Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
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Zitat:Original erstellt von Josef Eckert am/um 29.05.2006 09:19:10geh mal zum örtlichen Bauamt. Normalerweise helfen die gerne und geben Auskunft und Beratung GrußJosef"Sprechen Sie mit Ihrem Architekten"...Es gibt aber auch nette Leute beim Baumamt---, müssen ja nicht alle so sein wie in einem gewissen Amt.GrüßeTom
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Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
Hallo Helmut,Chris (Tingeltangelbob) hat doch eine Halle bei München gefunden. Teil´ sie doch mit ihm, dann hast Du Ruhe!GrußFrank
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Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
Ui des wär was eine Halle ich mail in an.. Gruas Helmut und Danke für den Tipp
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Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
Hallo, nochmal zur "Brennbarkeit": ich wüsste nicht, dass die Inneneinrichtung von PKW 's unbrennbar sein muss. Und darf also in Garagen stehen. Und wenn die Sitze AUSBAUE und dort lagere, sind die plötzlich gefährlich? HAHA! Und Luftbewegeung/Vorhang: wenn der Vorhang nicht vollständig abdichtet, ist trotzdem noch genug Durchlüftung da, nur die Luft-GESCHWINDIGKEIT nimmt zu. Physik; Venturi-Effekt. Gruß. Rolf
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Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
Es heisst in der Garagenverordnung:Zitat:Teil III Betriebsvorschriften§ 17 Betriebsvorschriften für Garagen(1) Die Zu- und Abfahrten und die Rettungswege sind bis zur öffentlichen Verkehrsfläche verkehrssicher und freizuhalten; das gilt auch bei Eis- und Schnee-glätte.(2) In Mittel- und Großgaragen muß die allgemeine elektrische Beleuchtung nach § 13 Abs. 1 während der Benutzungszeit mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 20 Lux, während der Betriebszeit ständig mit einer Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux eingeschaltet sein, soweit nicht Tageslicht mit einer entsprechenden Beleuchtungsstärke vorhanden ist.(3) 1Lüftungsöffnungen und -schächte dürfen nicht verschlossen oder zugestellt werden. 2Maschinelle Lüftungsanlagen und CO-Warnanlagen müssen so gewartet werden, daß sie ständig betriebsbereit sind. 3CO-Warnanlagen müssen ständig eingeschaltet sein. 4Maschinelle Abluftanlagen müssen so betrieben werden,daß der CO-Halbstundenmittelwert nicht mehr als 100 ppm beträgt (§ 14 Abs. 4).(4) 1In Mittel- und Großgaragen dürfen brennbare Stoffe außerhalb von Kraftfahrzeugen nur in unerheblichen Mengen aufbewahrt werden. 2In Kleingaragen dürfen bis zu 200 l Dieselkraftstoff und bis zu 20 l Benzin in dicht verschlossenen, bruchsicheren Behältern aufbewahrt werden.außerhalb von KraftfahrzeugenBescheuert ist das allemal aber auch irgendwie logisch wo ist da die Grenze... Ich hab sogar ein gewisses Verständniss wenn man mitkriegt wie sowas übertrieben wird... Zur GAV:Zitat:§ 14 Lüftung(1) 1Geschlossene Mittel- und Großgaragen müssen maschinelle Abluftanlagen und so große und so verteilte Zuluftöffnungen haben, daß alle Teile der Garage ausreichend gelüftet werden. 2Bei nicht ausreichenden Zuluftöffnungen muß eine maschinelle Zuluftanlage vorhanden sein. 3Es kann verlangt werden, daß die Abluftöffnungen so hoch gelegt werden, daß die Abluft in den freien Windstrom geführt wird.(2) 1Für geschlossene oberirdische und eingeschossige unterirdische Mittel- und Großgaragen mit geringem Zu- und Abgangsverkehr, wie Wohnhausgaragen, genügt eine natürliche Lüftung durch Lüftungsöffnungen oder über Lüftungsschächte, wenn[/b]1. die Lüftungsöffnungen oder die Lüftungsschächte einen freien Gesamtquerschnitt von mindestens 1500 cm2 je Einstellplatz haben,2. die Lüftungsöffnungen in den Außenwänden oberhalb der Geländeoberfläche in einer Entfernung von höchstens 35 m einander gegenüberliegen,3. die Lüftungsschächte untereinander einen Abstand von höchstens 20 m haben und4. Lüftungsöffnungen und Lüftungsschächte unverschließbar und so angeordnet sind, daß eine ausreichende Durchlüftung der Garage ständig gesichert ist.ich hab einen eigenen Lüftungsaustritt (elektr.Lüftung) in dem abgesperrten Bereich drinnen - zusätzlich 2 Sprinkler - man sollte meinen das wäre sicher aber... Wenn der Nachbar fegen will....Helmut
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Bayerische Garagenverordnung - wer kennt sich aus??
Zitat:Original erstellt von goggo am/um 29.05.2006 12:31:58 Gruas Helmut und Danke für den Tipp Bitte!! Viel Erfolg!!GrußFrank