Das war's dann wohl!
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Zitat:Original erstellt von kat:Ich finde jedenfalls diese neumodischen Gebrauchsanweisungen, die zur Hälfte aus Gefahrenhinweisen bestehen, grauenvoll! Der gesunde Menschenverstand scheint sich immer mehr zu verabschieden.Die Anleitungen bestehen nur dann zur Hälfte aus Sicherheitshinweisen, wenn der Technische Redakteur entweder nicht weiß, was er macht oder der Hersteller seine Hausaufgaben in Form einer Gefahrenanalyse nicht gemacht hat. In 99% dieser Fälle hat allerdings der Hersteller seine (gesetzlich vorgeschriebenen) Hausaufgaben nicht gemacht.
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Das kann schon sein.Aber wenn in einer (amerikan.)Wartungsanleitung für Flugzeugtriebwerke jedesmal, wenn das Wort "Alkohol" (zum Reinigen) im Text auftaucht, ein mehrzeiliger Hinweis, daß Alkohol feuergefährlich ist etc., folgt, frage ich mich echt, was das soll.Einmal am Anfang sollte das doch reichen! Kann man nicht davon ausgehen, daß ein Triebwerksmechaniker weiß, daß Spiritus brennt?[Diese Nachricht wurde von kat am 30. Januar 2005 editiert.][Diese Nachricht wurde von kat am 30. Januar 2005 editiert.]
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Das war's dann wohl!
Hallo,wenn wir schon mal wieder schwer off topic sind:Ich finde es gut und wichtig, wenn man maximale Sicherheit anstrebt. Zwei Aspekte an der Gesetzgebung halte ich aber für gefährlich: Zum Einen,daß Blödheit regelrecht belohnt wird und damit ein gewisser Anreiz geschaffen wird, sich in amerikanischer Manier unter den idiotischsten Vorwänden "Schadenersatz" zu erschleichen. Wenn wir mal dieses Beispiel nehmen, könnte die Frau dafür, daß sie ihr Kind verblöden lassen hat rein rechtlich gesehen noch eine Belohnung einstreichen.Zweitens stört es mein Gerechtigkeitsempfinden, wenn man dank Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen muß. Damit kann man z.B. kleinen Unternehmen selbst mit haltlosen Beschuldigungen ohne Weiteres das Genick brechen.Spaßig wird auch in dieser Hinsicht das tolle, neue Antidiskriminierungsgesetz. Damit werden Situationen geschaffen, die m.E. schon an Enteignung grenzen. Hast Du z. B. in Deinem Haus eine Einliegerwohnung zu vermieten, darfst Du (um Deine Ruhe zu haben) keine Rentner gegenüber Familien mit Kindern bevorzugen, sonst bist Du sogar schadenersatzpflichtig!Ein rechtlich versierter Schwuler (dient nur als Beispiel - nix gegen Schwule) kann jetzt im Prinzip mit seinem Chef, seinem Vermieter usw. machen, was er will, wenn er einen Zusammenhang zu seiner Orientierung bastelt. Ich wage mir kaum vorzustellen, was passiert, wenn Radikalemanzen und gewisse Ausländerkreise das Potential dieses Gesetzes erkannt haben.Mahlzeit!Peter
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das sog. Antidiskriminierungsgesetz wird nicht zum letzten Mal in der öffentlichen Diskussion aufgetaucht sein.Wir haben nunmal in der Bundesrepublik noch die sogenannte Vertragsfreiheit, und wenn eine Privatperson öffentlich (schwarzes Brett der Markthalle, Zeitungsinserat, Internetangebot...) eine Sache anbietet, etwa ein Gebrauchtauto zum Kauf oder seine Wohnung zur Miete, so ist das nur eine invitatio ad offerendum - eine Aufforderung, dem Anbieter bei Interesse ein Angebot zum Vertragsabschluss zu unterbreiten. Er kann sodann (muss aber nicht, solange wir beide keine gültige Willenseklärung abgegeben haben) an mich verkaufen. Würden wir uns nicht handelseinig und ich würde mich auf das ADG berufen, könnte man ihn ja zwingen, an mich zu verkaufen, oder ihm eine Strafe auferlegen. Das allerdings steht in krassem Gegensatz zu unserer Handelstradition und Vertragsfreiheit.So, wie der letzte Entwurf des ADG dasteht, müssten weite Teile des BGB neu formuliert und umgeschrieben werden.
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Doppelt[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 31. Januar 2005 editiert.]
