Ich habe ein Verständnis Problem

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Balilla38
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Beitrag von Balilla38 » Fr 9. Mai 2008, 14:49

HalloGestern fuhren ein Kollege und Ich mit unseren Motorrädern durch eine enge Ortschaft mit ca 25-30KM, in einer Unübersichtlichen rechts Kurve kam mir als erst Fahrender ein LKW entgegen der die ganze Fahrbahn brauchte, aus diesem Grunde musste ich stärker Bremsen, um nicht mit dem LKW zusamen zu Stoßen.Mein Kollege hinter mir ist erschrocken, und mit seinem Motorrad ca. 7 Meter hinter mir gestürzt.Jetzt kommts was ich nicht Verstehe.Hinter meinem Kollegen mit ca. 5 Meter Abstand ist nochmal ein Motorradfaher gestürzt, der nach seinen Angaben ebenfalls erschrocken ist.Es kam die Polizei und stellte die Frage an den letzten Motorradfahrer, ob dieser Strafantrag gegen mich Stellen möchte weil ich so Stark Gebremst habe. Hätte ich nicht gebremst wäre ich mit dem LKW zusammen gestoßen.Der letzt gestürzte war an beiden Knie verletzt weil er keine Schutzkleidung trug, wir fahren immer mit Lederkombi.Nach Rückfrage bei der Polizei was das soll, bekam ich die Antwort, das Recht hat ein Verletzter. (Der Fahrer hat Unterschrieben das er kein Strafantag stellt.) Danke für eure Rückmeldungen.Erhard

Rainer
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Beitrag von Rainer » Fr 9. Mai 2008, 15:29

Meinem Verständniss nach ist dass das gleiche wie wenn er dir oder deinem Hintermann reingefahren wäre.. (-> ER schuld).Es spielt keine Rolle wie stark du gebremst hast, da gabs doch diesen lustigen Satz in der Fahrschule von wegen "auf sicht fahren" bzw. die Geschwindigkeit ist so zu wählen das jederzeit innerhalb der eingesehenen Strecke das Fahrzeug sicher zum Stillstand gebracht werden kann. Und GENAU DAS hat er eben nicht getan, abgesehen davon dass es saudumm ist ohne Lederkombi Motorrad zu fahren, aber das ist was anderes.Er (der verletzte) muß einen Grund angeben warum er verletzt wurde und da hier kein Fremdverschulden vorliegt hätte er auch das nicht unterschreiben müssen dass er keinen Strafanstrag stellt.Natürlich gibts immer wieder Leute die auch in so einem Fall vor Gericht ziehen, aber da du keinen Schaden hattest UND vor allem auch keinen "Kontakt" mit dem 3. Motorradfahrer kannst du dem sehr gelassen entgegen sehen....

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Balilla38
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Beitrag von Balilla38 » Mo 12. Mai 2008, 09:00

HalloEs ist schon Seltsam was sich manche Leute ausdenken.Gestern hat sich mein Kollege gemeldet, und mir berichtet das der letzt gestürzte Motorradfahrer seine Sache einem Anwalt übergeben hat.(Tel Mitteilung)Denn sein Motorrad sei beschädigt, und er wolle diesen Schaden bezahlt haben.Kann dieser ohne erkenntlichen Grund gestürzte Motorradfahrer wirklich Forderungen stellen. Rät ein Anwalt nicht zur Einstellung dieser Angelegenheit.Gilt die Unterschriebene Verzichtserklärung nicht. Sonnige Oldtimer Tage wünschtErhard

daggi5
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Beitrag von daggi5 » Mo 12. Mai 2008, 11:40

