Fahrverbote Stickoxidgrenzwerte - Ausnahmen für Oldtimer!
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Hallo,der annähernd gleiche Text des Eingangsbeitrags steht jetzt auch in der neuesten OM-Ausgabe. Ferner, daß nur das Hakenzeichen einen Oldtimer für die UWZ verträglich macht. Bemerkenswert die Begründung: Mit anderen Worten, die Kontrollorgane seien zu doof, ohne dieses Oldtimer von modernen Fzgen. zu unterscheiden!Na dann viel Spaß, vor allem für die Kleinwagenbesitzer!KlausBeitrag geändert:14.03.10 11:46:37
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Fahrverbote Stickoxidgrenzwerte - Ausnahmen für Oldtimer!
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 23.02.10 12:31:01Ich sehe, die Frage lässt sich so generell nicht beantworten. D.h. der Staat kann Dir jederzeit Dein Recht und Dein Eigentum nehmen, wenn er andere Dinge für wichtiger hält.Für mich völlig inakzeptabel, aber nicht zu ändern.Das sind wir Deutschen doch schon gewöhnt. Meine Tante erzählt heute noch davon, wie sie 1940 Ihren Opel abgeben mussten und nicht mehr fahren durften...Steffen
Fahrverbote Stickoxidgrenzwerte - Ausnahmen für Oldtimer!
Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 14.03.10 11:49:23Hallo,der annähernd gleiche Text des Eingangsbeitrags steht jetzt auch in der neuesten OM-Ausgabe. Ferner, daß nur das Hakenzeichen einen Oldtimer für die UWZ verträglich macht. Bemerkenswert die Begründung: Mit anderen Worten, die Kontrollorgane seien zu doof, ohne dieses Oldtimer von modernen Fzgen. zu unterscheiden!Na dann viel Spaß, vor allem für die Kleinwagenbesitzer!KlausBeitrag geändert:14.03.10 11:46:37Na ja, "zu doof" trifft es nicht ganz, die Wortwahl war schon anders. Es ging darum, dass nur das H-Kennzeichen den Ordnungsbehörden die Möglichkeit einer jederzeitigen, schnellen und eindeutigen Entscheidungsmöglichkeit bietet. Da ist was dran, denn der Mann vom Ordnungsamt kann ja nicht erkennen, ob der in der UWZ geparkte Ascona B Baujahr 1980 oder 1981 ist und damit evtl. noch kein H-Kennzeichen hat. Das Thema Kleinwagen hat in diesem Zusammenhang Winfried Seidel kurz angesprochen, irgendwie gab es darauf aber keine Reaktion, vielleicht, um keine Endlosdebatte zum Thema Steuergerechtigkeit loszutreten.
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Hallo, hier nur eine Randbemerkung: heute können die Deutschen zwar ihren Opel (und VW oder auch Porsche) behalten als Stillhaltedroge, dafür MÜSSEN sie immer mehr Freiheit, Einkommensbestandteile etc. abgeben, und zwar nicht nur durch den Staat. 1940 war das Schnitzel auf dem Teller wichtiger als ein PKW es heute ist. Ist eigentlich für "Dies und Das". Gruß. Rolf
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Zitat:Original erstellt von Johnny Burnette am/um 15.03.10 13:29:03Zitat:Original erstellt von StevieP2 am/um 14.03.10 13:01:08Zitat:Original erstellt von Altopelfreak am/um 23.02.10 12:31:01Ich sehe, die Frage lässt sich so generell nicht beantworten. D.h. der Staat kann Dir jederzeit Dein Recht und Dein Eigentum nehmen, wenn er andere Dinge für wichtiger hält.Für mich völlig inakzeptabel, aber nicht zu ändern.Das sind wir Deutschen doch schon gewöhnt. Meine Tante erzählt heute noch davon, wie sie 1940 Ihren Opel abgeben mussten und nicht mehr fahren durften...Steffennaja, daß das noch mal vorkommen wird wage ich zu bezweifeln.Gruß Johnny BurnetteWarum nicht?Das geht seit 1968 wieder("Notstandsgesetze")Grüße Wala
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Zitat:Original erstellt von wagalaweia am/um 15.03.10 16:00:49Warum nicht?Das geht seit 1968 wieder("Notstandsgesetze")Abgesehen davon, dass die Notstandsgesetze ausgesprochen umstritten waren, dürfte so ziemlich jeder Staat Ausnahmeregelungen für den Notfall haben .... außer Haiti vielleicht.
