Prüfung Rolltor - Sektionaltor
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- Sierra
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Hallo, wir haben ein Sektionaltor, das elektrisch angetrieben ist und beim Einbau ein Prüfbuch dazu bekommen. Mit dem Einbau wollte mir die Firma einen Wartungs- und Prüfvertrag aufs Auge drücken, den ich nicht unterschrieben hab, weil es mir zu teuer vorkam. Wir brauchen das Tor nur selten, also vielleicht 2x die Woche. Was darf so eine Prüfung denn kosten? Ist doch eigentlich pillepalle, mal den Finger an die Gummileiste unten halten und schauen ob es anhält. Dazu Prüfung, ob irgendwas lose oder aufgescheuert ist, das müßte es doch gewesen sein. Was passiert mir, wenn ich nicht prüfen lasse? Was, wenn ich behaupte, das Tor bediene nur ich und es tatsächlich über einen Schlüsselschalter so verwirkliche?Schonmal Danke für Eure Antworten. GrussMichael
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Fragt sich, ob das Tor als Zugang zu einem Gewerbebetrieb dient oder privat genutzt wird. Und ob das von Bundesland zu Bundesland verschieden gehandhabt wird.Ich kenne eine Werkstatt in NRW, die hat seit 1999 sieben solcher Tore mit automatischer Abschaltung bei kleinstem Widerstand. Da hat der TÜV noch nie was geprüft. Gewartet werden die Tore auch nicht von einer Spezialfirma. Wenn irgendwas hakt, muß der eigene Mechaniker ran. Ist ja auch zu überblicken, diese einfachste Technik.Ein Anruf beim Gewerbeaufsichtsamt/IHK/TÜV sollte Dir Klarheit verschaffen. Nehme an, dass die Einbaufirma nur noch ein wenig Geld kassieren möchte.
- oldsbastel
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Haacchh, mein Lieblingsthema! Die Prüffristen und Prüfer kannst du grundsätzlich selber festlegen, aber ....Das Thema ist nicht ganz so trivial!Das Tor ist eine Maschine und unterliegt der EG Maschinen-, der EG Niederspannungs-, der EG EMV- und vermutlich auch der EG Bauprodukterichtline. Ist das Tor ein Arbeitsmittel, so gilt zumindest auch die Betriebssicherheitsverordnung. Die Prüffristen legt der Betreiber auf Basis der Betriebssicherheitsverordnung eigenverantwortlich fest. Grundlage dazu ist allerdings die Gefährdungsbeurteilung. Die Erstprüfung sollte der Montagebetrieb oder Hersteller durchführen.Prüfen darf nur eine befähigte Person gemäß BetrSichV. Wenn ihr die habt, so könnt ihr die Prüfung auch selber durchführen. Die Prüfungen muss also nicht der Hersteller durchführen.
- Sierra
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Hm, fähig sind wir wohl schon, aber das ist halt nicht amtlich genug. Na, dann werd ich eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und festlegen, dass eine Prüffrist von 15 Jahren reicht. Damit man meinen guten Willen sieht Danke für die Info.GrussMichael
- oldsbastel
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"Befähigt" heißt nicht "amtlich bestellt". Solltet ihr einen "aktiven" Elektriker im Betrieb haben, der auch im Regelwerk zur elektrischen Sicherheit auf dem aktuellen Stand ist, dann könnt ihr die elektrische Prüfung selber durchführen. Als Prüffristen für die elektrische Prüfung ortsfester Anlagen können - mangels besserer Vorschläge seitens des Gesetzgebers - die Fristen der BGV A3 verwendet werden. Danach wäre die elektrische Prüfung alle 2 Jahre notwendig. Mit einer 15-jährigen Prüffrist hinsichtlich der elektrischen Sicherheit bekommst du mit ziemlicher Sicherheit Schwierigkeiten. Der Umfang und das Ergebnis der Prüfung muss dokumentiert werden. Die Prüffristen der Mechanik und der Schaltleiste müsste noch mal austüfteln.Als Hilfestellung kann dir evtl. auch die BGR 232 (ZH1/494) dienen. Die BGR kannst du hier einsehen: http://www.arbeitssicherheit.de/servlet ... bgr232.pdf Den Inhalt der BGR kenne ich nicht. Ich müsste mich auch erst damit befassen.Bei der Prüfung wird sicher mehr geprüft. Die Prüfung dürfte unter anderem die Prüfung und ggf Einstellung der Betätigungskraft der Schaltleiste, sowie die Isolationsprüfungen etc. umfassen. Schaltleisten mit zu hohen Betätigungskräften sind nicht ohne. ein gutes Beispiel dafür ist das Kind, dass (2003?)in der Drehtür des Düsseldorfers Flughafens zu Tode gekommen ist.Die Definition der befähigten Person findest du hier (TRBS 1203): http://www.baua.de/prax/abs/trbs1203_allg.pdf Mit der Festlegung der Prüffristen hadere ich auch noch ein bißchen. Ich bin gerade dabei, die Prüffristen für den kompletten Maschinenpark eines 400-Mann-Betriebes zu definieren ...[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 15. März 2005 editiert.]
