Steuerrecht - Geschäftswagen
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- oldsbastel
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- Wohnort:Fritzlar [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
Zitat:Original erstellt von fridolin:@oldsbastelHallo,der BFH hat den Einzelfahrtennachweis gekippt.GrüßeFridolinDa muss ich mal meinen Steuerberater fragen, was da gekippt worden ist. Der Einzelfahrtennachweis als solcher wohl kaum, denn dann wäre keine Reisekostenabrechnung mehr möglich.
- oldsbastel
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@fridolin:bist du sicher, dass du da keiner Ente aufgessen bist? Ich habe eben mal meinen Steuerberater gefragt. Der wusste davon nix. Auch in den ihm zugänglichen Datenbanken mit den aktuellen Meldungen hat sich dazu nichts gefunden.
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- Registriert:Do 15. Feb 2001, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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Hallo,die Information stammt von einem der großen international bekannten Wirtschaftsprüfer und wurde heute von ener der großen nationalen WP-Firmen bestätigt. Es geht nur noch das gebundene Fahrtenbuch, bei dem keine Seiten entfernt oder eingefügt werden können. Wenn Du willst besorge ich die Urteilsnummer.GrußFridolin
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@Fridolin & Oldsbastel:Ich glaube, Ihr redet aneinander vorbei. Oldsbastel redet davon - soweit ich das richtig verstehe - dass das Fahrzeug als Privatfahrzeug angesehen wird und die einzelnen betrieblichen Fahrten steuermindernd berücksichtigt werden. Fridolin spricht von einem anderen Thema, nämlich den vom Gesetzgeber - wie üblich ausgesprochen willkürlich zum Nachteil des Bürgers - festgelegten Anforderungen an ein Fahrtenbuch zur Umgehung der 1%-Regelung.Hab gerade mal beim BFH nachgeschaut, die dort anhängigen Verfahren sind immer noch offen (oder die Entscheidungen sind gefallen, werden aber nicht zeitnah veröffentlicht), wie z.B. dieses:------------------------------------------BUNDESFINANZHOF Anhängiges Verfahren, VI R 64/04 (Aufnahme in die Datenbank am 20.12.2004)Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäßes Fahrtenbuch" i.S. des § 8 Abs. 2 S. 4 EStG , wenn die Ermittlung der privaten Kfz-Kosten nicht nach der 1 v.H.- Regelung sondern durch mit Hilfe des Software-Programms MS Excel erstellte Fahrtenbücher vorgenommen wird. Entspricht diese Art von Fahrtenbuch allein deshalb nicht der Ordnungsmäßigkeit, weil das Programm keine hinreichende Sicherheit gegen nachträgliche Veränderungen bietet? Schließen Mängel eines Fahrtenbuchs den Einzelnachweis mit der Folge aus, dass zwingend die Pauschalzurechnung nach der 1-v.H.Regelung vorzunehmen ist?-- Zulassung durch FG --Rechtsmittelführer: SteuerpflichtigerEStG § 8 Abs 2 S 4; EStG § 6 Abs 1 Nr 4 S 2Vorgehend: Finanzgericht Düsseldorf, Entscheidung vom 21.9.2004 (9 K 1073/04 H(L))------------------------------------------Wie auch hier wird immer wieder angeführt, dass mit Excel erstellte Fahrtenbücher nicht anerkannt werden können, weil eine nachträgliche Änderung der Daten möglich ist (man muss schon relativ naiv denken, um diese Eigenschaft bei einem Fahrtenbuch aus Papier zu verneinen).Wenn Du dazu also tatsächlich eine neue Entscheidung hättest, dann würde die mich sehr interessieren.Viele Grüße,Marcus
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Zitat:Original erstellt von Flat60:@Fridolin & Oldsbastel:Ich glaube, Ihr redet aneinander vorbei. Oldsbastel redet davon - soweit ich das richtig verstehe - dass das Fahrzeug als Privatfahrzeug angesehen wird und die einzelnen betrieblichen Fahrten steuermindernd berücksichtigt werden. Bingo!
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@Flat60Hallo Marcus,der Verwendungsnachweis für Firmenfahrzeuge war das Thema dieses threads. Für die Abrechnung von Geschäftsfahrten mit dem privaten PKW hat sich nichts geändert. Urteil besorge ich.GrußFridolin