EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
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... dann klage doch, wenn nur Du es so verstehst !!Fakten sind aber andere...
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EU: Autos vor 1950 sind nicht mehr automatisch Sammlungsstücke
Hallo, aha, da hat sich jemand evtl. "erkannt" ??? "Früher" gab es in Deutschland auch mal FAKTEN, die aber nach "1000 Jahren" dann den Bach runter gingen; leider aber zuwenige der das damals mit tragenden Personen. Merkwürdigerweise wird meine Denkweise von höchsten Gerichten so oft bestätigt; ich verzichte aber hier auf eine weitere Aufzählung. Gruß. Rolf
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Ja, Dich habe ich erkannt.Du bist immer bloß der grandiose Sprücheklopfer, was alles nicht Recht ist im Lande, aber mehr als leicht neo-faschistisch angehauchte Parolen á la Dutschke kommen auch nicht rüber.Bloß weil Du mal wegen eigener Drolligkeit einen Prozess gegen die Obrigkeit verloren hast, mußt´ hier nicht den ewig-gestrigen Parolenschwinger gegen den Staat propagieren.Mein Tipp: Kauf´Dir ein staatenloses Eiland und wander´aus.Dann kannste Deine eigenen Gesetze erfinden und exekutieren.Ich werde Dich dort bestimmt nicht besuchen.Die Grünen und Herr Lafontaine wären stolz auf Dich; ach ja, die Frau Wagenknecht auch bestimmt. Langsam hängen mir diese dämlichen Parolen nämlich zum Halse raus.Man könnte auch sagen: Dummes Geschwätz.Chris.Beitrag geändert:20.12.09 19:30:17
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Zu Importen von außerhalb EFTA habe jetzt mal etwas gegoogelt und folgendes gefunden. Von der Seite uscars24.de , die sollten sich mit so was auskennen und die Auskunft kann daher wohl als verbindlich angesehen werden.Frage: Wenn ich ein deutsches Fahrzeug importiere wie z.B. einen Porsche Cayenne fällt kein Einfuhrzoll an da es sich ja um einen Reimport handelt. Ist das wahr?Antwort: Als Einfuhr-Abgaben freie Reimporte gelten Fahrzeuge, die im EU-Bereich gefertigt wurden und dann in ein Drittland wir z.B. die USA exportiert wurden. Wenn man nun ein solches Fahrzeug zurück importiert, muß man dem Zoll gegenüber mittels der ehemals ergangenen Ausfuhrbescheinigung beweisen, daß es sich tatsächlich um einen Reimport handelt. Diese Fahrgestellnummer bezogene Ausfuhrbescheinigung kann jedoch nur vom jeweiligen Hersteller zur Verfügung gestellt werden um eine Deklaration als Reimport durchsetzen zu können. Und genau dort liegt das Problem. Da Hersteller generell keine Parallel-Importe unterstützen, ist dieses Dokument nicht zu bekommen und der klassische Reimport somit leider nicht möglich.Das widerspricht schon sehr stark meinem Rechtsempfinden. Warum sollte ich mit einem Fahrgestellnr.-bezogenem Dokument beweisen, dass der importierte Porsche in der EU gefertigt wurde, wo es doch Allgemeinwissen ist dass Porsche nur in der EU fertigt. Oder wenn ich einen Mercedes SL (egal welchen Baujahres) importiere; diese Autos wurden immer in Deutschland gebaut, Punkt, da gibt es doch eigentlich überhaupt keinen Spielraum für Diskussionen mit den Heinis beim Zoll.Vielleicht liegt es tatsächlich einfach nur daran, dass noch niemand den Mumm hatte, gegen diese Ungerechtigkeit zu prozessieren. oldierolli, it's your turn ... Beitrag geändert:20.12.09 20:37:27
- Brummi
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Hallo Frankie,wenn der Rechnungswert des in der EG oder einem EFTA-Land gefertigten Fahrzeugs bis 6000,00 € beträgt, muss man nicht hinter einem Ursprungszeugnis des Herstellers herlaufen. Es genügt eine Ursprungserklärung auf der Rechnung des Lieferanten. Diese Ursprungserklärungen müssen einen bestimmten Wortlaut haben. Falls sich jemand für diese Ursprungserklärung interessiert, kann ich ihn gern hier abdrucken.Das man mit einem Ausfuhrdokument eine Ursprungseigenschaft dokumentieren will ist mir ganz neu. Selbst bei gutem Willen des Fahrzeugherstellers bewahrt niemand länger als 10 Jahre solche Dokumente auf.Wenn der Warenwert über 6000 € beträgt muss man dem deutschen Zoll eine EUR 1 vorlegen, die vom Abgangszollamt abgestempelt wurde. Ob dieses Formular in den USA bekannt ist, und ob der Zoll in den USA abstempelt, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber mit einem bisschen Fantasie bekommt man eine Rechnung zumindest für ein unrestauriertes Auto doch unter 6000 €.Viele GrüßeHaraldBeitrag geändert:21.12.09 12:20:39
- Brummi
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Zitat:Original erstellt von 1300VC am/um 19.12.09 10:22:22Da die USA kein EFTA-Land sind, importiert man NICHT aus einem EFTA-Land, ergo gilt das Präferenzabkommen nicht !!Da verwechselst Du etwas arg; die ADAC-Hinweise helfen eigentlich im Verständnis !Hallo Chris, ich verwechsele nichts, du musst nur richtig lesen. Ich habe folgendes geschrieben: wenn der Ursprung des in den USA gekauften Autos ein EFTA oder EG-Land ist, dann ist das Fahrzeug zollfrei.Viele GrüßeHarald
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Harald,nur leider ist die Praxis und die Regel eine Andere; das werden Dir hier viele Importeure bestätigen können; natürlich nur die, bei denen das "Kulturgut/1950-Regel" nicht oder nicht mehr gegriffen hat.Chris.