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moin moin, in grauer Vorzeit sind Menschen von herunterfallenden Hubtoren erschlagen oder vom motorbetriebenen Schiebetoren erdrückt worden. Wenn das genug Leute waren, gab es eine Vorschrift, durch technische Maßnahmen sicherzustellen, daß das nicht mehr vorkommt. Nachdem dann Fangvorrichtungen und Schaltleisten usw. eingebaut waren, gab es immer noch Tote, weil die Einrichtungen im Bedarfsfall nicht funktionierten. Wenn das wieder genug waren, gab es eine neue Vorschrift, die erreichen sollte, daß die Einrichtungen bei Bedarf funktionieren. Damals wurde festgelegt, daß kraftbetriebene Tore mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen sind und das Ergebnis festzuhalten ist. Danach gab es auch noch Tote, aber die waren legal, wenn der Sachkundige ordnungsgemäß gepruft und keine Mängel festgestellt hatte. Von "Regelungswut" kann man meiner Meinung nach nicht sprechen, es ist in der Regel erst die Wirtschaft, die einen Zustand schafft, der nicht tragbar ist und deshalb eine Regelung erfordert.Europa ist da etwas weiter, die warten nicht erst, bis Tote da liegen sondern überlassen dem Betreiber die Abschätzung, ob da Tote liegen können und im Rahmen der geltenden technischen Regeln auch, was er tun will, damit da kein Toter liegt. Gegenüber der älteren Regelung wäre ein Toter nun nicht mehr "legal", da der festgelegte Prüfzeitraum zu lang war, wenn denn ein technischer Mangel die Ursache des Unfalles war.Im Falle des Eingangs geschilderten Tores sehe ich ds nicht so problematisch. Das Tor hat ein CE- Zeichen, dh der Betreiber kann annehmen, daß es alle geltenden Normen erfüllt. Er braucht nur Sorge zu tragen, daß der Zustand erhalten bleibt. Dazu muß man natürlich wissen, welche Sicherungseinrichtungen eingebaut sind, wie sie funktionieren, welcher Belastung und welchem Verschleiß sie ausgesetzt sind und wie festzustellen ist, ob eine Verschleißgrenze gegenüber dem Neuzustand erreicht ist. Wer das kann und den Mut hat, das was er festgetellt hat, auch zu dokumentieren, wäre nach meiner Auffassung eine "befähigte Person"Gruß, Burgfried
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von BUMI45:Das Tor hat ein CE- Zeichen, dh der Betreiber kann annehmen, daß es alle geltenden Normen erfüllt. Falsch! Er kann nur davon ausgehen, dass der Hersteller die grundlegen Anforderungen der Richtlinie(n) erfüllt, damit er sein Tor in Verkehr bringen darf. Das Kapitel "harmonisierte Normen" ist noch mal was anderes.
