Zahlungsunwillige Kunden
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
- oldsbastel
- Beiträge:8355
- Registriert:Fr 21. Feb 2003, 01:00
- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von sternfan:Für mich gilt es seit 3 Jahren : Ware oder Dienstleistung nur gegen cash. Damit kannst du dich nun wieder glücklich schätzen. Cash funktioniert bei mir nun wieder gar nicht.
- piksieben
- Beiträge:1137
- Registriert:Fr 25. Jul 2003, 00:00
- Wohnort:An der Mosel [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zahlungsunwillige Kunden
Zitat:Original erstellt von oldsbastel:...Hat jemand Erfahrung damit, was schneller geht?[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 17. Februar 2006 editiert.]Hallo,ja, leider habe ich sehr viel Erfahrung damit...In der Regel geht der Weg über das Inkassobüro am schnellsten.Wenn der Kunde zahlungsfähig ist, hilft manchmal schon das erste Anschreiben durch z. B. Creditreform und dem Kunden wird das Geld augenblicklich locker. Die schlechte Kreditauskuft, die solche Inkassoverfahren mit sich bringen ist beim 'Normalsäumigen' genug Anreiz, die Zahlung sofort nachzuholen. Leider versuchen die dann oft, durch Zahlung an den ursprünglichen Gläubiger um die Inkassogebühren herum zu kommen, die je nach Forderungshöhe ja erheblich sind, was also ggf. zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeutet.Ist der Kunde zahlungsunfähig, dann findet ein Inkassobüro das meist schneller raus als der Rechtsanwalt. Das ist in so einem Fall der einzige Vorteil des Inkassos, denn so kann man schneller reagieren und die Forderung gerichtlich anmelden.In der Regel arbeiten die Inkassobüros auch mit Rechtsanwälten zusammen, die dann da übernehmen, wo das Inkassounternehmen nicht mehr weiter kommt.Viel Erfolg beim Geldeintreiben!GrußPik7
Zahlungsunwillige Kunden
Solltest Du die Forderung aber gerichtlich verfolgen - und gewinnen, bekommst Du grundsätzlich nur die Inkassokosten oder die Rechtsanwaltskosten ersetzt. Da Dich ein Inkasobüro regelmäßig nicht vor Gericht vertritt, bzw. vertreten darf, bleibst Du also im Zweifelsfall zumindest auf den Inkassokosten sitzen.Ob ein Schuldner zahlungsfähig ist, findet das Inkassobüro i.d.R. ebenso wie der RA durch einen Anruf beim Vollstreckungsgericht heraus, indem es fragt, ob der Schuldner dort die eidesstattliche Versicherung ("Offenbarungseid") abgegeben hat.Übrigens kenne ich keinen Kollegen, der mit einem Inkassobüro zusammenarbeitet ....GrußTripower(der regelmäßig enttäuschte Inkasso-Kunden vertritt.)
Freunde sind wie Sterne: Man kann sie nicht immer sehen - aber sie sind immer da!