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fridolin
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Beitrag von fridolin » Di 5. Jun 2007, 23:24

Hallda bringt jemand im Badezimmer einen Handtuchhalter an und trifft mit der Schraube die Stromleitung so dass das Ding unter Strom steht. Die eigene Frau bleibt dran hängen und hat später noch mit Lähmungserscheinungen zu tun. Deshalb montiert der gute Mann einen neuen Handtuchhalter an anderer Stelle und benutzt den "gespannten" einfach nicht mehr. Der Nachmieter kennt das Problem nicht, kommt aus der Dusche, bekommt einen Schlag und ist tot. Das Gericht entscheidet, dass den Vormieter gegenüber dem Nachmieter keine Verantwortung trifft, da er den ja nicht kannte. Nu bin ich platt.Mit spannungsvollen GrüßenFridolin

Hurvinek
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Beitrag von Hurvinek » Di 5. Jun 2007, 23:27

Ja! Oder so.....

fridolin
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Beitrag von fridolin » Di 5. Jun 2007, 23:32

Aber wehe die TÜV-Plakette ist abgelaufen

BJ43
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Beitrag von BJ43 » Di 5. Jun 2007, 23:43

Zitat:Original erstellt von fridolin am/um 05.06.07 23:24:19Hallda bringt jemand im Badezimmer einen Handtuchhalter an und trifft mit der Schraube die Stromleitung so dass das Ding unter Strom steht. .. Deshalb montiert der gute Mann einen neuen Handtuchhalter an anderer Stelle und benutzt den "gespannten" einfach nicht mehr.... Mit spannungsvollen GrüßenFridolin Ja hätt`er ihn weiterbenutzen sollen? Beitrag geändert:05.06.07 23:46:28

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mi 6. Jun 2007, 08:47

Zitat:Original erstellt von fridolin am/um 05.06.07 23:24:19Das Gericht entscheidet, dass den Vormieter gegenüber dem Nachmieter keine Verantwortung trifft, da er den ja nicht kannte. Nu bin ich platt.Kann ich auch nicht so ganz verstehen. Zumindest hätte er m.E. den Vermieter informieren müssen.

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Beitrag von commocruiser » Mi 6. Jun 2007, 10:03

Zitat:Original erstellt von fridolin am/um 05.06.07 23:24:19.... und benutzt den "gespannten" einfach nicht mehr.Bitte?Der hat den unter Strom stehenden Halter hängen lassen?Da fällt mir dann nur "in den Knast" zu ein...Chris

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Beitrag von Tripower » Mi 6. Jun 2007, 11:36

O weh - wieder so lückenhafte Teil-Informationen.Weswegen war der "Vormieter" vor Gericht? Ging es um zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des "Nachmieters", bzw. seiner Erben oder um strafrechtliche Vorwürfe (z.B. einer fahrlässigen Tötung)?Das macht schon mal einen erheblichen Unterschied!GrußTripower
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Beitrag von Gordini » Mi 6. Jun 2007, 12:06

Langsam, es ist nicht so einfach wie es scheint. Stellt euch mal folgendes vor. Der jetzige Mieter setzt den Handtuchhalter absichtlich unter Strom und will so seine mittlerweile alt gewordene Ehefrau gegen eine frische, junge knackige tauschen. Die alte kriegt einen Schlag und ist weg. Der jetzige Mieter geht zum Hausbesitzer und sagt, du, du hast den Handtuchhalter nicht überprüft und deshalb bist jetzt schuld am Tod meiner Frau. Der Vermieter sagt: Du bist nicht ganz dicht, soll ich alles anpacken und nachprüfen ob da irgendwo ein Handtuchhalter unter Strom gelegt wurde? ! Es bestand doch kein Grund den Handtuchhalter nachprüfen zu müssen. Das Ding hang nicht krumm, an einer Schraube aus der Wand und eine undefinierbare Strippe war auch nicht sichtbar.Also, der Vermieter ist unschuldig.Der Vermieter ist nicht für das Tun des Vormieters verantwortlich obwohl der Vormieter eine Gefahrenquelle geschaffen hat.Der Vormieter kann das natürlich alles abstreiten und damit argumentieren, dass er die Wohnung im ordentlichen Zustand an den Vermieter übergeben hat, fertig!So müsste das sein, glaube ich, oder? GrüßeChristoph

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Beitrag von Gordini » Mi 6. Jun 2007, 12:12

Tripower, kann man ihn nach §13 StGB verknacken?Christoph

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Beitrag von Brummi » Mi 6. Jun 2007, 15:16

Ich kann ehrlich gesagt, an das was da beschrieben wurde, nicht glauben, es sei denn, die Verkabelung stammt aus dem vorigen Jahrhundert.(Ich meine jetzt nicht 1999)Wenn bei den heutigen Sicherheitsvorschriften ein Handtuchhalter mit einer Schraube in ein Kabel geschraubt würde, würde sofort der FI-Schalter auslösen. Gerade für Badezimmer sind ganz schnell schaltende FI-Schalter vorgeschrieben, die lösen bereits aus, selbst wenn das Kabel stromlos ist und Phase mit Erdleitung verbunden wird. Auch wenn die Schraube nur in das Phasekabel eindringt und Strom fliesst, löst der FI-Schalter sofort aus, da eine Differenz entsteht zwischen dem Strom, der bei Phase abgeht und beim Nullleiter ankommt.Ist vielleicht nicht ganz fachmännisch ausgedrückt, aber ich bin auch kein Elektriker.Viele GrüßeHarald

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