- Sierra
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Uargh! Es lebe die Bürokratie!Unser aktiver Elektriker und auch sonst jeglicher Depp vom Dienst bin ich selber, hab mal Energiegeräteelektroniker gelernt, die Stufe davor hieß Elektrogerätemechaniker. Aber das allein reicht wohl wieder mal nicht von wegem dem Auskennen im Regelwerk ...Nee, mir reichts langsam mit der Zutodeknebelung und -verwaltung in Deutschland. Das kann doch kein Kleinbetrieb mehr leisten!Du, oldsbastel, wirst das wohl nicht ganz so schlimm sehen, lebst ja schließlich davon. Ich stell mich einfach dumm und wenn die mir dumm kommen, gibt das meinen Auswanderungsplänen wieder ein bißchen Vortrieb. Selbständigsein macht einfach keinen Spaß mehr. Das mit der falsch eingestellten Schaltleiste ist natürlich untragbar, an einem Flughafen allemal. Natürlich bin ich selbst drauf bedacht, dass nix passiert, die Leiste prüfe ich bestimmt jeden Monat 1x mit dem kleinen Finger. Das reicht aber wohl auch. Das Spiralkabel dorthin unterliegt sicher der Abnutzung/Materialermüdung, aber das prüfe ich ja auch damit. Da alles sauber elektrisch verlegt ist, kann auch von der Zuleitung her und zum Antrieb nichts abscheuern. Trotzdem vielen Dank für Deine Bemühungen. Ich hab gedacht, es gibt einfach eine Antwort, die in einer VO steht und damit gut. Daher werd ich mich mit diesem Thema nicht tiefer befassen, sonst leidet mein Geschäft. In der Zeit verkaufe ich lieber was. Herzliche GrüßeMichael
- oldsbastel
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@ Picco:Alle(!) Arbeitsmittel von der Kaffeemaschine im Büro bis zur komplexen Fertigungsanlage müssen regelmäßig bemäß BetrSichV geprüft werden. Das war aber auch früher schon so. Da galten dann halt die Arbeitsmittelbenutzungsverordnung und die BG-Vorschriften. Eine praktikable Lösung für die Fristen scheint mir die 2%-Fehlerquote zu sein, wie sie die BGV A3 kennt.@SierraZutodeverwaltung in Deutschland stimmt so nicht ganz. Mit der Harmonisierung des Binnenmarktes und den europäischen Verträgen hat die Wirtschaft darauf bestanden, alles, was ihre Produkte und Betriebsmittel betrifft, selbst entscheiden zukönnen. Die EG-Kommission und die nationalen europäischen Gesetzgeber waren damit einverstanden und geben hinsichtlich der Produkt- und Arbeitssicherheit nur noch Ziele vor, die erreicht werden müssen. Der Hersteller/Betreiber hat - mit einigen Ausnahmen - die volle Entscheidungsfreiheit. Um eine vernünftige Grundlage für die Entscheidungen zu haben, wurde der gefährdungsbezogene Ansatz gewählt. Dieser Ansatz zieht sich inzwischen durch das gesamte Produkt-, Arbeitsschutz- und auch Gefahrstoffrecht. Im Übrigen ist dieses Regelwerk nicht am grünen Tisch entstanden. Zu all diesen Gesetzen und Verordnungen gibt es jeweils einen Ausschuss, in dem unter anderem die verschiedenen Wirtschaftsverbände mit am Tisch sitzen.Der Hersteller/Betreiber hat inzwischen die volle Entscheidungsfreiheit, muss aber im Schadensfall dafür auch seinen Kopf hinhalten und nachweisen, wie er die vorgegebenen grundlegenden (Sicherheits)Anforderungen erreicht. Und da fängt das Problem an: Die Betriebe kommen mit der Deregulierung und der Entscheidungsfreiheit nicht zurecht, weil ihnen keiner mehr sagt, was sie zu tun haben.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 16. März 2005 editiert.]
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Hallo!Seit wann muß ein Sektionaltor geprüft werden?Ich mach das jeden Tag einige Male und einmal in 5 Jahren hats nicht geklappt,dann kommt eben der Monteur und von mir soll er dann prüfen,ist ja grauenhaft alles prüfen zu müssen!