Bravo ! Deutscher Streithannes hat Erfolg wegen Feinstaub. Jetzt gehts los.....
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Schade eigentlich das Motorräder von der Feinstaubverordnung ausgenommen sind.Denn dann wäre es bestimmt witzig, wenn das örtliche Chapter der Hells-Angels, Banditos und Gremium in seltener Einigkeit bei dem Müsli-Jochen vorbeigucken würden, um das bei einer Tasse Kräutertee auszudiskutieren
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Zitat:Original erstellt von Rene E am/um 29.07.08 12:53:10Schade eigentlich das Motorräder von der Feinstaubverordnung ausgenommen sind.gilt eigentlich immer noch diese hahnebüchene Begründung dafür, nämlich daß Motorräder ja reinen Freizeitcharakter hätten, während der Oldie ja immer und jeden Tag nutzbar wäre?
- oldsbastel
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Rene: Zumindest hier oben hast du die Red Devils vergessen, die ja auch bei der Bullerei auf der Abschussliste stehen (gibt ja schließlich auch familiäre Bande zu den Hells Angels). @ford64:Ja.@1300VC:Zum Glück hat er gewonnen! Es wird nämlich schon seit Jahrzehnten Zeit, dass der Bürger die Möglichkeit hat, den Politikern in den Arsch zui treten!
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Salut, hallo Rolf. Wenn ich das richtig verstanden habe dann ister kein "Bürger" sondern sehr wohl politisch gefärbt undaktiv. Da wir ja ausreichend bemerkt haben dass Umweltzonenund sonstige Spiele keine weitere Auswirkung haben als demrichtigen Bürger das Geld zu stehlen, ist die Tätigkeit dieses Grünen zu hinterfragen. Gruß Rolf
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Interessanter Aspekt, so kann der Staat die Oldtimerfahrer natürlich auch vom H-Kennzeichen in "normale" Zulassungsarten mit höherem Steuersatz drängen.Trotzdem seh ich das Urteil aus zwei Gründen recht gelassen. Erstens sind laut den Entscheidungsgründen nur "konkret Betroffene" klagebefugt, d.h. es kann nur derjenige klagen, in dessen unmittelbarer Umgebung die von der EU festgelegten Grenzwerte für Schadstoffe nachweislich überschritten werden, Popularklagen grün angehauchter Weltverbesserer sind damit erstmal ausgeschlossen. Zweitens haben selbst diese Betroffenen gegen die Kommune nur einen Anspruch auf kurzfristige Einleitung von "Maßnahmen, die geeignet sind, die Gefahr einer Überschreitung der Grenzwerte oder Alarmschwellen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Umstände und aller betroffenen Interessen auf ein Minimum zu verringern und schrittweise zu einem Stand unterhalb dieser Werte oder Schwellen zurückzukehren". Bei der Erstellung eines Aktionsplans, was auch nicht von heute auf morgen geht, muß also zunächst einmal geprüft werden welche Maßnahmen überhaupt "geeignet" sind. Wie wir mittlerweile wissen, gehören Umweltzonen ja nicht zwangsweise hierzu.
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Wie sieht es denn bei den Klagen GEGEN die Umweltzonen aus?Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht jetzt sogar das Rauchverbot in Kneipen gekippt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, daß das BVG als nächstes unserer Scheißregierung wegen dem enteignungsgleichen Eingriff in den Umweltzonen eine draufgibt. Die Luftwerte sprechen ja eine deutliche Sprache. Es hat sich nichts, aber auch gar nichts verändert. Umso größer ist natürlich bei den Politikerschweinen nun der Wunsch nach Ausdehnung und Verschärfung der Umweltzonen bis sich etwas ändert.
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Nee, nee, das BverfG hat die Regelung nicht gekippt, weil dadurch der mündige Bürger gegängelt wird, sondern nur deswegen, weil in der jetzigen Gesetzesform eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung zu den Betreibern größerer Gaststätten mit abgetrennten Raucherräumen vorliegt. Ein einheitliches Rauchverbot in allen Gaststätten ist laut BverfG ausdrücklich zulässig.
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Hallo, es heißt doch aber ausdrücklich, dass Verwaltungsakte immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen müssen. Dahingehend müsste doch zu klagen sein. gruß. rolf
- oldsbastel
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Art 2 GG...(2)1 Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Art 20a GGDer Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.Art 56 GG1 Der Bundespräsident leistet bei seinem Amtsantritt vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates folgenden Eid: "Ich schwöre, daß ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. 2So wahr mir Gott helfe.3"Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.Tja Jungs, so sehr ihr auch meckert: die Bundesregierung muss nunmal präventiv auf einen Verdacht hin tätig werden ... was grundsätzlich auch in Ordnung ist.Beitrag geändert:01.08.08 09:24:26
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Rolf, man könnte jetzt natürlich eine auf Art. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerde einreichen, denn die Allgemeine Handlungsfreiheit wird ja quasi durch jedes Gesetz eingeschränkt, egal ob es dir vorschreibt an einer roten Ampel zu halten oder ob es den Besitz von Drogen unter Strafe stellt. Das BVerfG müßte also zwischen der Allg. Handlungsfreiheit der Raucher und der Gesundheit der Passiv-Raucher abwägen. Dies hat es inzidenter wohl bereits getan und ist zu dem Schluß gekommen, daß der Gesundheitsschutz vorgeht und ein striktes Rauchverbot (ohne Ausnahmen) in Gaststätten rechtmäßig ist.