Das war's dann wohl!
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Zitat:Original erstellt von oldsbastel:Das eine ist der Einbruch, das andere das Aufbewahren von Gefahrstoffen in Lebensmittelbehältern/Getränkeflaschen!Nicht ohne guten Grund ist das verboten und wird zurecht zivil- und/oder strafrechtlich verfolgt. Davon kann genauso auch ein anderer außer dem Einbrecher trinken. [Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 24. Januar 2005 editiert.][/B]Dann hoffe ich mal, daß das für privat nicht gilt. Diese PET-Flaschen halten nämlich alles aus, Aceton, Benzin, Petroleum (nur keine Hitze) und sind auch noch bruchfest. Was besseres habe ich noch nicht gefunden.
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von kat: Dann hoffe ich mal, daß das für privat nicht gilt. Natürlich gilt das auch für Privat. Warum sollte es nicht dafür gelten?
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Die Gefahr, dass er nach Fremdgenuss Dritterseits eine Anzeige wegen Körperverletzung bekommt, ist allerdings relativ gering !!
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Haftung des Hauseigentuemers:in meiner Anlage RCL hat ein Kanadisches Ehepaar aus Montreal eine Villa gekauft und mir folgendes glaubhaft erzaehlt:in ihr Wochenendhaus in Canada ist ein Einbrecher eingedrungen, in den leeren Pool gestuerzt und hat sich dabei die Graeten gebrochen. Sie -Die Hauseigentuemer sind tragen Mitschuld, weil der leer Pool nicht ausreichend gesichert war.Muessen also jetzt dem, der sie bestehlen wollte, den Krankenhausaufenthalt zahlen. Da soll noch einer die Welt verstehen?!mit tropischen GruessenPablo
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Der Gedanke ist hier auch nicht fremd...Bauherren bzw. der zuständige Bauleiter sind hier verpflichtet, das Baugrundstück gegen das Betreten Unbefugter abzusichern.Das "Eltern haften für ihre Kinder"-Schild ist dabei eine profane Formalität, die im Zweifelsfall nicht als juristische Absicherung herhalten kann - denn wenn ein Kind, oder jeder andere "Unbefugte", sich auf dem besagten Grundstück verletzt, kommt die Frage auf, wie er überhaupt dorthin gelangen konnte.wirklich interessant ist nun der rechtliche Aspekt, ab wann dem Verantwortlichen keine Nachlässigkeit mehr angelastet wird. Wie weit geht eine generelle Sicherungspflicht? Was ist zumutbar, was durchsetzbar?Da lassen sich viele Ideen zusammenreimen: Müssten die Kanten privater elektrischer Garagentore nicht innen schwarz-gelb gestreift sein, und aussen rot-weiss? Braucht es zum Betrieb des elektrischen Garagentores eine Sirene und ein gelbes Rundumlicht? Müssten Hausfrauen nach dem Bodenwischen nicht einen solchen Warnhinweis aufstellen? Könnte ja sein, dass die Haustüre durch Zufall offensteht und der nichtsahnende Kurier/ Briefträger/ Nachbarin hereinkommt, ausrutscht und sich das Steissbein bricht...In Amerika (wo sonst) wurde ein Grundstückseigentümer für die Verletzungen haftbar gemacht, die sich Unbefugte auf seinem Grundstück zuzogen. Sie hatten sich zuvor mit Hilfe von Bolzenschneidern und Drahtscheren Zutritt verschafft. Das Gericht wertete die Bemühungen, das Grundstück mit Maschendrahhtzäunen und Stacheldraht zu sichern, als nicht ausreichend.Man liest solche Meldungen in den Zeitungen oder im Internet, über die rechtlichen Zusammenhänge erfährt man dabei leider viel zu wenig.[Diese Nachricht wurde von ford64 am 25. Januar 2005 editiert.]
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Zitat:Original erstellt von ford64:Freddy, schau ruhig auf ebay oder Flomärkten, aber der Eigentumsnachweis könnte bei einzelnen Werkzeugen schwierig zu führen sein. Ansonsten lass das mit der Spurensuche besser sein... da können sich eventuell unangenehme Situationen ergeben, mit denen Polizeibeamte berufsbedingt besser (und vor allem rechtlich sicher!) umgehen können als wir.Vergiss das mit den Bullen.1. kanst du nicht beweisen dass es deins ist.2. bricht der dann höchstens nochmal ein.Regel dass lieber mit nem ****** auf die 12 oder nehm dir sein Auto vor Das ist vor allem super zum Abreagieren mfg, MarkDer natürlich von Auto waschen spricht.
