Brauche mal Rat: Betriebskostenabrechnung...
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
Richtig ist, erst einmal die Unterlagen intensiv durchgehen und dann das Ergebnis prüfen.Die Kosten für Außenanlagen dürfen umgelegt werden, aber keine Neuen Pflanzen. Womit eine derartige Erhöhung begründet wird ist interessant. M.E, kaum zu machen.Die Hausmeisterkosten sind erfahrungsgemäß JEDES Jahr gleich, es sei den, dass die Lohnkosten erhöht wurden. Damit scheinen auch diese Kosten prüfenswert zu sein.Hat vielleicht bei Euch der Verwalter gewechselt bzw. derjenige , der die Abrechnungen erstellt hat?Ich vermute, dass es sich um eine Eigentumsanlage handelt, liege ich richtig? Dann ist zu vermuten, dass die Abrechnung Positionen enthält, die zwar der jeweilige Eigentümer , nicht aber der Mieter zu tragen hat.
Beste Grüße aus der Wesermarsch
Brauche mal Rat: Betriebskostenabrechnung...
Noch etwas zum Klarstellen: Die Kosten für die PFLEGE der Außenanlagen dürfen umgelegt werden, also Dinge wie Dünger, Gifte und Lohnkosten. Keine Pflasterarbeiten, neue Rosen oder ä.
Beste Grüße aus der Wesermarsch