Hallo,hättest Du grundlos stark gebremst, was Du ja nicht hast, wärst Du Schuld und der Hintermann könnte Schadenersatz verlangen.Da Du ja aber nachweislich (Zeugen) verkehrsbedingt abbremsen musstest, ist die Sache natürlich klar, der Hintermann ist selber Schuld.Allerdings sind Recht haben und Recht bekommen immer zwei paar Schuhe.Vielleicht ist der Hintermann ja Stadtrat in Mannheim auf privater Ausflugstour und behauptet steif und fest, da vorne sei kein LKW gewesen...Glücklicherweise muss er ja klagen, wenn er was will, und nicht Du, kannst Dir ja mal die Begründungen in seinem Schreiben durchlesen.Es gibt immer wieder Deppen, die ihr eigenes Fehlverhalten auf andere Abwälzen wollen.Viele GrüßeGerd

ROLAND
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Beitrag von ROLAND » Mo 12. Mai 2008, 13:04

Erhardaus deiner geschilderten Situation ergibt sich folgendes:heute noch gefragt in der Th-Prüfung zur erlangung des Führerscheinswie muß man die Geschw. auf schmalen(auch Ortsdurchfahrten) und unübersichtlichen(Kurve) Straßen wählen ??So, dass man innerhalb der HALBEN ÜBERSEHBAREN STRECKE halten kann !!Und der SICHERHEITSABSTAND beträgt 1sec ist also bei Tempo 30 mindestens 9 Meterund wenn er bei so geringer Geschw. sein Fz nicht beherrscht, ist wohl eine Fahrprobe mit MPU angebracht(als Argument wenn es sich um ein Kind auf der engen unübersichtlichen Straße gehandelt hätte)Armer Anwalt der ihm hier zur Klage rät, es könnte schlimm für seinen Mandanten enden.ROLAND KARLSRUHEPS: bei weiteren Fragen, melde dich

fridolin
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Beitrag von fridolin » Mo 12. Mai 2008, 21:58

Zitat:HalloEs ist schon Seltsam was sich manche Leute ausdenken.Gestern hat sich mein Kollege gemeldet, und mir berichtet das der letzt gestürzte Motorradfahrer seine Sache einem Anwalt übergeben hat.(Tel Mitteilung)Denn sein Motorrad sei beschädigt, und er wolle diesen Schaden bezahlt haben.Kann dieser ohne erkenntlichen Grund gestürzte Motorradfahrer wirklich Forderungen stellen.Rät ein Anwalt nicht zur Einstellung dieser Angelegenheit.Gilt die Unterschriebene Verzichtserklärung nicht.Sonnige Oldtimer Tage wünschtErhardHallo,Es gibt immer wieder Anwälte, die auch an den unsinnigsten Klagen Geld verdienen. Da Du Verkehrsbedingt gebremst hast ist es Sache der Nachfolgenden, durch angemessenen Abstand richtig zu reagieren. Es gibt absurde Urteile aber hier ist das wohl klar. Und so unsinnig das Verhalten der Polizei auch war, hier hilft es Dir sogar. Aber wenn hier eine Sitzungsgebühr zu verdienen ist, dann wird es wohl auch einen Termin geben.Viel ErfolgFridolin

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Beitrag von Doroma » Di 13. Mai 2008, 10:57

Durch diverse behämmerte Gerichtsurteile, die Verkehrsteilnehmern eine Mithaftung schon durch die pure Existenz ihres Fahrzeugs oder ihre Teilnahme am Straßenverkehr auferlegten, wurde diesem Schwachfug erst Tür und Tor geöffnet! Ich habe gerade ein Urteil in der Zeitung gefunden, das eine gegenteilige Aussage zum Inhalt hat:Stürzt eine Inline-Skaterin wegen eines über die Straße verlegten Gartenschlauchs und verletzt sich hierbei, hat sie dennoch keinen Schadensersatzanspruch gegenüber den Eigentümern des anliegenden Grundstücks. Laut Experten ist ein Gartenschlauch im Durchmesser von einigen zentimetern ein geringfügiges und für jedermann klar erkennbares Hindernis. Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 5 W 15/08 Ronald1958

Frank the Judge
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Beitrag von Frank the Judge » Di 13. Mai 2008, 13:05