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das mit den behältern ist mir auch neu!!! ich bewahre in PET Flaschen ein 20% nitro 80% methan gemisch auf!!! besser gesagt Modellbausprit für Verbrenner fahrzeuge!!! also wenn da jetzt einer daraus trinkt, bin ich am ar... oder wie??? ahhhhhhhhh ich geh montag andere behälter kaufen!!!
- oldsbastel
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Das Aufbewahrungsverbot ist schon alt und gab es meines Wissens schon spätestens in den 70ern. Wo das jetzt genau steht, muss ich selbst erst raussuchen. Ich nehme aber an, dass es aus dem ChemG oder der GefStoffV kommt. Wir beschäftigen uns hier zwar u.a. schwerpunktmäßig mit Geräte-/Produktsicherheit und Geräterecht, sowie Arbeitsschutz und Produkthaftung in der EU, aber ich habe hier ungefähr 70.000-100.000 Seiten Vorschriften, Normen und technische Regeln, sodass ich inzwischen dabei bin, den Überblick zu verlieren.@ford64:Die Haftung in USA und der EU nähern sich immer weiter an. Die Unterschiede werden zunehmend geringer. Kanada unterscheidet sich eigentlich nur noch in Nuancen von Europa.In USA gibt es für die horrenden Summen verschiedene Gründe:1. die fehlende gesetzliche Unfallversicherung (BG), die die Rentenzahlungen übernimmt.2. Hersteller werden über die "Punitive Damages" für ihr Fehlverhalten bestraft. Meistens sind die Punitive Damages die eigentlich riesigen Geldbeträge, die immer durch die Presse gehen. Im Unterschied zu Deutschland, gehen die Punitive Damages aber an das Opfer und nicht an die Staatskasse.3. Die Anwälte werden erfolgsabhängig bezahlt.Allerdings muss man auch sagen, dass die Marktaufsicht in USA deutlich besser funktioniert, als in Deutschland. Ich erhalte aus USA in der Regel 1-3 Produktrückrufe täglich, die hauptsächlich von den Herstellern kommen und der Behörde gemeldet wurden. Davon sind wir in Deutschland bzw. der EU noch weit entfernt. Hier wird (noch) gewartet, bis es geknallt hat. Durch das neue GPSG wird sich hier aber sicher einiges ändern, da dort die Melde- und Rückrufpflicht festgeschrieben ist. Außerdem gibt es für die europäischen Marktaufsichtsbehörden inszwischen zwei öffentlich zugängliche, internetgestützte Datenbanken (ICSMS, RAPEX)für aufällig gewordene Produkte, in denen ich als Hersteller nicht auftauchen möchte. Die Werbung ist sicher kontraproduktiv. So richtig gerne arbeite ich eigentlich nicht für den US-Markt. Zwar legen wir für unseren Kram die ANSI Z535 zu Grunde, aber meine Kenntnisse über die Besonderheiten der amerikanischen Mentalität reichen eigentlich nicht aus - obwohl ich eine Zeit dort gelebt und noch immer gute Kontakte nach USA habe.Aber auch Russland und China sind nicht besser. Du kannst die Russen und Chinesen technisch und gesellschaftlich für rückständig halten, aber halte nie ihre Produkthaftung für rückständig. [Diese Nachricht wurde von oldsbastel am 29. Januar 2005 editiert.]
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Ich finde jedenfalls diese neumodischen Gebrauchsanweisungen, die zur Hälfte aus Gefahrenhinweisen bestehen, grauenvoll! Der gesunde Menschenverstand scheint sich immer mehr zu verabschieden.
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Zitat:Original erstellt von Geronimo:das mit den behältern ist mir auch neu!!! ich bewahre in PET Flaschen ein 20% nitro 80% methan gemisch auf!!! besser gesagt Modellbausprit für Verbrenner fahrzeuge!!! also wenn da jetzt einer daraus trinkt, bin ich am ar... oder wie??? ahhhhhhhhh ich geh montag andere behälter kaufen!!!Mach nen Totenkopf- und Feuergefährlich-Aufkleber drauf und stell es nicht neben die Brause, dann wirds schon keiner saufen.[Diese Nachricht wurde von kat am 30. Januar 2005 editiert.]