Probefahrt in einem absolut original erhaltenen 69er Camaro RS durfte ich 2001 AUSSCHLIESSLICH auf dem geschlossenen Gelände des WAAF-Flugpatzes machen, nach vorheriger Anmeldung bei der MP. Zusatz für Rolf:Viel habe ich in Baurecht damals nicht gelernt, aber eins hat uns der Dozent immer wieder klar gemacht: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Daß das keine unumstößliche Tatsache ist (Verbotsirrtum), ist mir klar. Aber die Beweisführung dürfte doch relativ schwierig sein, genauso wie bei der Entlastung nach dem Auffinden von kinderpornographischen Dateien auf Computern (und ja, das KANN tatsächlich auch absolut rechtschaffenen, ordentlichen, moralisch gefestigten Menschen unwissentlich passieren)
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Steuerpflich bei fahren eines ausländischen Fahrzeugs
@ Simon: meine Beiträge beziehen sich NUR auf "EU-Fahrzeuge". Also ist VERKEHRS-rechtlich wegen der Freizügigkeit nix einzuwenden; das mit der "steuerlichen Erkärung" ans Finanzamt, meinetwegen auch im Voraus, habe ich ja oben schon dargestellt. Jedenfalls wäre ich auf einen Steuerbescheid neugierig. Gruß. Rolf