Zitat:Original erstellt von Balilla38 am/um 12.05.08 09:00:53Gestern hat sich mein Kollege gemeldet, und mir berichtet das der letzt gestürzte Motorradfahrer seine Sache einem Anwalt übergeben hat.(Tel Mitteilung)Denn sein Motorrad sei beschädigt, und er wolle diesen Schaden bezahlt haben....Gilt die Unterschriebene Verzichtserklärung nicht. Hallo Erhard,bei der im ersten Post genannten Strafanzeige handelt es sich um die strafrechtliche Seite. Die hat nichts mit dem Schaden an dem Motorad zu tun. Das ist rein privatrechtlich.Jeder darf eine Strafanzeige stellen. In Deinem Fall wird das wohl als "fahrlässige Körperverletzung" an den Staatsanwalt weitergeleitet. In solchen Fällen gibt es in der Regel erst mal keine Verhandlung, sondern der Staatsanwalt stellt Dir einen Strafbefehl zu, wenn er der Meinung ist, dass Dich Schuld trifft. So ein Strafbefehl richtet sich ein wenig nach Deinem Einkommen, ist in der Regel aber zwischen 500 und 2.000 Euro angesiedelt. Wenn Du so ein Schreiben bekommst, kannst Du dagegen Einspruch (oder Widerspruch) einlegen. Dann folgt auf jeden Fall eine Verhandlung.Wenn der Staatsanwalt das so sieht wie wir hier im Moment, werden die Ermittlungen gegen Dich eingestellt.Wenn der Gegner die Schäden an seinem Fahrzeug ersetzt haben will, so muß er das Deiner Versicherung melden. Die wird nicht zahlen - und er muß klagen. Eben privatrechtlich.

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Beitrag von Balilla38 » Di 13. Mai 2008, 18:24

HalloErstmal Danke für eure Mitteilungen.Aber wie die Stellungsnehmer sehe ich diese Angelegenheit auch, was kann ich dafür, das ein Motorradfahrer ca. 12 Meter hinter mir Stürtzt, da zwischen war noch mein Kollege, das ich Bremsen musste ist ja klar, sonst wäre ich mit dem LKW zusammen gestoßen, und das kann wohl nicht der Sinn der Sache sein.Warten wirs ab was Geschied, werde auf jedenfall berichten.Sonnige Oldtimer Tage, und viiiiiiel Spaß dabei.Erhard

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Beitrag von Tripower » Mi 14. Mai 2008, 09:03

Vor allem wird immer die Rolle der Polizei bei solchen Unfallereignissen überschätzt!Wen die Polizei für den "Schuldigen" oder Unfallverursacher hält, ist rechtlich völlig unbeachtlich und spiegelt nur die persönliche (unmaßgebliche) Meinung und Einschätzung des aufnehmenden Beamten wider.Daß der Polizeibeamte den Geschädigten gefragt hat ob er Strafantrag stellt, ist ein ganz normales Prozedere, denn das amtliche Umfallformular erwartet an der entsprechenden Stelle ein Kreuzchen bei "ja" oder "nein".Wie Frank schon zutreffend ausgeführt hat, sind die zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche (Reparaturkosten, Schmerzensgeld, etc.) und die straf- bzw. ordnungsrechtlichen Sanktionen (Bußgeld) zwei Paar Schuhe und haben grundsätzlich nichts miteinander zu tun.Es liegt zudem in der Natur des Menschen, für jedes Unglück, was einem widerfährt, die (Mit-)Schuld bei einem anderen zu suchen. Insofern wundert es mich nicht, daß der gestürzte Fahrer daran denkt, daß er vielleicht gar nicht (alleine) schuld ist und einen Teil seines Schadens von einem anderen Unfallbeteiligten ersetzt bekommen kann. Mir werden solche Ansinnen auch regelmäßig von Mandanten angetragen. Natürlich klärt man diese darüber auf, daß die Erfolgsaussichten minimal, bzw. nahe Null sind. Oft bestehen die Mandanten aber darauf, daß es zumindest mal versucht wird (die Rechtsschutzversicherung zahlt ja ...).GrußTripower
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