Es wrden noch Wetten entgegengenommen ...
Moderatoren:oldsbastel, Tripower
- Th. Dinter
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- Wohnort:Raum Bremen [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
....Folter ist nach gültiger Definition schon"die Androhung...."Es bedarf also nicht der Tat.... Das genau ist ja der Punkt, wo man sagen muß: schon wenn man ein "bischen Folter" erlauben würde, wird alles unkontrollierbar.Konkret geht es lt. Anklage um Nötigung. Ich denke, daß dieser Tatbestand gewählt wurde, um gerade die Diskussion um Folter zu vermeiden und "unter uns Juristen" alles etwas harmloser darzustellen. Natürlich ist "Folter" ein massiver Vorwurf.Nach geltender Rechtsansicht war es Androhung einer Folter...Aber juristisch ist es so vielleicht leichter. Es wäre auch "Erpressung einer Aussage" möglich gewesen.Du siehst also Manfred, es nützt nichts, sich um den Ausdruck herumzumogeln.Wie ich oben schon sagte: die Schuldfrage ist hier das Ausschlaggebende. Und noch einmal: für mich ist das eigentlich Schlimme, daß Herr Daschner als sehr hoher Vorgesetzter das "befohlen" het, wenn er das selbst gemacht hätte, sähe das ganz anders aus.grußthomas
......wir wollten nur das Beste, aber dann kam es wie immer..........
- oldsbastel
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:....Folter ist nach gültiger Definition schon"die Androhung...."Wenigstens einer, der mich versteht ... *seufz*
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- Registriert:Sa 7. Dez 2002, 01:00 [phpBB Debug] PHP Warning: in file [ROOT]/vendor/twig/twig/lib/Twig/Extension/Core.php on line 1275: count(): Parameter must be an array or an object that implements Countable
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.[Diese Nachricht wurde von arondeman am 19. März 2005 editiert.]
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Gerade bei Christiansen...
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Hallo allerseits,leider werden vor lauter Täterschutz oft die Opfer aus den Augen verloren. Wenn einer einen Menschen, speziell noch dazu ein Kind, entführt und mit dem Leben bedroht, um damit Geld zu erpressen, dann hat der kein moralisches Recht mehr auf irgendwas. Warum hat so einer dann überhaupt noch juristische Rechte? Der, welcher sich um Recht nicht das geringste schert, wird durch den Rechtsstaat geschützt - ggf. mehr als sein Opfer. Und um das Opfer zu retten – und nur dafür -, muß jedes Mittel gegen den Verbrecher recht sein, sonst macht sich der Staat zum Affen der Verbrecher – schluß, basta, aus! Und wenn die Gesetze eines Staates es nicht ermöglichen, ALLES zu Rettung des Opfers zu unternehmen, um ja den Täter nicht zu schädigen, dann habe ich vor DIESEM Staat Angst, auch wenn er sich Rechtsstaat nennt. Das ist meine Meinung!Gruß Joachim
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Hallo allerseits,leider werden vor lauter Täterschutz oft die Opfer aus den Augen verloren. Wenn einer einen Menschen, speziell noch dazu ein Kind, entführt und mit dem Leben bedroht, um damit Geld zu erpressen, dann hat der kein moralisches Recht mehr auf irgendwas. Warum hat so einer dann überhaupt noch juristische Rechte? Der, welcher sich um Recht nicht das geringste schert, wird durch den Rechtsstaat geschützt - ggf. mehr als sein Opfer. Und um das Opfer zu retten – und nur dafür -, muß jedes Mittel gegen den Verbrecher recht sein, sonst macht sich der Staat zum Affen der Verbrecher – schluß, basta, aus! Und wenn die Gesetze eines Staates es nicht ermöglichen, ALLES zu Rettung des Opfers zu unternehmen, um ja den Täter nicht zu schädigen, dann habe ich vor DIESEM Staat Angst, auch wenn er sich Rechtsstaat nennt. Das ist meine Meinung!Gruß Joachim