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Zitat:Original erstellt von oldsbastel: [QUOTE]Original erstellt von kat:Das kann schon sein.Aber wenn in einer (amerikan.)Wartungsanleitung für Flugzeugtriebwerke jedesmal, wenn das Wort "Alkohol" (zum Reinigen) im Text auftaucht, ein mehrzeiliger Hinweis, daß Alkohol feuergefährlich ist etc., folgt, frage ich mich echt, was das soll.Einmal am Anfang sollte das doch reichen! 1 x Allgemeine Sicherheitshinweise am Anfang einer Bedienungsanleitung reichen auch aus. Spezielle Sicherheitshinweise müssen aber an den Stellen erscheinen, an denen sie wichtig sind. Hier musst du also unterscheiden. Der Spiritus-Hinweis ist sicher eher allgemeiner Natur.Diese Hinweise sind im allgemeinen Angst-Hinweise, die ohne Sinn und Verstand platziert werden. Alte Chemiker-Weisheit: Viel hilft viel - hat da zumindest jemand geglaubt.Das Zugekleister mit Sicherheitshinweisen ist sogar kontraproduktiv. Allerdings muss man auch dazusagen, dass Verbände wie der VDMA diesen Schwachsinn noch fördern, indem sie Heftchen mit "Universal-Sicherheitshinweisen" verkaufen, die von den Herstellern 1:1 in die Anleitung kopiert werden. Ob diese Hinweise überhaupt relevant sind, prüft niemand. Derartige Bedienungsanleitungen sind bei Prozessen schon durchgefallen, weil der Nutzer das Wichtige nicht mehr vom Unwichtigen trennen konnte. Es gibt aber Hersteller, die lassen sich nicht vom Gegenteil überzeugen. Im Moment habe ich hier auch ein Projekt, das in Punkto Anzahl der Sicherheitshinweise pro cm^2 in der BA und an der Maschine vermutlich nicht mehr zu toppen ist. Dazu kommt, dass Mängel in der Sicherheitskennzeichung der Maschine durch Erläuterungen in der Bedienungsanleitung ausgeglichen werden sollen. Ein Irrweg zu glauben, dass das funktioniert. Aber naja ... mit dem Wunsch, das so zu machen, hat mal wieder jemand eine kompetenzfreie Entscheidung getroffen.Das Problem ist, dass meistens die Produktentwickler von ihren Chefs dieses Thema zusätzlich untergeschoben bekommen. Schließlich haben wir in der Schule alle Schreiben gelernt. In aller Regel geht der Schuss nach hinten los, da sich sowas nicht nebenbei und schon gar nicht zwischen Tür und Angel erledigen lässt.Die meisten Unternehmen haben noch nicht verstanden, was sich für sie durch den EU-Binnenmarkt für sie geändert hat und reagieren auf neue Anforderungen mit Unverständnis und alten Strukturen. Psychatrie ist nix dagegen ...[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 31. Januar 2005 editiert.]
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Zitat:Original erstellt von Eintopf:Zwei Aspekte an der Gesetzgebung halte ich aber für gefährlich: Zum Einen,daß Blödheit regelrecht belohnt wird und damit ein gewisser Anreiz geschaffen wird, sich in amerikanischer Manier unter den idiotischsten Vorwänden "Schadenersatz" zu erschleichen. Zweitens stört es mein Gerechtigkeitsempfinden, wenn man dank Beweislastumkehr seine Unschuld beweisen muß. Damit kann man z.B. kleinen Unternehmen selbst mit haltlosen Beschuldigungen ohne Weiteres das Genick brechen.Peter,die Blödheit des Anwender wird nicht belohnt (Ausnahmen bestätigen hier wie immer die Regel). Mindestens mal seit 1871 (die Juristen mögen mich ggf. korrigieren) gibt es im BGB den §823 unverändert, der sich mit Haftung beschäftigt. Ein Hersteller ist für die Schäden, die durch sein Produkt verursacht werden (verschuldensabhängig und verschuldensunabhängig). Allerdings wird die Messlatte ständig höher gehängt, da sich die Haftung für fehlerhafte Produkte am Stand von Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt de Inverkehrbringens orientiert. Im Gegenzug darfst du ein Produkt aber als Hersteller in Verkehr bringen, wenn die grundlegenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen erfüllst und dein Produkt dem Stand der Technik entspricht. Dazwischen liegt ein himmelweiter Unterschied, den die Firmen erst realisieren, nachdem es gekracht hat. Ich habe mit einem Anwalt zu