Bürgschaft bei Erbschaft?
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Frage an die Juristen unter uns:Geht eine Bürgschaft, die ein Verstorbener für den Kredit eines Dritten unterschrieben hat, automatisch auf die Erben über, oder ist die Bürgschaft mit dem Tod des Unterzeichners hinfällig?
Bürgschaft bei Erbschaft?
Mit der Beantwortung solcher Fragen verdienen die Juristen unter uns ihr Geld! Mit advokatischem GrußTripower
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Bürgschaft bei Erbschaft?
Google ist dein Freund.Zwei flüchtige Treffer, die irgendwie mit deiner Frage zusammenhängen - vielleicht liest du mal hier weiter:http://forum.jurathek.de/sho...howthrea ... II.htmlDer zweite Link besagt u.a.:"Bürgschaftsvertrag wird vererbtDer Erbe wird dann zum Bürgen, es sei denn er tritt die Erbschaft nicht an."Die Prüfung und Recherche, ob und inwieweit das immer und in jedem Einzelfall zutrifft, solltest du aber schon selbst vornehmen.Vielleicht wäre das Forum unter erstgenanntem Link ja eine gute Adresse, um die Frage zu stellen und eine profunde Antwort zu erhalten. Und falls hier mal wieder ein "Jurist" eine kfz-spezifische Fachfrage stellt, empfehle ich denjenigen, die mit Kfz berufsmäßig ihr Geld verdienen, sich beizeiten an die Antwort unseres Juristen oben zu erinnern! So longS.Beitrag geändert:12.04.07 12:21:40
Bürgschaft bei Erbschaft?
Hallo oldsbastel,wenn die Bürgschaft mit dem Tod des Bürgen erlöschen würde, wäre das natürlich klasse für die Erben, leider ist es aber nicht so.Das Vermögen geht nach §1922 BGB als Ganzes auf den Erben über, d.h. der Erbe übernimmt auch die Verpflichtungen des Erblassers und muß zahlen, wenn der Dritte bei der Rückzahlung des Kredites ausfällt. Je nach Höhe des Kredites kann es also ratsam sein, die Erbschaft auszuschlagen, wobei es wiederum ein paar Formalien und Fristen zu beachten gibt.Frank
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Bürgschaft bei Erbschaft?
Frank:so ähnlich habe ich das schon vermutet. Meine Mutter ist vor Kurzem gestorben. Bei dem ganzen Theater mit Erbschaft usw. haben allerdings weder ich noch meine Schwester daran gedacht, dass es eine Bürgschaft meiner Mutter gegenüber einem Dritten gab, den ich zwar kenne, mit dem ich aber sonst weder verwandt noch verschwägert bin. Aufgefallen bzw. eingefallen ist mir die Bürgschaft erst jetzt wieder, nachdem die Bank jetzt einen Erbschein von mir haben will. Die Bürgschaft ist zwar nicht allzu hoch (mittlerer 4-stelliger Bereich), aber dennoch habe ich natürlich keine gesteigerte Lust, in eine Bürgschaft einzutreten, mit der ich nichts zu tun habe - zumal das nicht die einzige Nerven aufreibende Baustelle aufgrund der Erbschaft ist. Über Nacht bin ich zum Mitbesitzer eines Hauses in der Ex-DDR geworden (ein Albtraum!), wobei ich früher schon immer gehofft hatte, dass dieser Kelch an mir vorüber geht. Jetzt habe ich das Ding leider am Backen ...Beitrag geändert:12.04.07 13:29:19