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Zitat:Original erstellt von Th. Dinter:....Folter ist nach gültiger Definition schon"die Androhung...."Es bedarf also nicht der Tat.... Das genau ist ja der Punkt, wo man sagen muß: schon wenn man ein "bischen Folter" erlauben würde, wird alles unkontrollierbar.natürlich, eine Androhung alleine reicht doch schon aus. Der Mann muss die Höchststrafe! Wie Oldsbastel gefordert. 5 Jahre ab in den Kerker. Wie kann sich denn ein Beamter erlauben solch eine harte Gangart einzulegen wenn es sich "nur um ein Menschenleben" handelt was man vielleicht noch retten kann.Ich hoffe nur, dass Ihr nicht mal in eine solche Situation gelangt wie die Fam. Metzler. Natürlich bin ich auch gegen Folter, gar keine Frage. Aber man muss doch immer noch die Hintergründe sehen und zwischen Androhung (die nicht bewiesen ist) und Tat unterscheiden. Wenn man das nicht macht, gerät das eigentliche schlimme Verbrechen immer mehr ins Hintertreffen. (Wie es ja jetzt schon der Fall ist) Frage an die Experten: Was wäre denn gewesen, wenn man Jakob M doch noch in letzter Minute lebend aufgefunden hätte, und es erwiesen wäre, dass man Folter angedroht hat. Andererseits er aber nachweislich verstorben wäre. Dürfte der dann noch weiterleben und müsste Daschner in den Knast weil er ja Folter angedroht hat und dadurch das Leben des Kindes gerettet hat? Gut N8[Diese Nachricht wurde von borgi am 21. November 2004 editiert.]
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Ich würde lieber darüber diskutieren ob Gäfken die Spritze kriegt oder auf die Guillotine kommt.
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In Juristenkreisen wird im Moment diese Variante hoch gehandelt: Rechtswidrigkeit plus, Schuld minus und mit genau der Erklärung, die ericstrip gerade schon genannt hat. Es soll ein Fall des sog. übergesetzlichen, entschuldigenden Notstandes vorliegen. Um den zu konstruieren, wird sich das Gericht allerdings etwas anstrengen müssen, denn schließlich muß der Täter hierbei in "einem kaum zu lösenden Gewissenskonflikt eine Entscheidung treffen". Gedacht ist dieser Schuldausschließungsgrund für die extrem seltenen Fälle, die oben schon genannt wurden, es muß also eine absolute Ausnahmesituation vorliegen. Gerade diese Ausnahmesituation sehe ich hier allerdings nicht. So schrecklich die Entführung des Bankierssohnes auch war, es handelte sich aus Sicht der Polizei um eine leider häufiger vorkommende Straftat, deren Täter man mit den üblichen Ermittlungs- und Verhörmethoden zu überführen hat. Wenn Herr Daschner jetzt auf einmal schuldlos gehandelt haben soll, dann muß man unsere aktuelle Rechtslage schon gehörig modifizieren.Hört sich jetzt erstens kaltschnäuzig und zweitens so an, als ob ich für eine Verurteilung von Herrn Daschner bin. Stimmt allerdings beides nicht aber nach Jura-Studium und Referendariat sieht man solche Sachen (von der rechtlichen Seite!) eben sehr nüchtern.Den größten Fehler hat ohnehin die Polizei gemacht: Sie hat die Angelegenheit publik werden lassen.Frank
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Es gibt doch den Fall "übergesetzlichen Notstandes", der es in Extremfällen sogar erlaubt, den Todesschuß abzufeuern oder auf Weisung der Regierung ein entführtes Flugzeug abzuschießen (by the way: DAS ist eine krasse Geschichte, über die mal diskutiert werden sollte!). Ein solcher übergesetzlicher Notstand lag hier m.E. vor, außerdem ist dem lieben Herrn Gäfgen doch nichts passiert. Wenigstens hat er Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld bekommen, er schnappt sich also nicht in 15 Jahren das nächste Kind.