Fehllieferung und Warenrückgabe
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- oldsbastel
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Wenn ich mich richtig erinnere, dann ist doch der Lieferant bei einer Fehllieferung von Waren - in diesem Fall wurde zuviel geliefert - für den Rücktransport organisatorisch und finanziell verantwortlich, oder hat sich daran etwas geändert?Rechnungen des Lieferanten über die zuviel gelieferte Ware müssen durch den Kunden nicht bezahlt werden, oder? Er muss nur die Ware unbeschädigt herausgeben, wenn sie denn abgeholt wird, stimmts? Für den Fall, dass sie plötzlich erst nach geraumer Zeit abgeholt werden soll: Wie lange muss die Ware nach Lieferung / Erhalt der Rechnung durch den Kunden aufbewahrt werden?Beitrag geändert:27.06.07 19:56:17
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- Registriert:Mi 10. Jan 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Fehllieferung und Warenrückgabe
Hallo,es kommt darauf an, ob Mehr- oder Minderlieferungen in den AGB als vereinbart gelten.Dies ist z.B. bei Produktionen der Fall, bei denen ein punktgenaues Produzieren nicht möglich ist. Druckerzeugnisse als Beispiel.GrußThomas
- oldsbastel
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Fehllieferung und Warenrückgabe
Hier geht es darum, dass der Händler mir einfach zuviele Kartons ins Auto geladen hat, ohne das es jemand gemerkt hat. Der Inhalt je Karton war größer als bei üblichen Verpackungsgrößen. Jetzt hat er natürlich bei mir angerufen, ob ich iihm die zuviel gelieferte Ware wieder vorbeibringen kann. Das kann ich ja geren machen, wenn es auf dem Weg liegt. Allerdings komme ich nur selten dort vorbei und ich fahre nicht aus Langeweile 50 km hin und zurück und investiere dazu noch 1-11/2 Std. meiner Arbeitszeit, nur weil er mir zuviel eingepackt hat. Er kann sich die Kartons aber natürlich gerne abholen. Das Beste war dann natürlich die Tatsache, dass er mir jetzt die zuviel gelieferte Ware in Rechnung gestellt hat. Die Rechnung werde ich natürlich nicht bezahlen. Das habe ich ihm auch schon mitgeteilt.
- Sierra
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Fehllieferung und Warenrückgabe
Hallo Burkhard, faxe ihm, damit er es schriftlich hat, daß Du ihm die Kartons zur Abholung zur Verfügung stellst und zieh sie von der Rechnung ab. Oder, wenn Du die Kartons sowieso irgendwann brauchen kannst, handele einen Sonderpreis, Rabatt, Skonto, Valuta aus, dann sind beide Seiten glücklich. GrußMichael
- Brummi
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- Registriert:Mi 9. Mai 2007, 10:41 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Fehllieferung und Warenrückgabe
Hallo Oldsbastel,die Rechnung nicht bezahlen, geht natürlich auch nicht.Ich würde ihm die bestellte Menge bezahlen und würde ihm schriftlich mitteilen, daß die zuviel gelieferte Menge zur Abholung bereit steht.Viele GrüßeHarald
- oldsbastel
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Fehllieferung und Warenrückgabe
Um Missverständnissen vorzubeugen: Die bestellte Menge wurde bereits bar gegen Rechnung bei Abholung der Ware bezahlt. Es geht nur um die Nachberechnung der zuviel gelieferten Ware. Er hat auf der Rechnung sogar betätigt, dass die Fehllieferung sein Verschulden war. Da ich die Kartons in Zukunft nicht mehr brauche, kann er sie gerne abholen. Die Frage ist, wie lange muss ich die Kartons aufbewahren?Beitrag geändert:28.06.07 09:38:15
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- Registriert:Mo 9. Okt 2000, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Fehllieferung und Warenrückgabe
Hallo Oldsbastel,wenn auf der Rechnung, Lieferschein etc., die Du bei der Abholung bekommen hast, nur die bestellte Ware steht, ist es das persönliche Pech des Lieferanten, wenn er mehr eingeladen hat. Er muß erstmal die Mehrlieferung nachweisen (wie?). Allein das wird für ihn nicht ganz einfach sein, da er nur Deine nehme ich an telefonische Aussage (wahrscheinlich ohne Zeugen) dazu hat. Solltest Du die zuviel gelieferte Ware wieder rausrücken, ist es eine Kulanz Deinerseits und er muß selbstverständlich sehen wie er die Ware zurückbekommt ohne Dich zu belasten.Sollte aber die Rechnung/Lieferschein, die Du bei der Abholung bekommen hast, die gesamte gelieferte Ware enthalten, bist Du natürlich der Dumme. Aber ich nehme an so ist es nicht.Du kannst dem Verkäufer eine angemessene Frist setzen, in der er Gelegenheit hat die zuviel gelieferte Ware bei Dir abzuholen. Ich denke 4 Wochen sind angemessen. Alles andere (z.B. Zurückbringen, Rücksendung per Post/Fracht (frei, unfrei) ist Kulanz Deinerseits.GrußJosefBeitrag geändert:28.06.07 09:42:38Beitrag geändert:28.06.07 09:46:39
- oldsbastel
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Fehllieferung und Warenrückgabe
Zitat:Original erstellt von Josef Eckert am/um 28.06.07 09:38:45Sollte aber die Rechnung/Lieferschein, die Du bei der Abholung bekommen hast, die gesamte gelieferte Ware enthalten, bist Du natürlich der Dumme. Aber ich nehme an so ist es nicht.So ist es auch nicht. Die Originalrechnung weist nur die tatsächlich bestellte Menge aus. Ich habe ihm aber schon gefaxt, dass er die übrigen Kartons abholen kann.
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Fehllieferung und Warenrückgabe
Hallo Oldbastel,zahle die Originalrechnung pünktlich. Ein Vertrag über die zuviel gelieferte Ware ist nicht zustande gekommen, da eine gegenteilige Willenserklärung (Dein Fax) Deinerseits vorliegt.Alles andere ist sein Problem.GrußJosef
- Brummi
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Fehllieferung und Warenrückgabe
Zitat:Original erstellt von Josef Eckert am/um 28.06.07 09:38:45Er muß erstmal die Mehrlieferung nachweisen (wie?). Allein das wird für ihn nicht ganz einfach sein, da er nur Deine nehme ich an telefonische Aussage (wahrscheinlich ohne Zeugen) dazu hat. Solltest Du die zuviel gelieferte Ware wieder rausrücken, ist es eine Kulanz Deinerseits und er muß selbstverständlich sehen wie er die Ware zurückbekommt ohne Dich zu belasten.Hallo Josef,Deine Meinung kann ich nicht teilen. Wenn man ehrlich durchs Leben gehen will, kann es nicht Kulanz meinerseits sein, wenn ich zuviel gelieferte Ware heraus rücke, das wäre für mich eine Selbstverständlichkeit. Das ich nicht verpflichtet bin, die Ware zurück zu bringen ist schon ok. Eine Aufbewahrungspflicht von 4 Wochen würde meinem Rechtsempfinden nicht widersprechen.Viele GrüßeHarald