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So will ich das nicht stehen lassen!Notstandsgesetze:Mir ist nicht bekannt, dass die UWZ im Rahmen von Notstandsgesetzen erlassen wurden und hier so eine art Kriegsrecht gilt wie um 1940.Fanatischer Umweltschutz darf nicht zu faktischer Enteignung führen! Da müssen jedem die rechsstaatlich garantierten Grundrechte des Bürgers wichtiger sein!Zitat:Na ja, "zu doof" trifft es nicht ganz, die Wortwahl war schon anders. Es ging darum, dass nur das H-Kennzeichen den Ordnungsbehörden die Möglichkeit einer jederzeitigen, schnellen und eindeutigen Entscheidungsmöglichkeit bietet. Da ist was dran, denn der Mann vom Ordnungsamt kann ja nicht erkennen, ob der in der UWZ geparkte Ascona B Baujahr 1980 oder 1981 ist und damit evtl. noch kein H-Kennzeichen hat. Diese Argumentation hinkt! Was ist denn mit Oldtimern aus dem Europäischen Ausland, wo es kein H-Kennzeichen gibt?Diese müssen die Ordnungshüter ja auch als solche erkennen! Da wird ein ins Fester gelegtes H-Gutachten immer noch leichter zu lesen sein als das entsprechende Gegenstück aus Griechenland!Zitat:Das Thema Kleinwagen hat in diesem Zusammenhang Winfried Seidel kurz angesprochen, irgendwie gab es darauf aber keine Reaktion, vielleicht, um keine Endlosdebatte zum Thema Steuergerechtigkeit loszutreten. Steuergechtigkeit?Ist doch klar: ein Kleinwagen produziert in der UWZ viel mehr Schadstoffe, weil er nach jeder Ampel ja aufs neue voll beschleunigen muss, während ein 7-Liter US-Straßenkreuzer nur noch mit dem Schwung ausrollt, den er vor der Stadt schon genommen hat!So jedenfalls argumentieren unsere Finanzbehörden!Das alles nennt sich dann Rechtsstaat!!!Klaus
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Hallo, am Montag Nachrichtenlage in Berlin: JAHRES-Grenzwerte JETZT schon erreicht, TROTZ VERBOTEN. Der ADAC will deshalb dagegen weiter KLAGEN. Gruß. Rolf
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Na hoffentlich, Argumente gibt es genug!
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Aus dem aktuellen Oldtimer-Newsletter des ADAC. Zur Sicherheit hat der ADAC nach der Sitzung des Parlamentskreises nochmal ein persönliches Gespräch mit Staatssekretär Scheuer geführt:"In einem am 11. März 2010 stattgefundenen Gespräch zwischen der ADAC Oldtimer-Sektion und dem parlamentarischen Staatssekretär im Bundesverkehrsministerium, Dr. Andreas Scheuer, ging es im Rahmen aktueller Themen in Bezug auf historische Fahrzeuge auch um die vorgesehene Einführung eines Wechselkennzeichens in Deutschland.Herr Dr. Scheuer erklärte hierbei, dass Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer dem Thema Wechselkennzeichen hohe Priorität einräumt und intensiv prüfen lässt, wie zeitnah eine optimale Umsetzung erfolgen kann. Das Ministerium hat diesbezüglich bereits beim Bundesverband der Versicherer angefragt, inwiefern ein solches Vorhaben versicherungsseitig realisiert werden könnte.Der ADAC begrüßt und unterstützt den Vorstoß von Dr. Ramsauer, mehrere Fahrzeuge abwechselnd mit einem Nummernschild im öffentlichen Straßenverkehr nutzen zu können. Aus Sicht des ADAC sollte die Regelung jedoch nicht auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkt werden. Somit kämen auch Oldtimer- sowie Youngtimerfahrzeuge in den Genuss einer solchen Maßnahme.In der Vergangenheit hat sich der ADAC bereits seit Ende der 1980er Jahre für die Einführung eines Wechselkennzeichens stark gemacht. Seinerzeit hatte der ADAC die betroffenen Institutionen (Vertreter von Polizei, der Landesfinanzminister, dem Verkehrsministerium und den Versicherern) an einen runden Tisch geladen und für die Einführung eines Wechselkennzeichens nach österreichischem oder schweizer Vorbild geworben. Hinderungsgrund war seinerzeit die Verweigerung der Länder, denen die Erträge der Kfz-Steuer zuflossen. Dies könnte sich heute anders darstellen, da die Kfz-Steuer nun Bundessteuer ist."Keine neuen Erkenntnisse, also. Vielleicht wollte sich der ADAC nur nochmal in Erinnerung bringen, nachdem seine Vertreter beim Treffen des Partlamentskreises Anfang März so schweigsam waren.