Wieder was rechtliches : Was kann da auf einen zukommen ?
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
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- Registriert:Mo 7. Jun 2004, 00:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Hi TomWenn der Geschädigte bereits rechtliche Schritte eingeleitet hat (davon stand nichts in Deiner Schilderung des Falles), dann könnte es wahrscheinlich teuer werden.Natürlich haben dann Polizei und wohl auch die Saatsanwaltschaft die Pflicht, sich darum zu kümmern.Dann kommen auch die erwähnten Zeugen mit ins "Spiel".Es ist aber immer noch fraglich, um welche Art von "leerstehendem Haus" es sich gehandelt hat.Wurde das Objekt gewaltsam aufgebrochen (dann sieht es böhse aus für die Kids), oder war es eine Ruine, die schon seit langem ungenutzt, unbeaufsichtigt und vor Allem UNGESICHERT da steht ?Im ersten Fall kommt zum Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung (vergleichsweise harmlose Delikte) noch der versuchte schwere Raub dazu (Einbruch).DAS ist ein anderes Kaliber in der Rechtssprechung und könnte/dürfte schwerwiegende Folgen haben.....Hierzu kann ich aber, aufgrund mangelnder Sachkenntniss nichts sagen. Fakt ist, die Kids haben sich selbst und ihren Eltern keinen Gefallen getan, mit diesem Unfug.Wenn es auf Einbruch hinausläuft und sie daraufhin verknackt werden, haben sie quasi ihre finanzielle Freiheit (Kreditwürdigkeit) lebenslang verspielt (von der eingetragenen Vorstrafe mal abgesehen).Selbst eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht ist ein lebenslanger Klotz am Bein.Wenn der Geschädigte will, kann er sich auch seine "Ruine" auf Elternkosten wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen.Was das bedeutet möchte ich mir gar nicht vorstellen...... Je nachdem, wie verhärtet die Fronten sind, würde ich das Gespräch mit dem Geschädigten suchen.Wenn es so ist , daß Jeder jeden kennt und man noch miteinander reden kann (ohne Anwälte), würde ich dieses versuchen.Ansonsten sieht die Rechtslage "wahrscheinlich" recht eindeutig aus und es WIRD teuer für die Kids und ihre Eltern.Ich fürchte, das war kein dummer Jungenstreich... Alle diese Aussagen sind selbstverständlich ohne Gewähr und stellen nur meine persönliche Meinug dar. Ich übernehme weder fachliche, noch juristische Gewährleistungen gegenüber realen juristischen Personen, oder Sachverhalten.Lieben Gruß,Danny
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Oh - je, wenn ich hier immer die selbsternannten Juristen höre und lese, sträuben sich mir regelmäßig die Haare.Also:Es gibt sog. "Antragsdelikte", die nur dann verfolgt werden, wenn der geschädigte Strafantrag (oder "Anzeige") stellt - oder wenn die Staats- oder Amtsanwaltschaft das "besondere,öffentliche Interesse" bejaht. Hierzu gehören z.B. Hausfriedensbruch, einfache und fahrlässige Körperverletzung, "Haus- und Familiendiebstahl" (also im engen Familienkreis)und ähnlich minderschwere Delikte.Daneben gibt es die "Offizialdelikte". Das ist praktisch der ganze Rest und der wird von Amts wegen verfolgt, sobald die Strafverfolgungsbehörde (Polizei, StA) davon Kenntnis erhält. Hierzu gehört in jedem Fall Brandstiftung (auch versuchte)! Hier hat es der Geschädigte also nicht (mehr) in der Hand, die Verfolgung der Straftat zu verhindern."Raub" (§ 249 StGB) oder "Schwerer Raub" (§ 250 StGB)und "schwerer Diebstahl" (§ 243 StGB) und Wohnungseinbruchdiebstahl (§ 244 StGB) sind völlig verschiedene Tatbestände.Zitat:Original erstellt von Danny am/um 15.06.07 00:37:10Wenn es auf Einbruch hinausläuft und sie daraufhin verknackt werden, haben sie quasi ihre finanzielle Freiheit (Kreditwürdigkeit) lebenslang verspielt (von der eingetragenen Vorstrafe mal abgesehen).Selbst eine Bewährungsstrafe nach Jugendstrafrecht ist ein lebenslanger Klotz am Bein.Wenn der Geschädigte will, kann er sich auch seine "Ruine" auf Elternkosten wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzen lassen.Sorry - aber das ist gnadenloser Unsinn!!!Zitat:Original erstellt von Danny am/um 15.06.07 00:37:10Hierzu kann ich aber, aufgrund mangelnder Sachkenntniss nichts sagenDazu fällt mir das Zitat von Dieter Nuhr ein: "Wenn man von etwas keine Ahnung hat, lieber mal ..."GrußTripower
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Hallo Gerrit,danke für Deine Einschätzung. War ich ja doch schon etwas auf der richtigen Spur. Ähnliche Textpassagen hatte ich auch gefunden im Netz.Nun bin ich dann gespannt, wie die Sache wohl ausgehen wird. Das erste Mal ist es jedenfalls nicht, daß sowas in der Richtung passiert ist. GrüßeTom
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 14.06.07 16:27:13... muß man natürlich die Arbeitssicherheit berücksichtigen.Geht doch! Außerdem schreibst du jetzt 100 x "muss", damit du es endlich lernst!
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Ich hoffe nicht, Burkhard, daß René sich die neue Rechtschreibung aneignet! Ich schreibe auch "muß" so wie es sich gehört.Viele Grüße,MarioBeitrag geändert:15.06.07 19:05:23
- Sierra
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Ja, so muß es sein!
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 15.06.07 19:01:53Viele Grüße,MarioDon Mario - so viel Zeit muss sein!
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Baciami la mano
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Hallo, ich hoffe, dass Tripower nochmals klar stellt, dass das mit der Haftung der Eltern im Wesentlichen Unsinn ist, da das nur bei Vernachlässigung der Aufsichtspflicht in Betracht kommen kann. Da die Kids über 14 waren, müssen die Eltern wohl nicht mehr a' la Schäuble überall hinterher schnüffeln. Und eine Haftung wegen Folgen "heute üblicher" Erziehungsmethoden ist rechtlich nicht vorgesehen, denn dann wären die Gerichte noch überlasteter. Gruß. Rolf
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von osbourne68 am/um 15.06.07 20:31:15Baciami la mano Red' Teutssch ... Kerl!