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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mo 22. Jan 2007, 20:02

Man erkläre mir bitte die Verhältnismäßigkeit ... StGB §206 Verletzung des Post-oder Fernmeldegeheimnisses(1) Wer unbefugt einer anderen Person eine Mitteilung über Tatsachen macht, die dem Post-oder Fernmeldegeheimnis unterliegen und die ihm als Inhaber oder Beschäftigtem eines Unternehmens bekannt geworden sind, das geschäftsmäßig Post-oder Telekommunikationsdienste erbringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.StGB §328 Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,………(2) Ebenso wird bestraft, wer……3. eine nukleare Explosion verursacht oder4. …

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Gordini
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Beitrag von Gordini » Mo 22. Jan 2007, 21:31

Hallo Oldsbastel, du willst doch nicht etwa.....?!Im § 328 wird die abstrakte Gefährlichkeit einer nuklearen Explosion schon tatbestandlich.Werden durch diese Tat z.B. Gewässer, Boden, Menschen usw. geschädigt, ist nicht mehr dasStrafmaß des § 328 maßgebend sondern das Strafmaß des § 330, „ bis zu zehn Jahren“.Beim § 206 ist auf das besondere Vertrauensverhältnis abzustellen.Hier wird eine konkrete Vertrauenssituation missbraucht die Existenzen gefährden könnte.Hier liegt eine Überschneidung der Höhe der Strafmaße vor.GrüßeChristoph

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oldsbastel
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Beitrag von oldsbastel » Mo 22. Jan 2007, 21:58

Zitat:Original erstellt von Gordini am/um 22.01.07 20:31:43Hallo Oldsbastel, du willst doch nicht etwa.....?!.... Briefe aufreissen? Nein! Dennoch ... auch bei 10 Jahren scheint mir die Verhältnismäßigkeit doch etwas fragwürdig ....

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