Norm für Spielgeräte

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BUMI45
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Beitrag von BUMI45 » Mi 16. Apr 2008, 10:14

Moin, für einen öffentlichen Spielplatz hat eine Gruppe von Bastlern eine Reifenschaukel gebaut. 200kg hält das Teil im schwingenden Zustand aus. Nun hat der verantwortliche Bürgermeister verständlicherweise Probleme mit der Abschätzung der Sicherheit. Der meiner Meinung nach zuständige Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) versteckt sich wie erwartet hinter dem TÜV. Ich meine, dass der TÜV vorhandene Normen anwendet. Wenn der das kann, kann ich das auch. Weder TÜV noch GUV nennen mir solche Normen - sollte von Euch jemand diesbezügliche Kenntnisse haben? Dank für Mühe, Gruß, Burgfried

hs1056
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Beitrag von hs1056 » Mi 16. Apr 2008, 16:55

Moin,google doch mal nach DIN EN 1176, vielleicht hilft Dir das weiter.Gruß, Helmut

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Do 17. Apr 2008, 09:48

Burgfried, kann es sein, dass du das System solcher Abnahmen/Prüfungen nicht verstanden hast?Die GUV kann solche Abnahmen nur machen, wenn sie als Prüfstelle für Spielplatzgeräte zugelassen ist. Wenn nicht, dann nicht.Der TÜV wendet natürlich die Normen an (so es denn welche für das Gerät gibt), weil dadurch eine Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Anforderungen angenommen wird.Und was der TÜV kann, kannst du noch lange nicht! Du besitzt vermutlich werder das erforderliche Wissen und nochweniger die notwendige Prüftechnik. Was du aber auf keinen Fall besitzt, ist eine Akkreditierung als Prüfstelle. Ich gehe mal davon aus, dass solche Geräte eine Baumusterprüfung bzw. Einzelabnahme benötigen.Spielplatzgeräte sind von der 88/378/EWG im Anhang I der Richtlinie explizit ausgenommen. Das Thema CE und auch die EN 71 gelten damit nicht für Spielplatzgeräte.Die Frage ist, um was für ein Spielgerät es sich handelt. In Frage kommen grundsätzlich mal das GPSG, die EN 1176 Teil 1 - 11, die EN 1177 und die EN 12572 Teil 1 - 3.

BUMI45
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Beitrag von BUMI45 » Do 17. Apr 2008, 11:50

Moin, Oldsbastel, ich gehe davon aus, das System von Abnahmeprüfungen verstanden zu haben. Ob in diesem Falle eine Prüfung einer zugelassenen Prüfstelle nötig ist, sollte mir der GUV schon sagen können. Wenn das nicht der Fall sein sollte, kann jeder prüfen, der sich für sachkundig (ich weiß, dafür gibt es einen neuen Begriff, der fällt mir nicht ein) hält. Das entbindet die Aufsichtsorganisation nicht von einer kritischen Kontrolle der durchgeführten Prüfung. In meiner praktischen Zeit gab es mehrere Fälle in denen sich die amtlichen Prüfer korrigieren mussten (auch TÜV-Leute).Das ist auch nicht verwunderlich, weil diese Leute im Ruch der Unfehlbarkeit stehen und deshalb um Gutachten zu Dingen gebeten werden, von denen sie erst mal wenig Ahnung haben. Das ist auch ein Vorteil, weil sie dann alles erst mal infrage stellen und auch Sachen kritisch hinterfragen, die der Fachmann als immer zutreffend abgehakt hat. Diesen Vorteil sehe ich hier auch für mich Wenn ich nun Normen für ein Gerät finde und ich nachweisen kann, dass das Gerät die Anforderungen dieser Norm erfüllt, kann ich erst mal davon ausgehen, dass das Gerät sicher ist.Ich werde versuchen, Zugang zu den von Dir genannten Unterlagen zu bekommen - mal sehen, ob ich fündig werde.Dank für Eure Hilfe, Gruß, Burgfried

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Beitrag von oldsbastel » Do 17. Apr 2008, 12:26

Du meinst die befähigte Person, die aber aus dem Arbeitsschutz (speziell der BetrSichV) kommt. Das ist aber nicht jede x-beliebige Person, sondern in den relevanten TRBS sind die Anforderungen an die Qualifikation genau beschrieben.Die GUV ist eine Unfallversicherung. Spielende Kinder auf einem öffentlichen Spielplatz sind bei ihr nicht versichert, eingeschriebene Schüler in einer öffentlichen Schule hingegen schon. Ergo dürfte die GUV für den Spielplatz als Unfallversicherung nicht zuständig sein. Anders sähe das vermutlich bei den gleichen Spielgeräten auf dem Pausenhof in einer Schule aus. Nun ist die GUV aber keine Arbeitsschutzbehörde, sondern eine Unfallversicherung.Der richtige Ansprechpartner dürfte das bei euch zuständige Staatliche Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik sein.Beitrag geändert:17.04.08 12:31:34

