Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Hallo, also die Regelung, daß ein verlorenes/gestohlenes Kennzeichen aufgeboten/für ungültig erklärt und gesperrt und für das Fahrzeug ein neues erteilt wird, ist nicht neu. Das war schon 1971 so, als ich mal 8 Monate in einer Kfz.-Zulassungsstelle arbeitete. Das ist auch, im Gegensatz zu manch anderer Vorschrift, noch nachvollziehbar. Aber richtig seltsam wurde es, als ich letzten Sommer mal ein Kennzeichen kurz vor meinem Dorf mitten auf der Straße fand. Ich fuhr damit zur Polizeistation, hin und zurück 14 km, dachte ich gebe das einfach ab und die geben es dem Besitzer zurück, damit der den ganzen Zirkus eben nicht hat.Von wegen; erst mal stand ich 5 Minuten wie ein Bettler vor der Tür, bis ich "gnädig" eingelassen wurde. Dann wurde ich im Kasernenhofton aufgefordert, meinen Namen, Anschrift etc. anzugeben. Kein Wort des Dankes - nichts, auch später nicht von dem Kennzeichenverlierer, dem ich eine Menge Geld und Lauferei gespart habe. Was sind das nur alles für Menschen?Sollte ich nochmals sowas finden, liegt es mir lange gut!Gruß Joachim
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Hallo, wie heißt denn die "Regelung"?? Ich erwarte für Verwaltungshandeln immer eine RECHTSGRUNDLAGE und kein Brauchtum von Amtspersonen. Gruß. Rolf
Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Hallo,selbstverständlich gab und gibt es dafür eine RECHTSGRUNDLAGE (Regelung eben, wie man auf deutsch auch dazu sagt!). Oder glaubst Du allen Ernstes, daß das seit Jahrzehnten ohne eine solche so gehandhabt wird? Und wenn Du diese Regelung/Rechtsgrundlage nicht kennst und auch nicht findest, dann empfehle ich, dazu einen Rechtsanwalt zu befragen. Gruß Joachim
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Hallo, verwaltungsinterne "Regelungen" von "Subsidiaritätsproleten" sind niemals eine RECHTS-Grundlage. Das sind nur die (BUNDES)-FZV mit evtl. Ausführungsbestimmungen und Urteile Oberster Gerichte wie BGH. Da ist nix zu finden. Genau wie die "H-Anforderungen" keine VORSCHRIFT sind. Ich ducke NIEMALS vor Beamten insbesondere unter A15. Und in diesem Staat ist es schon seit über 100 Jahren so, dass (nicht nur) mindere Amtspersonen daneben liegen. Das letzte Beispiel war die Kilometerpauschale, wo es üble Versager bei den Bundestagsausschüssen waren. Nicht umsonst springe ich bei den meisten BGH/BVerfG-Urteilen vor Begeisterung in die Höhe, wenn sie die Voristanz-Primitivlinge ausgebremst haben. Gruß. Rolf
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§ 5 StVG lesen und nicht hier herum lallen, würde ich empfehlen!
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Hallo, genau da steht nix von einer neuen Kennzeichen-NUMMER, sondern für eine "neue AUSFERTIGUNG" eines abhanden gekommenen Kennzeichens, also durchaus mit gleicher NUMMER!! Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung wird auch keine neue Fahrgestell-NUMMER gefordert. Radikal definiereneden Gruß. Rolf
Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Selbstverständlich steht da "neues Kennzeichen beantragen" und das heißt nicht das neue Stück Blech als solches, denn das braucht man nicht beantragen, sondern es wird halt neu geprägt, z.B. bei Beschädigung. Neues Kennzeichen = neue Buchstaben-/Zahlenkombination, weil die alte für ungültig erklärt und eine Zeit lang gesperrt wird. Die gesetzliche Regelung ist ebenso klar wie uralt, auch wenn es ein "Oldierolli" nicht begreifen kann oder will. Gruß Joachim
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Hallo, da können wir wohl noch Jahre um die Auslegung streiten: man verliert ja nicht ein Kennzeichen als NUMMER, sondern als BLECH!! Die Diskussion wurde ja ähnlich schon mal wegen "Urkundenfälschung" bei Überkleben mit Folie geführt, wo dann der BGH (hier dann andersrum) entschied, dass der INHALT nicht verändert wurde und es somit keine Fälschung sei. Genau so ist es auch bei Aufbringen einer echt aussehenden Fantasie-Plakette mit "Landkreis Wunderland" als "Notmaßnahme" bei Ersatz-Kennzeichenblech, was keine U-Fälschung sein könnte, sondern nur eine TÄUSCHUNG der Exekutivorgane. Nicht überzeugten Gruß.Rolf
- Th. Dinter
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
....aber, daß Du bei Beamten ab A15 duckst, spricht auch nicht gerade für Dich, Rolf.... grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
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Verlust eines Kennzeichens......und nun?
Ist doch schön, er duckt vor Postdirektor.Cheershealdok