suche freie Fotos ohne Schutzrechte

... Alles, ausser Oldtimer

Moderatoren:oldsbastel, Tripower

ChevysMaster85
Beiträge:1538
Registriert:Fr 21. Mai 2004, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
suche freie Fotos ohne Schutzrechte

Beitrag von ChevysMaster85 » Di 6. Feb 2007, 12:29

Zitat:Original erstellt von motocoupe am/um 06.02.07 11:22:28[quote]Original erstellt von Tripower am/um 06.02.07 10:52:05Nur ganz kurz zur rechtlichen Erläuterung:...allerdings muß er u.U. noch Persönlichkeitsrechte der auf den Fotos dargestellten Personen beachten.Aha!Wenn ich nun ein Foto von jemandem veröffentliche, auf dem ..dieser alleine abgebildet ist, dann kann’s Ärger geben!? Wenn ich der Person aber einen schwarzen Balken über die Augen mache, so wie in Zeitungen oft zu sehen, ist das dann legitim?Also so nicht? http://imageshack.us Und so? http://imageshack.us Wie sieht es aus, wenn auf dem Foto noch zwei weitere Personen zu sehen sind. Gilt dann das Persönlichkeitsrecht auch noch für die einzelne Person?Gruß, motocoupé [/quote]....und mal angenommen die Fotos wären zu sehen und ich würde das hier mit Fotos zitieren??? Verstosse ich dann auch gegen das Urheberrecht...vermutlich ja....

Benutzeravatar
Gerrit
Beiträge:1505
Registriert:Mo 4. Nov 2002, 01:00
Wohnort:Berlin
Kontaktdaten:

suche freie Fotos ohne Schutzrechte

Beitrag von Gerrit » Di 6. Feb 2007, 12:51

hatte ich schon mal geschrieben:Kunsturheberrechtsgesetzes (KunstUrhG)§ 22Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte und die Kinder des Abgebildeten, und wenn weder ein Ehegatte noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.§ 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.Quelle: http://www.sakowski.de/skrip...skripte/ ... .htmlViele GrüßeGerrit@Ole,ist meine Nachricht angekommen?

Benutzeravatar
Tripower
Beiträge:2670
Registriert:Do 28. Jun 2001, 00:00
Wohnort:Hofheim am Taunus
Kontaktdaten:

suche freie Fotos ohne Schutzrechte

Beitrag von Tripower » Di 6. Feb 2007, 12:57

Rechtlicher Hintergrund ist das "Recht am eigenen Bild". Ausgenommen von "Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens", wie z.B. Politiker oder Prominente, kann jeder selbst entscheiden, ob Bilder von ihm veröffentlicht werden oder nicht. Deshalb kann sich jeder, der auf einem veröffentlichten (also einer Vielzahl von Personen zugänglichen)Bild erkennbar ist, gegen so eine Veröffentlichung und Verbreitung wehren (Abmahnung, Schadensersatz, Unterlassungsklage).Ausnahmen bestehen, wenn die dargestellten Personen nur "Beiwerk" zu dem eigentlich im Vordergrund stehenden Motiv sind. Die Grenzen sind allerdings fließend und oftmals nicht genau definierbar, so daß grundsätzlich immer Vorsicht und Zurückhaltung geboten ist.Die Genehmigung des Urhebers oder der dargestellten Person zur Verbreitung und Veröffentlichung kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Allerdings muß der Verwender des Bildes im Streitfall beweisen können, daß er zur Verbreitung/Veröffentlichung berechtigt war. Deshalb ist eine schriftliche Einverständniserklärung mit Unterschrift immer das sicherste Mittel. Zudem sollte der Urheber in dieser Erklärung auch bestätigen, daß wirklich er selbst Urheber des Bildes - und dies frei von Rechten (z.B. exklusiven Verwertungsrechten) eines Dritten ist.Es ist also alles nicht so ganz einfach. Zwar gilt hier wie überall "wo kein Kläger, da kein Richter", aber wenn sich doch jemand wegen der Verletzung eigener Rechte meldet, wird das ganze regelmäßig richtig teuer!Wenn man sicher gehen will, versucht man den Urheber oder den Inhaber der exklusiven Verwertungsrechte eines Bildes herauszubekommen und holt von dort die schriftliche Erlaubnis zur eigenen Verwendung ein.GrußTripower
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!

ChevysMaster85
Beiträge:1538
Registriert:Fr 21. Mai 2004, 00:00
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable

suche freie Fotos ohne Schutzrechte

Beitrag von ChevysMaster85 » Di 6. Feb 2007, 13:06

Vielen Dank für die Informationen! @Gerritleider ist nichts angekommen, ich habe dir eine Mail über deine Homepage geschickt.Grüße, OleEdit: Sorry, war doch angekommen...nur im anderen Rechner...Beitrag geändert:06.02.07 12:30:40

Antworten
[phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable