Rätsel des Alltags Besteuerung von SUV

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der Braun
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Rätsel des Alltags Besteuerung von SUV

Beitrag von der Braun » Mi 24. Mai 2006, 10:36

So einfach ist die Sache nicht.In Wahrheit ist es doch so: Der ausgeschlafene Bürger analysiert die jeweils aktuelle Steuer-Situation und versucht dann möglichst schlau zu sein, in dem er bei der Anschaffung eines Kfz eine Version wählt, die ihm (vermeintlich) Kosten spart.Aber es ist doch wie bei den Tresorknackern und den Tresorherstellern: Jeder reagiert auf den anderen. Mal hat der eine die Nase vorn, mal der andere, dann wieder der eine. Mal der Fiskus, mal der steuerzahler, dann wieder der Fiskus.Auf die Fzg mit Pkw-Zulasung über 2,8 to Gesamtgewicht übertragen heißt dies: Bis 1998 mußte idR ganz brav Pkw-Steuer bezahlt werden. Ab 1998 gab es nach einem Grundsatz-Urteil des Bundesfinanzhofes (betrieben von einem Betroffenen) die Möglichkeit, solche Autos nach Gewicht besteuern zu lassen. Seit 1. Mai 2005 gibt es idR die Möglichkeit nicht mehr. Aber: Wer zwischen 98 und 05 diese Möglichkeit nutzte, dem muß es auch zuzumuten sein, daß er weiß oder mindestens ahnt, daß eine auf Urteil basierende Regelung jederzeit durch eine gesetzliche Regelung verdrängt werden kann. Auch hier gilt: Unwissenheit schützt nicht... In Wahrheit ist es doch fast ein Wunder, daß der Gesetzgeber 8 Jahre hat verstreichen lassen. Wer diese zeit genutzt hat, soll sich freuen. Daß sie nun vorbei ist...siehe Tresor.Die jetzt aktuell laufenden Klagen gegen die Wiederanwendung der Pkw-Steuer bei solchen Autos haben allesamt lediglich Auswirkung auf den konkreten Fall. Und auch da lediglich aufschiebende Wirkung, denn die Finanzbehörden klagen selbstverständlich wiederum dagegen. Und die Erfolgsaussichten sind bei Licht betrachtet mehr als gering. Darüber sollte man sich klar sein. Es ist einfach zu riskant, den Kauf oder das Halten eines Fzg von der Steuer abhängig machen. Die (Un-)Berechenbarkeit des Gesetzgebers und damit des Fiskus macht dies riskant.Freundliche GrüßeMartin

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Mi 24. Mai 2006, 15:44

Hallo Martin,Du machst es Dir genauso einfach: der "normale" Bürger kennt eben die Gesetzeslage und vor allem deren Hintergründe nicht. Bei DB sind die Käufer von G-Modellen zum Teil auf diesen "Vorteil" aufmerksam gemacht worden, aber nicht darauf, daß das jederzeit rückgängig gemacht werden kann.Jeder Bürger, denke ich, möchte etwas länger planen, deshalb sollte wenigstens "der Staat" in Gestalt des Finanzamts sich so bürgerfreundlich verhalten und auf solche Dinge hinweisen.Ich habe das für mich inzwischen anders gelöst, mit unserem Landrover. Trotzdem bin ich in dem Fall aus den vorgenannten Gründen dafür, daß der Schuß für die Finanzämter mal nach hinten losgeht.Albern ist das sowieso: die neuen SUV sind alle in den entsprechenden Schadstoffklassen inzwischen. Und wie unwirksam der ganze Schadstoffquatsch ist, weiß man mittlerweile auch(z.B. Schdstoffausstoß eines EURO4-Autos bei Vollgas auf der Autobahn.....????)Getroffen hat es also wirklich nur die paar "rückwirkenden", und dafür der Aufwand?grußthomas
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der Braun
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Beitrag von der Braun » Mi 24. Mai 2006, 19:09

Nein, Thomas. Das oben Gesagte spiegelt nicht meine persönliche Meinung wider. Ich habe nur versucht, das Ganze etwas objektiver darzustellen, weniger polemisch. Ich finde lediglich die (teils unterschwellige) Darstellung albern, der Fiskus hätte ohne Vorankündigung ein verbrieftes Recht auf Steuerentlastung solcher Fahrzeuge gekippt. Das ist einfach nicht wahr: Weder gab es dazu jemals ein bestandssicherndes Gesetz, noch fehlte die Ankündigung.Inhaltlich gebe ich Dir naturgemäß völlig recht. Die Halter von neueren Fahrzeugen trifft die Sache wg. erträglicherer Schadstoffsteuer nicht so zerebral, sondern eher die Besitzer älterer Diesel-Patrol, Diesel-LandCruiser, Diesel-Land-Rover, Diesel-G etc. Bei denen muß man aber fairerweise zugeben, daß nicht wenige sich nach 98 eigens so ein Fahrzeug zugelegt haben, um besonders schlau einen dicken Diesel zu fahren zu können. Und ausgerechnet diese berufen sich jetzt auf EU-(Zulassungs)-Recht, das deren Meinung nach dem deutschen (Steuer)-Recht entgegenstehen soll. Wenig erfolgversprechend... Trotzdem tut es mir wirtschaftlich für die meisten leid, auch für mich...Freundliche GrüßeMartin

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Th. Dinter
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Beitrag von Th. Dinter » Do 25. Mai 2006, 15:52

Ja Martin,da könnte eben die speziell "deutsche" Konstruktion durchschlagen, daß ein Fahrzeug zulassungs-/technisch als Lkw eingestuft wird, aber steuerlich das FA machen kann, was Politiker wollen. Ich war schon immer dafür, daß wir uns unsere TÜV-Plaketten auch beim FA abholen können.....grußthomasedit wg. zu langsamen Denkens...
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