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@1300VC: ich bin weder links noch rechts, weshalb Du Dir bei mir immer wieder die Zähne ausbeißt mit ständigem Lagerdenken. Herr Dutschke war übrigens ein GEGNER der staatskapitalistischen DDR, weil es eben da so viele der linksbürokratischen Dreckstypen gab. Die Verfahren wegen 1. "gefährlichen Umgangs..." 2. "Verstoßes gegen das Abfallgersetz" wurden (natürlich) EINGESTELLT. Was ICH wegen mangelnder Rechtsschutzversicherung zurückgezogen hatte, war das VerwG-Verfahren wegen 2x 35 € in der ersten Instanz, und zwar aus Kosten/Nutzen-Gründen; die Gesamtrechnung würde hier zu weit führen. Vom Prinzip: man kann auch "siegen", wenn man beim Fingerhakeln jemanden zwar nicht rüberziehen kann, aber ganz plötzlich loslässt, so dass der Ziehende mit seiner eigenen Kraft rückwärts auf den Boden knallt. Das ist oft effektiver und ruft (nicht nur) bei mir höhnisches Gelächter hervor. Besonderen Gruß an Frankie und Harald. Rolf
- Brummi
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Zitat:Original erstellt von Frankie am/um 20.12.09 20:18:04 Wenn man nun ein solches Fahrzeug zurück importiert, muß man dem Zoll gegenüber mittels der ehemals ergangenen Ausfuhrbescheinigung beweisen, daß es sich tatsächlich um einen Reimport handelt. Hallo Frankie,über diesen Satz habe ich nochmals nachgedacht. Ich denke jetzt mal nicht in Autos, ich will es aber trotzdem an einem Beispiel klar machen:Ein deutscher Leuchtenlieferant liefert Stehlampen (Ursprungsland China) in die Schweiz. Der schweizer Kunde packt eine Stehlampe aus und stellt fest, es ist kein schweizer Stecker montiert. Er reklamiert beim deutschen Lieferanten, dieser nimmt die gelieferte Sendung zurück. Jetzt kommt Drittlandsware aus der Schweiz zurück nach Deutschland, diese Ware ist zollpflichtig. Jetzt kann der deutsche Lieferant mit der damaligen Ausfuhrerklärung versuchen, dem Zoll zu beweisen, dass er vor z.B 4 Wochen diese Sendung von Deutschland in die Schweiz geliefert hat. Wenn ihm dieses gelingt, bekommt er die Sendung zollfrei wieder nach Deutschland.Solche Sachen gelingen immer besser beim Heimatzollamt, sehr schwer ist das bei Grenzzollämtern.Du siehst an diesem Beispiel, bei dem die Ausfuhrerklärung zum Einsatz kommt, ist etwas anders gelagert. Hier findet kein Verkauf statt, sondern eine Rücknahme von zollpflichtigen Drittlandswaren.@ Chriswenn Importeure Probleme damit haben solche von mir beschriebenen Fälle zollfrei wieder nach Old Germany zu bekommen, sollten sie nicht knausern und auf eigene Faust beim Zollamt vorstellig werden, sondern sich professioneller Hilfe bedienen, die zwar Geld kostet, bei der man eventuell einiges an Zoll sparen kann.Viele GrüßeHaraldBeitrag geändert:21.12.09 17:10:37
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Hallo, passend kann man auf youtube "Der Staatsbeamte" von Georg Kreisler aufrufen. Schon 40 Jahre alt, aber voll aktuell. Kabarettistenfreundlichen Gruß. Rolf