Getönte Scheiben
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- wokri
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- Registriert:Do 18. Jul 2002, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Heute im GT:"Getönte Scheiben nur hinten erlaubtGetönte Folien für die Autoverglasung, besonders bei jüngeren Fahrern meist tiefergelegter Automobile beliebt, sind nur auf den hinteren Scheiben zulässig, nicht aber auf den vorderen Seitenscheiben. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. In Autotuning-Foren im Internet sorgt das Göttinger Urteil für Diskussionen.Anlass des Verfahrens war die Klage eines Göttinger Autofahrers. Die Stadt hatte den Mann aufgefordert, die Folie an den vorderen Seitenscheiben seines Autos zu entfernen und das durch die Vorlage eines entsprechenden Nachweises zu belegen. Für den Verwaltungsakt wurde der Autofahrer mit 20 Euro Gebühr zur Kasse gebeten.Sowohl gegen die Anordnung als auch gegen den Gebührenbescheid setzte sich der Mann zur Wehr. Seine Argumente: Zum einen sei er im Besitz einer allgemeinen Bauartgenehmigung für die beanstandete Folie, zum anderen beeinträchtigten die Folien nicht die Sicht auf die Außenspiegel. Zudem habe der Tüv die Folien bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen seines Wagens nie beanstandet.All das vermochte das Gericht nicht zu beeindrucken. Laut Straßenverkehrszulassungsordnung, führten die Richter aus, „müssen Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein“. Die allgemeine Bauartgenehmigung für die Folien, die der Autofahrer ins Feld geführt hatte, schränke die Verwendung auf die Innenseite von Fahrzeugscheiben ein, die für die Sicht des Fahrers nicht von Bedeutung sind, ein. Dies aber treffe auf die vorderen Seitenscheiben nicht zu.Auch dass der Tüv die Folien nie beanstandet habe, helfe nicht weiter: Dass die Rechtswidrigkeit der Verwendung der Folien nicht aufgefallen sei, „ersetzt weder eine allgemeine Bauartgenehmigung noch eine Einzelgenehmigung“.Der behördliche Gebührenbescheid in Höhe von 20 Euro für die Entfernungsanordnung sei ebenfalls zulässig: Innerhalb des Gebührenrahmens von 14,30 bis 286 Euro sei die Behörde an der Untergrenze geblieben."Fickfolie nein Danke!
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- Registriert:So 30. Jan 2005, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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"Zudem habe der Tüv die Folien bei den regelmäßigen Hauptuntersuchungen seines Wagens nie beanstandet."Ein Argument,daß auch hier im Forum gelegentlich vorgebracht wird.Daß ist aber in der Regel nichts Wert wie man sieht."Auch dass der Tüv die Folien nie beanstandet habe, helfe nicht weiter: Dass die Rechtswidrigkeit der Verwendung der Folien nicht aufgefallen sei, ersetzt weder eine allgemeine Bauartgenehmigung noch eine Einzelgenehmigung“.Ich liebe so klare Worte.Grüße
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In der Tuning-Szene werden Name und Station des TÜV-Prüfers schon mit Summen im vierstelligen Bereich gehandelt...
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Mein Vater fuhr jahrelang mit einem Jeep aus USA import herum, bis er von einer Autobahnstreife "rausbegleitet" wurde.Neben der Ordnungsstrafe musste er sofort im beisein der Beamten die Folie in einer Werkstatt kostenpflichtig entfernen lassen.Hätte das vorher mal der TÜV bemängelt wär es wesentlich billiger geworden.GrußNorbert
unnötiges Wissen: Trüffelschweine fressen wärend ihrer Ausbildung Trüffel im Wert von 15000€
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Zitat:Original erstellt von uwm121 am/um 26.11.09 23:22:04Ich liebe so klare Worte....@ Ulrich:... nun, ich warte schon sehnsüchtig auf gewisse Einwände eines gewissen Verwaltungsspezialisten, daß hier die Ordnungsmacht mal wieder gegen eigene Gesetze verstossen hätte.... Chris.Beitrag geändert:27.11.09 11:54:06
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Hallo, gar nicht so schlimm, wie Ihr befürchtet: wenn das nicht der StVZO entspricht, ist es eben trotz TÜV §29 nicht rechtmäßig geworden. Allerdings hätte ein "Normalbürger" im Bußgeldverfahren insbesondere bei zeitnaher TÜV-Abnahme gute Chancen mit der Einrede des "Verbotsirrtums", so dass er die Dinger lediglich entfernen müsste und das Verfahren eigentlich eingestellt werden würde. Unvoreingenommenen Gruß. Rolf
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.... na bitte !!