Ich habe ein Verständnis Problem
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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- Registriert:So 4. Jun 2006, 16:28 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von Tripower am/um 14.05.08 09:03:40Wen die Polizei für den "Schuldigen" oder Unfallverursacher hält, ist rechtlich völlig unbeachtlich und spiegelt nur die persönliche (unmaßgebliche) Meinung und Einschätzung des aufnehmenden Beamten wider.Dem zu Folge sollte dann jemand, den ein Polizist für den mutmaßlichen Unfallverursacher hält, auch nur unter Vorbehalt ein Ticket (Bußgeld oder OWi weiß ich jetzt nicht) annehmen oder dies ganz verweigern - oder? Ronald1958
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Eine "Mitwirkungspflicht" in Form der Annahme besteht nur bei Verwarnungen (bis € 40,-). Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes ist nämlich "freiwillig" und hat keine weiteren Folgen, z.B. in Form von Punkten in Flensburg. Deshalb fragen die Beamten in aller Regel auch:"Sind Sie mit einer Verwarnung in Höhe von x € einverstanden?".Verweigert man allerdings die Annahme (und Zahlung) der Verwarnung, so wird regelmäßig ein Bußgeldverfahren eingeleitet, was grundsätzlich zu höheren Kosten führt. Deshalb ist man grundsätzlich gut beraten, eine Verwarnung (wenn auch vielleicht zähneknirschend) zu akzeptieren. Ein zivilrechtliches Schuldanerkenntnis ist damit nicht verbunden!Tripower
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- Registriert:Sa 31. Mär 2001, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo,Ein Verwarnungsgeld wird angeboten, wenn der Satz unter 40 Euro liegt. Eine Ablehnung oder aber eine Zahlungsunfähigkeit vor Ort führt nicht zu einer Erhöhung, da das Angebot in diesem Fall schriftlich erfolgt. Erst Ablehnung bzw. Widerspruch führt dann zu einem Bußgeldverfahren, welches dann höhere Kosten verursacht.Wenn Vor Ort ein Verwarnungsgeld bezahlt wird, dann ist der Verwaltungsakt abgeschlossen und das Geld ist weg auch wenn sich später herausstellt, daß der Polizeibeamte den Sachverhalt anders gesehen hat.Viele Grüße Stöffi
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HalloHeute hat mich meine Versicherung Angerufen, und mir Mitgeteilt das der gestürtzte Motorradfahrer, über seinen Anwalt Forderungen an meine Versicherung stellt, bezüglich der Reparatur seines Motorrades.Ich habe dann dem Anrufer den Vorgang geschildert wie dieser war, dann war es ihm auch Unverständlich wieso Forderungen bestehen sollen.Bin gespannt wie es weiter geht.Was meint ihr?Freundliche Oldtimer GrüsseErhard
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Ich stell mir gerade vor, ich muss auf der Autobahn bremsen, weil vor mir ein LKW Blödsinn macht und das Auto "hinter meinem Hintermann" kommt dadurch ins Schleudern...So ähnlich stell ich mir deinen Fall auf meine Verhältnisse übersetzt vor...Der hinter mir fahrende, wenn der sich wegen meiner Bremsung erschreckt hat... das würde ich ja noch verstehen, wobei selbst da noch kein Grund für irgendeine versicherungstchnische Geschichte wäre...Aber der noch weiter hinten? Der geht mir doch am A... vorbei, wenn der nicht rechtzeitig bremsen kann. Beim nächsten mal wird der berühmte in China umgefallene Reissack verdonnert, weil in Berlin sich eine Oma erschreckt hat...Ich vermute mal, der wills jetzt wissen und versuchts einfach mal. Womöglich ist er auf Dich sauer, weil du nicht unter die Räder gekommen bist und er dafür jetzt einen Schaden hat (Hatte er den nicht schon vorher?)Ich würde mich nicht zu sehr aufregen wegen so einem Kasperl. Auch wenn es unnötig Stress verursachen kann
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Zitat:Original erstellt von Balilla38 am/um 21.05.08 19:37:12Bin gespannt wie es weiter geht.Was meint ihr?Wenn der Motorradfahrer seine vermeintlichen Forderungen weiterverfolgt, wird er Deine Versicherung - die sich vermutlich weigern wird zu zahlen - und auch Dich, auf Schadensersatz verklagen. Du selbst brauchst Dich i.d.R. um nichts zu kümmern, da Deine Versicherung das für Dich erledigt. Wenn Du eine Klageschrift zugestellt bekommst, dann setze Dich aber auf jeden Fall mit Deiner Versicherung in Verbindung und frage, ob Du mitvertreten wirst!Das Gericht entscheidet dann, ob der Anspruch zu recht besteht oder nicht. Wenn ja, muß Deine Versicherung zahlen (und Du wirst hochgestuft), wenn nicht, dann nicht. Allerdings kann ich mir nach Deiner Schilderung nicht vorstellen, daß Deine Versicherung zahlen muß.GrußTripower
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HalloDanke für eure Meldungen.Ist schon beruhiegend die Stellungsnahmen zu diesem Fall.Werde Entspannd Abwarten wie es weiter geht.Werde euch auf jeden Fall Informieren.Sonnige Oldtimer GrüsseErhard
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So einen Unsinn hört man selten....hat sich erschrocken und ist gestürzt.... Albern und damit kommt er nicht durch.GrußWilly
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Also ich denke mal, du brauchst dir keine Sorgen machen. Meiner Ansicht nach hast du dich völlig richtig verhalten. Die Überlegung wäre für mich höchstens, wen ich als Hauptverursacher sehen würde, den Lkw-Fahrer, weil er die ganze Straßenbreite blockiert hat, oder die beiden gestürzten Kradfahrer, da diese ja offenbar mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs waren.Allerdings bin ich entsetzt über das Verhalten der einschreitenden Beamten (ich bin selber Polizist), dass sie dich als Verursacher sehen. Aber das gibt es leider auch in meiner Behörde, so Kollegen, die keinen Bock haben und sich deshalb nur halbherzig anhören, was die Unfallbeteiligten aussagen.Unterm Strich kapieren die dann den Unfallhergang nicht (waren ja nicht dabei) und schreiben eine komplett fehlerhafte Anzeige...
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HalloAlso dem LKW Fahrer würde ich keine Schuld anlasten, denn dieser war gerade im Begriff an Parkenden PKWs vorbei zu Fahren, kurz vorm einscheren, das dieser die Strassenbreite brauchte ist eben so, deswegen habe ich ja auch Gebremst.MfGErhard