tun, der für seine Mandanten ganz bewusst immer in die Vertragsentwürfe mit den Zulieferen den "Stand von Wissenschaft und Technik" reinschreibt. Das ist schon fast sittenwidrig. Den Vertrag kannst du als Hersteller eigentlich nicht oder kaum erfüllen.Der Hersteller hat 4 Verantwortungsbereiche:- Konstruktionspflicht- Fertigungspflicht- Instruktionspflicht- OrganisationspflichtDer Knackpunkt ist für die meisten Hersteller die Instruktionspflicht. Die können Sie nur unter zwei Voraussetzungen sauber erfüllen:1. Es gibt im Unternehmen jemand, der sich damit auskennt (ist in den seltensten Fällen der Fall)2. Die Unternehmen haben bei der Produktentwicklung ihre Hausaufgaben gemacht (ist in weniger als 2% der Fall)3. Sie haben ihre Betriebsabläufe entsprechend organisiert.Wenn es dann nach einem Unfall oder bei sicherheitstechnisch auffällig gewordenen Produkten was vor den Latz gibt, dann wird auf den EU-Bürokratismus geschimpft. Erstens hat es diese Bürokratisierung in Wahrheit nie gegeben und zweitens bin ich gespannt, wie die Unternehmen nach einem Unfall auf Grund von einem der o.g. Mängel (bei der Konstruktion etc.) der Witwe erklären wollen, das man als Hersteller unsichere Produkte in Verkehr bringt, weil einem die Arbeit zu viel war und man darauf keinen Bock hatte. Genau darauf läuft es fast überall hinaus. Stattdessen werden nur die Kosten gesehen ohne die Erlöse zu berücksichtigen. Wenn ich nur die Kosten betrachte, dann bleibe ich auf den Kosten hängen. Was die Beweislastumkehr angeht: Du kannst die Beweislast durch die Anwendung entsprechender harmonisierter Normen auch zu deinen Gunsten umkehren, sodass dir die Behörden die Fehler im Schadensfall nachweisen müssen (ich denke an deine Schleifmaschine). Das ist etwas, das die meisten Unternehnemen auch noch nicht realisiert haben. Wer beweisen muss, hat eindeutig die schlechteren Karten. Und noch etwas höre ich mit schöner Regelmäßigkeit: "Wenn ich da einen Lichtvorhang anbaue dann kostet mich das 5.000 EUR" "Wenn ich da eine Zuhaltung an die Tür baue, dann sinken meine Stückzahlen".Das aber bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung einspringen muss und damit auf alle Betriebe abgewälzt wird, wird nicht berücksichtigt. Stattdessen werden Stückzahlen auf Kosten der Allgemeinheit gefahren.[Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 31. Januar 2005 editiert.]
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Hallo nochmals,Nachdem wir ja eh voll vom Thema weg sind ( ), hier nochmal ein kleiner Seiteneinwurf zum Thema "Verquere, amerikanische Rechtsprechung":Ein amerikanischer Anwalt besaß eine Kiste wertvoller Havanna- Zigarren.Diese ließ er teuer gegen Feuer (!) versichern.Es kam wie es kommen musste, er rauchte eine Zigarre nach der anderen auf und stellte letztendlich eine Schadenersatzforderung an die Versicherung, schließlich habe die ja nicht genau festgelegt gegen welcherart Feuer die Zigarren versichert seien.Die Versicherung zog, verständlicherweise, vor Gericht, verlor den Prozess und musste 14 000 Dollar an den "geschädigten" Anwalt zahlen.Lange konnte er sich nicht über sein Geld freuen: Zwei Tage später stand die Polizei bei ihm vor der Tür und verhaftete ihn wegen Brandstiftung.Ein erneutes Verfahren, diesmal gegen ihn und nicht gegen die Versicherung, endete für ihn sehr teuer mit einer Schadenersatzzahlung von 40 000 Dollar wegen besagter Brandstiftung Gruß,FREDDY
- oldsbastel
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Wobei offen ist, ob es den Fall gegeben hat, oder ob es sich um eine Urban Legend wie im Fall des Mikrowellen-Pudels handelt.
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Zitat:Original erstellt von oldsbastel:Wobei offen ist, ob es den Fall gegeben hat, oder ob es sich um eine Urban Legend wie im Fall des Mikrowellen-Pudels handelt.wo es sowas gibt: http://www.brianculler.com/sub_1631.wmv da gibt es sicherlich auch Kleintiere in Mikrowellen-Geräten. Unterschätze niemals vorsätzliche Dummheit.