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Beitrag von Doroma » Do 17. Apr 2008, 12:56

Kommt denn niemand auf das am meisten naheliegende?Die Gemeinde stattet doch bestimmt in eigener Regie Spielplätze aus und betreibt sie. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung der Sicherheit. Dann soll Dir der Herr Bürgermeister auch sagen können, wie das normaler Weise abläuft! Oder ist ihm das ob der zahlreichen Fassanstiche bei Vereinsfesten entfallen?

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Beitrag von oldsbastel » Do 17. Apr 2008, 13:20

Du wirfst hier ein paar Dinge durcheinander:- Das eine sind die Beschaffenheitsanforderungen an die Spielplatzgeräte, die der Hersteller (hier die Bastelgruppe) im Rahmen des erstmaligen Inverkehrbringens zu erfüllen hat und- das andere ist die regelmäßige (sicherheitstechnische) Prüfung durch den Betreiber (hier die Kommune).Das eine hat mit dem anderen erstmal nichts zu tun. Die erstmalige Prüfung im Rahmen des Inverkehrbringens ist Sache des Herstellers. Die Kommune wird aber wohl eher keine Spielplatzgeräte herstellen und damit auch nicht als Hersteller auftreten wollen. Mit der Erstprüfung hat sie also nichts zu tun, wohl aber natürlich mit der Sicherheit des Spielplatzes als Gesamtsystem.Die außerdem notwendigen Folgeprüfungen der Spielgeräte führt der Bürgermeister mit Sicherheit nicht durch. Es sollte mich auch wundern, wenn er überhaupt eine Ahnung davon hat, wie eine solche Prüfung abläuft.Beitrag geändert:17.04.08 13:28:24

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Beitrag von Doroma » Do 17. Apr 2008, 18:11

Wie Burgfried erwähnt hat, hält die Schaukel im schwingenden Zustand 200 kg aus. Da haben also nicht einfach Leute drauf los gewerkelt, sondern es war mindestens eine(r) mit Ahnung dabei. Da hat sich jemand Gedanken gemacht über statische und dynamische Kräfte und seine Erkenntnisse bei der Konstruktion einfließen lassen.Wer da für die Überprüfung der Sicherheit vor der Inbetriebnahme zuständig ist, entzieht sich meiner Kenntnis, aber wenn der Bürgermeister den Oberbedenkenträger gibt, sollte er zumindest jemanden in seinem Rathaus kennen, der das weiß. In diese Richtung zielt meine Bemerkung mit den Fassanstichen - solche BM gibt's zuhauf.In meinen Augen schwingt in der Frage auch der Unmut darüber mit, dass solche Initiativen der Bürger durch solche Bürokratie im Keim erstickt werden. "So ein Sermon, leckt uns (zensiert), das war das erste und letzte Mal!" Ronald1958

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Beitrag von oldsbastel » Fr 18. Apr 2008, 10:59

Zitat:Original erstellt von Doroma am/um 17.04.08 18:11:16In meinen Augen schwingt in der Frage auch der Unmut darüber mit, dass solche Initiativen der Bürger durch solche Bürokratie im Keim erstickt werden. "So ein Sermon, leckt uns (zensiert), das war das erste und letzte Mal!"Das hat mit Bürokratie nichts zu tun. Der Gesetzgeber will im Produktrecht - und darum geht es - aus gutem Grund, dass bei gefährlichen Produkten ein unabhängiger, entsprechend qualifizierter Dritter einen Blick drauf wirft. Je gefährlicher das Produkt und je geringer das gesellschaftlich akzeptierte Restrisiko, desto genauer muss der Blick sein. Im Fall von Spielzeug und Spielgeräten akzeptiert die Gesellschaft im Allgemeinen kein Restrisiko, zumal es hier häufig um Klein- und Kleinstkinder geht.Ich möchte dich erleben, wenn dein Kind querschnittsgelähmt ist, weil die Schaukel zusammengebrochen ist. "Die Querschnittslähmung ist schon ok. Schließlich wäre der bürokratische Aufwand durch eine externe Prüfung sonst zu groß geworden." Vermutlich wärst du dann der erste, der nach dem Henker für den Hersteller oder den Bürgermeister ruft.Beitrag geändert:18.04.08 11:13:15

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Beitrag von Vette58 » Fr 18. Apr 2008, 12:32

Hier hat es ein paar weitere Informationen und Ansprechpartner.GrußUli

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